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Sie und Ihr Partner haben sich bereits auf eine Scheidung geeinigt? Es gibt kein böses Blut zwischen Ihnen und Sie wollen die Scheidung nur noch zügig und unkompliziert hinter sich bringen? Dann handelt es sich um eine einvernehmliche Scheidung oder auch Scheidung auf gemeinsames Begehren. Kennzeichnend hierfür ist das beidseitige Begehren der Ehepartner, die Ehe aufzulösen. Ein generelles Einvernehmen über die Entscheidung der Ehescheidung ist nicht notwendig, da wichtige Scheidungsfolgen noch vor der Beantragung der Scheidung geregelt werden müssen. Dennoch bringt die einvernehmliche Scheidung viele Vorteile. Denn sie ist kostengünstiger und weniger zeitintensiv als eine strittige Scheidung oder gar eine Härtefallscheidung. Gerade in Bezug auf Kinder können wichtige Themen wie Sorgerecht und Unterhalt frühzeitig geregelt werden. Außerdem müssen Sie bei einer einvernehmlichen Scheidung nur die Kosten für einen Anwalt tragen, wodurch Sie sich die Scheidungskosten für einen zweiten Anwalt sparen. Durch die Einigkeit sparen Sie sich auch einen langwierigen Scheidungsprozess.
Suchen Sie und Ihr Partner noch nach einem optimalen Anwalt für Ihre einvernehmliche Scheidung? Nehmen Sie jetzt Kontakt zu Ihrem Anwalt auf!
Die einvernehmliche Scheidung ist unter allen Scheidungsoptionen die kostengünstigste, denn Sie müssen nur einen Anwalt bezahlen. Der Gesetzgeber regelt die Kosten im Gerichtskostengesetz und im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Darin sind unter anderem Anwaltsgebühren und Gerichtskosten geregelt. Diese Werte richten sich nach dem Verfahrenswert, welcher sich wiederum aus dem Nettoeinkommen beider Ehegatten, multipliziert, mal 3 Monate zusammensetzt. Hinzu kommen gegebenenfalls noch 10 % Versorgungsausgleich. Sollten die Ehegatten nicht über regelmäßiges Einkommen verfügen, so wird ein Quartalsdurchschnitt für die Berechnung herangezogen. Sollte einer der beiden Ehegatten nicht in der Lage sein, die Kosten zu tragen, kann eine Verfahrenskostenhilfe (früher Prozesskostenhilfe) gewährt werden. Damit eine solche Hilfe gewährt wird, sollten Sie als Antragsteller bedürftig sein und Ihr Prozess eine Aussicht auf Erfolg aufweisen.
Neben der beidseitigen Einigkeit über die Scheidung der Ehe sieht das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) weitere Voraussetzungen vor.
Haben Sie sich mit Ihrem Partner auf eine einvernehmliche Scheidung geeinigt, stellt sich meist die Frage, wie diese ablaufen wird. Indem Sie sich für die Scheidung und gegen die Ehe entschieden haben, haben Sie den ersten und schwierigsten Schritt schon getan. Nun suchen Sie sich einen erfahrenen Anwalt im Bereich Scheidungsrecht. Dieser wird mit Ihnen Ihre Wünsche und Ziele durchgehen und Sie transparent über die Rechtslage informieren. Sind sich beide Ehepartner einig über den Anwalt, erfolgt die Mandatsvergabe, also die Beauftragung des Anwalts. Nun muss der Antrag auf Scheidung bei Gericht vorbereitet werden. Alle relevanten Scheidungsfolgen müssen jetzt mit einem Anwalt im Einvernehmen geregelt werden. Meist stellen sich dabei diese Fragen:
Mit der Einreichung des Antrags wird der Scheidungsprozess eingeleitet. Nachdem die Dokumente vor Gericht geprüft wurden, wird ein Gerichtstermin festgesetzt, bei dem Sie beide erscheinen müssen. Hierbei gibt es die letzte Möglichkeit, der Scheidung zu widersprechen. Ansonsten ist die einvernehmliche Scheidung danach vollzogen, aber noch nicht rechtskräftig.
Falls Sie noch nach einem kompetenten und erfahrenen Anwalt für Ihre Scheidung suchen, stehen wir Ihnen zur Seite. Nicht nur juristisch betreuen wir Sie auf höchstem Niveau, auch menschlich stehen wir Ihnen zur Seite. Auch wenn eine einvernehmliche Scheidung weniger Streit und Kostenaufwand bedeutet, ist es immer noch eine Ehescheidung. Neben Wut und Trauer stellt eine Scheidung auch immer einen hohen Kostenfaktor dar. Außerdem müssen viele rechtliche Dinge entschieden werden, die einen großen Einfluss auf Ihre Zukunft und die Ihrer Familie haben. Denn besonders spezielle Scheidungsfolgen sind für Laien nur schwer zu erkennen, geschweige denn in ihrem Umfang abzuschätzen. Angesichts dessen ist eine außenstehende und fachliche Sicht notwendig, welche außergerichtliche Streitigkeiten schlichten kann und Ihre Scheidungskosten für Sie berechnet. Des Weiteren benötigen Sie gesetzlich vor dem Familiengericht einen Scheidungsanwalt, der Ihre Interessen vertritt. Mit uns an Ihrer Seite sind Sie dort in sicheren Händen.
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