Kontakt
Jetzt unverbindliche Ersteinschätzung anfordern
Adresse
Berliner Allee 38
13088 Berlin
Öffnungszeiten
Mo. – Fr. 08:00 – 17:00
Um den komplexer werdenden Familienverhältnissen gerecht zu werden, bedarf es des Familienrechts. Dies ist gemäß Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) grundrechtlich garantiert. Danach stehen Ehe und Familie unter besonderem staatlichem Schutz. Als Ehe wird das „klassische“ Modell verstanden, nach dem Eheöffnungsgesetz wurde 2017 dem auch die gleichgeschlechtliche Ehe gleichgesetzt. Dabei sind die Ehegatten frei, die Ehe einzugehen und zu gestalten, insbesondere auch in welchem Güterrecht sie leben wollen. Nicht umfasst vom Eherecht sind eingetragene Lebenspartnerschaften sowie nichteheliche Lebensgemeinschaften. Sie fallen unter den weiten Begriff der Familie. Darunter fallen auch andere Verwandte, vor allem auch die Kinder (gleichwohl, ob natürliche oder gesetzlich, etwa durch Adoption oder anerkannte Vaterschaft). Damit verbunden ist ebenso das Elternrecht. Eltern obliegt das Recht, ihre Kinder zu erziehen, aber auch die Pflicht, für sie zu sorgen. So lassen sich hieraus Sorge- und Umgangsrechte, Entscheidungsrechte in Erziehungsfragen, aber auch Unterhaltspflichten ableiten. In allen Bereichen hat das Kindeswohl höchste Priorität.
Das Familienrecht ist in den Paragrafen §§ 1297-1921 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Für eingetragene Lebenspartnerschaften gilt zusätzlich das Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG). Streitigkeiten im Familienrecht richten sich nach dem Familienverfahrensgesetz (FamFG). Das FamFG unterscheidet in den Paragrafen §§ 111 und 112 FamFG zwischen Familienstreit und Ehesachen. Familiensachen betreffen Gewaltschutzsachen, Fragen der Abstammung, Adoption oder sonstige Haushalts- und Erziehungsfragen. Familienstreitsachen beinhalten insbesondere das Güterrecht, Unterhaltspflichten und Versorgungsausgleich. Scheidungsverfahren in Verbindung mit dem Trennungsjahr sind Teil der Ehesachen. Das Familienrecht umfasst auch Bezüge zum Erb-, Gesellschafts-, Sozial- und Steuerrecht und öffentlichen Recht sowie ein familienrechtliches Verfahrens- und Kostenrecht. Einschlägig sind demnach auch Fragen zum gemeinsam geführten Unternehmen bis hin zur Höhe des Unterhaltsanspruchs nach der Düsseldorfer Tabelle. Zuständig sind Familiengerichte, also eigene Abteilungen der Amtsgerichte, sowie das Oberlandesgericht in folgender Instanz. Diese stehen in enger Zusammenarbeit mit den örtlichen Jugendämtern.
Sie möchten sich einvernehmlich scheiden lassen? Sie haben gemeinsame Kinder oder gemeinsames Vermögen und wollen sich deswegen im Guten trennen? Scheidungen können nur in einem gerichtlichen Scheidungsverfahren beschlossen werden. Die Einreichung eines Scheidungsantrags sowie Verfahren über Unterhalt und Versorgungsausgleich unterliegen dem Anwaltszwang. Daher ist es uns wichtig, dass Sie in einem Prozess professionell vertreten sind. Unser Ziel ist Ihre faire Scheidung. Um keine Ansprüche zu verpassen, oder später auf Kosten sitzenzubleiben, beraten wir Sie umfassend. So begleiten wir Sie vom Trennungsjahr bis zum Scheidungsbeschluss. Vor dem Scheidungsantrag berechnen wir Ihre Unterhalts- und Ausgleichsansprüche. Wir korrespondieren mit dem Ehepartner und finden eine verträgliche Lösung über das Sorgerecht und den Zugewinnausgleich. Unsere Maximen sind das Kindeswohl und eine gerechte Unterhaltsvereinbarung.
Sie wollen sich unbedingt von Ihrem Ehegatten scheiden lassen? Können Sie sich in Ihrer Ehe nicht mehr einigen? Wir als Rechtsanwälte helfen Ihnen aus der Misere. In einem Beratungsgespräch klären wir die Vermögenslage und klären die ersten rechtlichen Schritte auf. Auf Ihren Wunsch reichen wir den Scheidungsantrag beim Familiengericht ein. Im Scheidungsverfahren setzen wir dann Ihre Ansprüche durch. Dies umfasst nicht nur güterrechtliche Fragen, wie den Zugewinnausgleich oder die Unterhaltspflicht, sondern auch Sorge- und Umgangsrechte mit Ihrem Kind. In einer kostenlosen Erstberatung geben wir Ihnen Hinweise, was zu beachten ist.
Weil die Fragen so kompliziert sind, können die Situationen schwierig und belastend sein. Vor allem Kinder leiden häufig darunter. Wir als Rechtsanwälte helfen Ihnen. Wir kümmern uns um alle Belange des Familienrechts und sorgen so, dass Sie zu Ihrem Recht kommen. Durch rechtlichen Beistand erleichtern Sie Ihre Situation und verteidigen Sie vor und außerhalb des Gerichts. Unsere weiteren Tätigkeiten umfassen dabei folgende Leistungen:
Eheschließung
Einvernehmliche Scheidung/Trennung
Nicht einvernehmliche Scheidung
Es wird zwischen Kindes-, Trennungs- und Ehegattenunterhalt unterschieden. Die Berechnung erfolgt anhand mehrerer Faktoren wie dem Nettoeinkommen, Freibeträgen, Vermögenswerten und Alter des Kindes. Einen Maßstab für den Kindesunterhalt etwa bildet die sogenannte Düsseldorfer Tabelle.
Mo. – Fr. 08:00 – 17:00
© 2023 OMmatic