Kontakt
Jetzt unverbindliche Ersteinschätzung anfordern
Adresse
Berliner Allee 38
13088 Berlin
Öffnungszeiten
Mo. – Fr. 08:00 – 17:00
Meyer Rechtsanwälte Ihre Kanzlei in Berlin
Gewerbeuntersagung? Ihrem Betrieb droht das aus? Sie rechnen nun mit hohen finanziellen Ausfällen, vielen Entlassungen und einem Berufsverbot? Liegt einmal eine Gewerbeuntersagung vor, sieht jeder Gewerbetreibende schwarz. Denn ist eine Unzuverlässigkeit im Sinne der Gewerbeordnung einmal da, ist es schwer, sie loszuwerden. So kann schon eine geringe Verschuldung beim Finanzamt oder eine späte Zahlung bei der Versicherung schnell zu einem sehr großen Problem werden. Aus der Praxis wissen wir: Die Erfolgsaussichten einer Klage sind mäßig und eine Wiedergestattung des Gewerbes ist in der Regel erst nach einem Jahr möglich.
Mit einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht vermeiden Sie unnötige Schwierigkeiten im Zusammenhang mit einem Gewerbeuntersagungsverfahren. Wir legen für Sie Widerspruch ein und übernehmen die volle Korrespondenz mit den Behörden, Gläubigern und der IHK. Denn wir möchten nur das Beste für Ihr Unternehmen.
Wann kann es zu einer Gewerbeuntersagung kommen?
Die Gründe für eine Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit können unterschiedlich sein:
Wichtig: Ein Verschulden Ihrerseits ist dafür nicht notwendig!
Konsequenzen für Gewerbetreibende
Die Konsequenzen einer gültigen Gewerbeuntersagung kommen einem Berufsverbot gleich:
Richtiges Verhalten als Gewerbetreibender
Insolvenzverfahren – die bessere Wahl?
Ein Insolvenzverfahren kann Ihnen die größte Möglichkeit auf Weiterführung Ihres Gewerbes bieten.
Mo. – Fr. 08:00 – 17:00
© 2023 OMmatic