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Ein Ehevertrag schafft eindeutige rechtliche Verhältnisse und schützt Vermögen sowohl während der Ehe als auch im Falle einer Scheidung. Er verhindert langwierige Streitigkeiten und bewahrt die Ehepartner vor finanziellen Risiken. Ich berate Sie umfassend zu den Möglichkeiten der individuellen Vertragsgestaltung, prüfe bestehende Vereinbarungen und setze Ihre Rechte durch.
Ein Ehevertrag kann Regelungen zu Unterhalt, Zugewinnausgleich, Vermögensaufteilung und Versorgungsausgleich beinhalten und bietet insbesondere für Unternehmer und Selbstständige einen entscheidenden Schutz vor der Zerschlagung des Betriebsvermögens. Im Streitfall prüfe ich, ob eine ehevertragliche Vereinbarung wirksam und fair ist oder ob eine Anfechtung möglich und sinnvoll erscheint.
Ob Sie einen Ehevertrag benötigen, welche Gestaltungsmöglichkeiten es gibt und wo die rechtlichen Grenzen liegen, erkläre ich Ihnen in einer ausführlichen Beratung. Lassen Sie sich jetzt von mir unterstützen und sichern Sie sich gegen unerwartete finanzielle Risiken ab – für eine sorgenfreie Zukunft ohne Rosenkrieg.
Ein Ehevertrag sorgt für klare rechtliche Verhältnisse und schützt beide Partner vor unvorhergesehenen finanziellen Konsequenzen im Falle einer Scheidung.
Wesentliche Gründe für einen Ehevertrag:
Vermeidung der Zerschlagung von Vermögenswerten:
Ohne Ehevertrag leben Ehepartner automatisch im Güterstand der Zugewinngemeinschaft.
Im Falle einer Scheidung kann der daraus resultierende Zugewinnausgleich dazu führen, dass Immobilien, Unternehmen oder andere Vermögenswerte verkauft werden müssen.
Ein Ehevertrag bietet in dieser Hinsicht Sicherheit.
Regelung des Versorgungsausgleichs:
Während der Ehe erworbene Rentenanwartschaften und Altersvorsorgeansprüche werden im Scheidungsfall durch den Versorgungsausgleich aufgeteilt.
Wie diese Aufteilung zum Vorteil beider Partner gestaltet wird, kann vertraglich festgelegt werden.
Transparenz bei Unterhaltsansprüchen:
Nach einer Scheidung kann ein Ehegatte Anspruch auf nachehelichen Unterhalt haben, insbesondere wenn durch die Trennung ein sozialer Abstieg droht.
Ohne vertragliche Regelung kann dies zu finanziellen Ungleichgewichten führen. Ein Ehevertrag ermöglicht eine faire, transparente und vorausschauende Unterhaltsregelung hinsichtlich Höhe, Dauer und Bedingungen.
Ehevertrag als Steuersparmodell
Ein Ehevertrag kann auch steuerliche Vorteile bieten, insbesondere bei der Vermögensübertragung.
Durch einen vorübergehenden Wechsel in die Gütertrennung kann der Zugewinnausgleich steuerfrei erfolgen, ohne die Freibeträge der Schenkungsteuer zu belasten.
Dies kann eine effektive Möglichkeit sein, Vermögen innerhalb der Ehe steueroptimiert zu übertragen.
Ein Ehevertrag sorgt für eindeutige rechtliche Verhältnisse und schützt Vermögen sowohl während der Ehe als auch im Falle einer Scheidung. Er verhindert langwierige Streitigkeiten und bewahrt die Ehepartner vor finanziellen Risiken. Als Rechtsanwalt im Familienrecht berate ich Sie umfassend zu den Möglichkeiten der individuellen Vertragsgestaltung, prüfe bestehende Vereinbarungen und setze Ihre Rechte durch.
Ein Ehevertrag kann Regelungen zu Unterhalt, Zugewinnausgleich, Vermögensaufteilung und Versorgungsausgleich beinhalten und bietet insbesondere für Unternehmer und Selbstständige einen wichtigen Schutz vor der Zerschlagung des Betriebsvermögens. Im Streitfall prüfe ich, ob eine ehevertragliche Vereinbarung wirksam und fair ist oder ob eine Anfechtung möglich und sinnvoll erscheint.
Ob Sie einen Ehevertrag benötigen, welche Gestaltungsmöglichkeiten es gibt und wo die rechtlichen Grenzen liegen, erkläre ich Ihnen in einer ausführlichen Beratung. Lassen Sie sich jetzt von mir, einem erfahrenen Rechtsanwalt im Familienrecht, unterstützen und sichern Sie sich gegen unerwartete finanzielle Risiken ab – für eine sorgenfreie Zukunft ohne Rosenkrieg.
Ein Ehevertrag kann vor der Hochzeit, während der Ehe oder sogar nach einer Trennung abgeschlossen werden. Damit er rechtswirksam ist, muss er jedoch notariell beurkundet werden – und ich sowie mein Ehepartner müssen bei der Beurkundung persönlich anwesend sein. Die Rolle des Notars beschränkt sich darauf, die rechtliche Zulässigkeit der Vereinbarung zu bestätigen.
Warum ein Rechtsanwalt bei einem Ehevertrag unerlässlich ist
Während der Notar neutral bleibt, vertritt nur ein Rechtsanwalt gezielt meine Interessen und setzt diese – im Rahmen des rechtlich Möglichen – durch.
Ein Rechtsanwalt für Familienrecht kann außerdem steuerliche Aspekte berücksichtigen und den Vertrag individuell optimieren, insbesondere wenn Eingriffe in den Güterstand erfolgen.
Wann ich einen Rechtsanwalt für meinen Ehevertrag hinzuziehen sollte
Mein Ehepartner ist anwaltlich vertreten – eine eigene Rechtsberatung stellt sicher, dass meine Interessen gewahrt bleiben.
Vermögensschutz im Scheidungsfall – als wirtschaftlich stärkerer Ehegatte möchte ich mein Vermögen absichern.
Vertragliche Einschränkungen zu meinen Lasten – mein Partner möchte sein Vermögen schützen, was für mich Nachteile mit sich bringen könnte.
Steuerliche Optimierung – insbesondere bei Eingriffen in den Güterstand kann eine anwaltliche Beratung steuerliche Vorteile sichern.
Als erfahrener Rechtsanwalt für Familienrecht arbeite ich eng mit Steuerberatern zusammen, um für Sie die bestmögliche Lösung zu finden. Lassen Sie sich jetzt beraten und sichern Sie Ihre Zukunft!
Ein Ehevertrag sorgt für Klarheit bezüglich der rechtlichen und finanziellen Konsequenzen einer Ehe – sowohl während der Partnerschaft als auch im Falle einer Scheidung. Er bietet individuellen Vermögensschutz, verhindert langwierige Streitigkeiten und kann sogar steuerliche Vorteile mit sich bringen.
Güterstand: Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung oder Gütergemeinschaft?
Ein wesentlicher Aspekt eines Ehevertrags ist die Entscheidung über den Güterstand.
In Deutschland gilt standardmäßig die Zugewinngemeinschaft, jedoch können Ehepartner vertraglich eine modifizierte Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung oder Gütergemeinschaft vereinbaren.
Die Wahl des geeigneten Güterstandes betrifft nicht nur den Vermögensschutz, sondern kann auch steuerliche und erbrechtliche Auswirkungen haben.
Eine individuelle Anpassung sorgt für mehr finanzielle Sicherheit und Planbarkeit.
Versorgungsausgleich: Altersvorsorge im Scheidungsfall
Im Falle einer Scheidung werden während der Ehe erworbene Rentenanwartschaften durch den Versorgungsausgleich aufgeteilt.
Ein Ehevertrag ermöglicht es, diesen auszuschließen oder anzupassen, um eine gerechtere Lösung für beide Partner zu finden.
Es ist jedoch zu beachten, dass ein Verzicht auf den Versorgungsausgleich unter bestimmten Umständen nachträglich unwirksam werden kann.
Daher sollten verschiedene Szenarien sorgfältig durchdacht und vertraglich geregelt werden.
Unterhaltsregelung: Wer zahlt im Scheidungsfall?
Mit einem Ehevertrag kann ich die Höhe, Dauer und Voraussetzungen für nachehelichen Unterhalt genau festlegen. Dies schützt vor finanziellen Unsicherheiten und potenziellen Streitigkeiten nach der Trennung.
Mögliche Unterhaltsarten im Ehevertrag:
Betreuungsunterhalt (bei gemeinsamen Kindern)
Unterhalt wegen Alters oder Krankheit
Unterhalt zur Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit
Aufstockungsunterhalt (bei Einkommensunterschieden)
Ausbildungs- und Fortbildungsunterhalt
Unterhalt aus Billigkeitsgründen
Vermögensverwaltung: Wer verwaltet das gemeinsame Vermögen?
Ich kann festlegen, dass das Vermögen eines Ehegatten vom anderen verwaltet wird.
Solche Vereinbarungen können auch im Güterrechtsregister eingetragen werden, um sie rechtlich verbindlich zu machen.
Wenn trotz modifizierter Zugewinngemeinschaft der gesetzliche Güterstand weiterhin gilt, bestehen Verfügungsbeschränkungen.
So kann ein Ehepartner nicht ohne Zustimmung des anderen über sein gesamtes Vermögen verfügen.
Rechtswahl: Internationale Regelungen im Ehevertrag
Bei internationalen Ehen kann im Ehevertrag festgelegt werden, welches nationale Recht im Falle einer Scheidung Anwendung findet.
Dies betrifft sowohl den Gerichtsstand als auch das anzuwendende Recht.
Diese Regelung ist besonders sinnvoll für Paare mit unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten oder Wohnsitzen.
Da hierbei komplexe internationale Rechtsvorschriften zur Anwendung kommen, empfehle ich eine Beratung durch einen international erfahrenen Rechtsanwalt für Familienrecht.
Ich berate Sie umfassend zu den Möglichkeiten im Familienrecht und optimiere Ihren Ehevertrag sowohl steuerlich als auch rechtlich. Lassen Sie sich jetzt von mir beraten und sichern Sie Ihre Zukunft!
Ein Ehevertrag lässt sich an die persönlichen Lebensumstände und finanziellen Verhältnisse der Ehepartner anpassen. Je nach familiärer und finanzieller Situation gibt es unterschiedliche vertragliche Vereinbarungen, die finanzielle Sicherheit gewährleisten und Konflikte im Scheidungsfall vermeiden. Im Folgenden sind einige typische Szenarien aufgeführt, in denen ein Ehevertrag besonders vorteilhaft sein kann:
Doppelverdiener-Ehe ohne Kinder oder Kinderwunsch
Wenn beide Partner bereits lange zusammenleben und finanziell unabhängig sind, besteht oft der Wunsch, die gesetzlichen Scheidungsfolgen vollständig auszuschließen.
In diesem Fall kann vertraglich festgelegt werden, dass weder Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich noch nachehelicher Unterhalt zur Anwendung kommen.
So bleibt das jeweilige Vermögen vollständig getrennt.
Doppelverdiener-Paar mit Kinderwunsch
Hier kann ein zweistufiger Ehevertrag von Vorteil sein:
Vor der Geburt eines Kindes: Ausschluss der Scheidungsfolgen, um die finanzielle Unabhängigkeit beider Partner zu sichern.
Nach der Geburt eines Kindes: Der Ausschluss wird aufgehoben, um den Elternteil zu schützen, der sich hauptsächlich um die Betreuung kümmert. Dies kann Regelungen zu Unterhalt und Zugewinnausgleich umfassen.
Unternehmer-Ehe: Schutz des Betriebsvermögens
Wenn einer der Ehepartner Unternehmer oder Selbstständiger ist, sollte das Betriebsvermögen im Ehevertrag vom Zugewinnausgleich ausgeschlossen werden.
Ansonsten könnte das Unternehmen im Falle einer Scheidung wirtschaftlich gefährdet werden.
Zusätzlich können vereinfachte Regelungen für den Versorgungsausgleich und den Geschiedenenunterhalt getroffen werden, um unvorhergesehene Belastungen zu vermeiden.
Vermögensschutz in der Ehe: „Reich heiratet arm“
Wenn ein Partner mit erheblichem Vermögen in die Ehe tritt, besteht häufig der Wunsch, dass zukünftige Wertsteigerungen nicht in den Zugewinnausgleich einfließen.
Insbesondere Eltern wohlhabender Partner möchten oft verhindern, dass Familienvermögen im Falle einer Scheidung aufgeteilt wird.
Ein Ehevertrag kann hier klare Regelungen treffen, um Vermögenswerte gezielt zu sichern.
Ein individuell gestalteter Ehevertrag bietet Schutz vor finanziellen Risiken und schafft klare Verhältnisse – sowohl während der Ehe als auch im Falle einer Trennung. Ich berate Sie persönlich, um Ihren Ehevertrag rechtlich und steuerlich optimal zu gestalten. Lassen Sie sich jetzt von mir beraten und sichern Sie Ihre Zukunft!
Die Kosten für einen Ehevertrag setzen sich aus Notargebühren sowie gegebenenfalls Anwalts- und Steuerberaterhonoraren zusammen. Während die Notarkosten gesetzlich festgelegt sind, kann das Honorar eines Rechtsanwalts individuell vereinbart werden.
Notarkosten: Beurkundung eines Ehevertrags
Ein Ehevertrag ist nur gültig, wenn er notariell beurkundet wird.
Die Notarkosten richten sich nach dem Geschäftswert, der gemäß § 100 GNotKG die Summe des aktuellen Vermögens beider Ehegatten abzüglich bestimmter Verbindlichkeiten umfasst.
Auf dieses Reinvermögen fällt eine doppelte Gebühr an.
Beispielrechnung: Die Notarkosten für einen Ehevertrag orientieren sich am Reinvermögen der Ehepartner. Dabei fällt gemäß KV Nr. 21100 GNotKG eine doppelte Gebühr an, auf die zudem die Mehrwertsteuer erhoben wird.
Reinvermögen: 40.000 EUR
Notargebühr: 290 EUR
Gesamt inkl. MwSt.: ca. 345 EUR
Rechtsanwalts- und Steuerberaterhonorare
Die Erstellung oder Überprüfung eines Ehevertrags durch einen Rechtsanwalt verursacht zusätzliche Kosten. Diese sind frei verhandelbar und orientieren sich meist an:
Zeitaufwand des Rechtsanwalts
Vermögenswerten und Einkommen der Ehepartner
Steuerlichen Auswirkungen, die gegebenenfalls durch einen Steuerberater optimiert werden können
Ehevertrag anfechten oder für unwirksam erklären? Rechtliche Risiken beachten
Ein Ehevertrag ermöglicht es, die Folgen einer Scheidung frühzeitig zu regeln – insbesondere in Bezug auf Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich und Unterhaltsfragen. Lassen Sie sich von mir als Rechtsanwalt für Familienrecht beraten, um rechtliche Fallstricke zu umgehen und Ihre finanziellen Interessen bestmöglich zu wahren.
Trotz der im Zivilrecht herrschenden Vertragsfreiheit unterliegen Eheverträge einer richterlichen Inhaltskontrolle. Das bedeutet, dass einzelne Klauseln oder sogar der gesamte Vertrag unwirksam sein können, wenn sie eine unangemessene Benachteiligung eines Ehepartners hervorrufen. Eine fehlerhafte oder einseitige Gestaltung kann dazu führen, dass Gerichte bestimmte Regelungen abändern oder den gesamten Ehevertrag für nichtig erklären.
Ein Ehevertrag kann ungültig sein, wenn er gegen grundlegende rechtliche Prinzipien verstößt. Dies betrifft insbesondere:
Kindesunterhalt und Trennungsunterhalt, da diese Bereiche nur eingeschränkt im Ermessen der Ehegatten liegen.
Güterrecht, das grundsätzlich frei vertraglich gestaltbar ist, jedoch einer inhaltlichen Überprüfung unterliegt.
Einseitige Lastenverteilung, die eine unzumutbare Benachteiligung eines Ehepartners darstellt.
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass ein Ehevertrag nicht gegen das Prinzip der gleichberechtigten Lebenspartnerschaft verstoßen darf.
Liegt ein erhebliches Ungleichgewicht vor, kann der Vertrag als sittenwidrig und damit ungültig erklärt werden.
Auch der Bundesgerichtshof (BGH) betont, dass eine offensichtlich einseitige Lastenverteilung nicht durch individuelle Lebensumstände gerechtfertigt sein darf.
Merkmale einer unangemessenen Benachteiligung
Objektive Kriterien:
Erhebliches Ungleichgewicht in den vertraglichen Regelungen
Verbot einseitiger Lastenverteilung
Fehlende Ausgewogenheit der Vereinbarungen
Subjektive Kriterien:
Strukturelle Unterlegenheit eines Ehepartners beim Vertragsabschluss
Einseitige Dominanz oder Drucksituation
Ungleiche Verhandlungsposition
Umkehrung der Selbstbestimmung in eine Fremdbestimmung
Kindeswohl als entscheidender Faktor
Bei der Prüfung der Wirksamkeit eines Ehevertrags betrachte ich nicht nur die Beziehung der Ehepartner zueinander, sondern auch das Kindeswohl.
Regelungen, die die finanziellen Ansprüche von Kindern unangemessen einschränken, können sittenwidrig und nicht durchsetzbar sein.
Entscheidend ist dabei stets der individuelle Einzelfall.
Ehevertrag nachträglich anpassen – Das Abänderungsverfahren
Stellt ein Gericht die Sittenwidrigkeit eines Ehevertrags fest, bleibt dieser grundsätzlich unwirksam.
Allerdings besteht die Möglichkeit eines Abänderungsverfahrens, falls sich die wirtschaftlichen Verhältnisse der Ehepartner erheblich verändert haben.
In solchen Fällen kann eine Neubewertung der Vertragsinhalte erforderlich sein.
Die Erstellung eines Ehevertrags erfordert juristische Genauigkeit, um eine spätere Anfechtbarkeit oder Ungültigkeit zu verhindern. Ich als Rechtsanwalt für Familienrecht werde Ihren Ehevertrag auf rechtliche Sicherheit, Fairness und Durchsetzbarkeit überprüfen. Lassen Sie sich jetzt von mir beraten, um zukünftige rechtliche Konflikte zu vermeiden!
Zusätzlich zum Ehevertrag, der in der Regel vor oder während der Ehe abgeschlossen wird, existiert eine Vielzahl weiterer vertraglicher Regelungen, mit denen Ehepartner und Lebensgefährten ihre rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten absichern können. Diese Abmachungen tragen dazu bei, Konflikte zu vermeiden und sorgen für klare Verhältnisse – sei es während der Trennung, nach der Scheidung oder im Erbfall.
Trennungsvereinbarung – Regelung der Verhältnisse während der Trennung
Nach einer Trennung ändern sich die rechtlichen Rahmenbedingungen, jedoch treten die Scheidungsfolgen erst mit der rechtskräftigen Scheidung in Kraft.
Eine Trennungsvereinbarung kann wichtige Aspekte wie den Trennungsunterhalt, die Nutzung der Ehewohnung oder den Umgang mit gemeinsamen Schulden regeln und so spätere Konflikte verhindern.
Scheidungsvereinbarung – Rechtssicherheit nach der Scheidung
Wurde kein Ehevertrag geschlossen, kann eine Scheidungsfolgenvereinbarung die finanziellen und rechtlichen Auswirkungen einer Scheidung klar regeln.
Hierzu gehören Unterhalt, Zugewinnausgleich, Vermögensaufteilung und Sorgerecht.
Eine solche vertragliche Einigung kann das Scheidungsverfahren erheblich beschleunigen und kostspielige Gerichtsverfahren vermeiden.
Partnerschaftsvertrag – Rechtlicher Schutz für unverheiratete Paare
Für unverheiratete Paare stellt ein Partnerschaftsvertrag eine Alternative zum Ehevertrag dar.
Da für Lebensgemeinschaften unterschiedliche rechtliche Bestimmungen gelten, können darin Vermögensverhältnisse, Unterhalt oder Regelungen zur gemeinsamen Immobilie festgelegt werden.
Eine klare Vertragsgestaltung verhindert Konflikte im Falle einer Trennung.
Ehegattentestament und Erbvertrag – Nachlass rechtssicher regeln
Die Themen Ehe, Scheidung und Erbrecht sind eng miteinander verbunden. Ein Ehegattentestament oder Erbvertrag gewährleistet, dass im Todesfall das Vermögen gemäß den Wünschen der Ehepartner vererbt wird.
Häufig wird auch ein Pflichtteilsverzicht vereinbart, um eine geregelte Nachfolgeplanung zu gewährleisten.
Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung – Absicherung im Krisenfall
Mit einer Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung können Ehepartner sich gegenseitig für den Ernstfall absichern, falls einer von ihnen aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr selbst entscheiden kann.
Diese Dokumente sind eine sinnvolle Ergänzung zum Ehevertrag und stellen sicher, dass wichtige Angelegenheiten wie medizinische Entscheidungen oder finanzielle Regelungen im Sinne des Partners getroffen werden.
Ein individuell gestalteter Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung sorgt für klare Verhältnisse und schützt vor finanziellen Risiken im Falle einer Trennung. Ich berate Sie umfassend bei der Erstellung, Prüfung und Durchsetzung ehevertraglicher Regelungen.
Meine Leistungen im Bereich Eheverträge und Familienrecht:
Gestaltung von Eheverträgen, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
Ich entwickle individuelle Lösungen für Ehepartner und Lebensgefährten, um Unterhalt, Vermögensaufteilung und Zugewinn fair und rechtssicher zu regeln.
Prüfung bestehender Eheverträge und gutachterliche Stellungnahmen
Ich analysiere Ihren Ehevertrag auf Wirksamkeit, Fairness und mögliche Risiken – auch im Hinblick auf spätere Anfechtbarkeit oder steuerliche Nachteile.
Durchsetzung von Ansprüchen aus Eheverträgen
Ob Unterhaltsforderungen, Zugewinnausgleich oder andere vertragliche Ansprüche – ich setze Ihre Rechte außergerichtlich oder vor Gericht durch.
Anfechtung von Eheverträgen wegen Sittenwidrigkeit
Falls ein Ehevertrag eine unangemessene Benachteiligung enthält, prüfe ich die Möglichkeit einer Anfechtung oder gerichtlichen Anpassung.
Steuerliche Beratung und Optimierung von Eheverträgen
Eheverträge haben oft steuerliche Auswirkungen – ich arbeite mit Steuerexperten zusammen, um für Sie eine optimale Lösung zu finden.
Gestaltung von Partnerschafts- und Erbverträgen
Unverheiratete Paare oder Ehepartner mit Nachlassplanung profitieren von individuell angepassten Partnerschafts- oder Erbverträgen, die klare Regelungen für die Zukunft schaffen.
Ob Ehevertrag, Scheidungsfolgenvereinbarung oder Erbvertrag – mit der passenden rechtlichen Gestaltung schütze ich Ihr Vermögen und vermeide langwierige Streitigkeiten. Ich stehe Ihnen mit meinem Wissen und meiner Erfahrung im Familienrecht zur Seite. Kontaktieren Sie mich für eine persönliche Beratung!
Ein Ehevertrag stellt eine rechtliche Vereinbarung zwischen Ehepartnern dar, die finanzielle und rechtliche Regelungen für die Ehe sowie eine potenzielle Scheidung definiert. Er dient dem Schutz vor Vermögensverlusten, langwierigen Scheidungsverfahren und regelt Aspekte wie Unterhalt, Zugewinnausgleich und Altersvorsorge.
Die Gebühren für einen Ehevertrag setzen sich aus den Notarkosten und gegebenenfalls meinen Anwaltskosten zusammen. Die Notarkosten orientieren sich am Vermögen beider Ehepartner. Darüber hinaus können auch meine Honorare für die Beratung und Erstellung des Vertrags entstehen.
Fehlt ein Ehevertrag, tritt automatisch die Zugewinngemeinschaft in Kraft, was zur Folge hat, dass das während der Ehe erworbene Vermögen geteilt werden muss. Darüber hinaus gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Unterhalt und Versorgungsausgleich, die nicht immer den persönlichen Interessen gerecht werden.
Als erfahrener Rechtsanwalt für Familienrecht unterstütze ich Sie bei der Gestaltung, Prüfung und Anpassung Ihres Ehevertrags. Vereinbaren Sie jetzt eine individuelle Beratung, um Ihre Interessen rechtssicher abzusichern.
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