Meyer Rechtsanwälte Ihre Kanzlei in Berlin

Anwalt für die einvernehmliche Scheidung in Berlin

Experten im Familienrecht

Sie möchten Ihre Ehe schnell und unkompliziert auflösen?

Sie und Ihr Partner haben sich bereits auf eine Scheidung geeinigt? Es gibt kein böses Blut zwischen Ihnen und Sie wollen die Scheidung nur noch zügig und unkompliziert hinter sich bringen? Dann handelt es sich um eine einvernehmliche Scheidung oder auch Scheidung auf gemeinsames Begehren. Kennzeichnend hierfür ist das beidseitige Begehren der Ehepartner, die Ehe aufzulösen. Ein generelles Einvernehmen über die Entscheidung der Ehescheidung ist nicht notwendig, da wichtige Scheidungsfolgen noch vor der Beantragung der Scheidung geregelt werden müssen. Dennoch bringt die einvernehmliche Scheidung viele Vorteile. Denn sie ist kostengünstiger und weniger zeitintensiv als eine strittige Scheidung oder gar eine Härtefallscheidung. Gerade in Bezug auf Kinder können wichtige Themen wie Sorgerecht und Unterhalt frühzeitig geregelt werden. Außerdem müssen Sie bei einer einvernehmlichen Scheidung nur die Kosten für einen Anwalt tragen, wodurch Sie sich die Scheidungskosten für einen zweiten Anwalt sparen. Durch die Einigkeit sparen Sie sich auch einen langwierigen Scheidungsprozess. 

Suchen Sie und Ihr Partner noch nach einem optimalen Anwalt für Ihre einvernehmliche Scheidung? Nehmen Sie jetzt Kontakt zu Ihrem Anwalt auf!

Wie stellen sich die Scheidungskosten zusammen?

Die einvernehmliche Scheidung ist unter allen Scheidungsoptionen die kostengünstigste, denn Sie müssen nur einen Anwalt bezahlen. Der Gesetzgeber regelt die Kosten im Gerichtskostengesetz und im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Darin sind unter anderem Anwaltsgebühren und Gerichtskosten geregelt. Diese Werte richten sich nach dem Verfahrenswert, welcher sich wiederum aus dem Nettoeinkommen beider Ehegatten, multipliziert, mal 3 Monate zusammensetzt. Hinzu kommen gegebenenfalls noch 10 % Versorgungsausgleich. Sollten die Ehegatten nicht über regelmäßiges Einkommen verfügen, so wird ein Quartalsdurchschnitt für die Berechnung herangezogen. Sollte einer der beiden Ehegatten nicht in der Lage sein, die Kosten zu tragen, kann eine Verfahrenskostenhilfe (früher Prozesskostenhilfe) gewährt werden. Damit eine solche Hilfe gewährt wird, sollten Sie als Antragsteller bedürftig sein und Ihr Prozess eine Aussicht auf Erfolg aufweisen. 

Suchen Sie noch nach einem passenden Anwalt für Ihre einvernehmliche Scheidung? Bei uns sind Sie genau richtig! Bei uns sind Sie an der richtigen Stelle, sobald es um eine Kostenschätzung oder einen Kostenvoranschlag für das Anwaltshonorar geht. Wir gestalten den gesamten Verlauf vom ersten Beratungsgespräch bis hin zur endgültigen Ehescheidung transparent und effektiv.

Was sind die Voraussetzungen einer einvernehmlichen Scheidung?

Neben der beidseitigen Einigkeit über die Scheidung der Ehe sieht das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) weitere Voraussetzungen vor.

  • Die Ehe muss gescheitert sein.
  • Die eheliche Lebensgemeinschaft liegt nicht mehr vor und ein baldiges Wiederherstellen ist nicht in Sicht. 
  • Das Paar lebt seit mindestens einem Jahr getrennt.
  • Das Trennungsjahr ist zwingend vorgeschrieben und soll vor überstürzten Entscheidungen schützen.
  • Sollten Sie während des Trennungsjahres noch in derselben Wohnung leben, ist es empfehlenswert, das genaue Datum der Trennung schriftlich festzulegen und das Dokument zu unterschreiben. Vor dem Familiengericht dient dies dann als Beweis für die Einhaltung des Trennungsjahres.
  • Weiter können auch Aussagen von Bekannten Ihre Aussage stützen.
  • Leben Sie bereits in getrennten Wohnungen, dienen der neue Mietvertrag oder eine Meldebescheinigung als Beweis.
  • Um die Einvernehmlichkeit zu gewährleisten, sollten Sie sich im Vorfeld über die wichtigsten Scheidungsfolgen austauschen. Sollte Ihnen dies schwerfallen, kann auch ein Mediator eingeschaltet werden.
Bei einem Scheidungsanwalt können Sie überprüfen lassen, ob Sie bereits alle Voraussetzungen erfüllen. Mögliche Unstimmigkeiten können so auch außergerichtlich beseitigt werden. Damit Ihre Scheidung so schnell wie möglich vollzogen wird, rufen Sie uns an und vereinbaren einen Beratungstermin!

Wie läuft eine einvernehmliche Scheidung ab?

Haben Sie sich mit Ihrem Partner auf eine einvernehmliche Scheidung geeinigt, stellt sich meist die Frage, wie diese ablaufen wird. Indem Sie sich für die Scheidung und gegen die Ehe entschieden haben, haben Sie den ersten und schwierigsten Schritt schon getan. Nun suchen Sie sich einen erfahrenen Anwalt im Bereich Scheidungsrecht. Dieser wird mit Ihnen Ihre Wünsche und Ziele durchgehen und Sie transparent über die Rechtslage informieren. Sind sich beide Ehepartner einig über den Anwalt, erfolgt die Mandatsvergabe, also die Beauftragung des Anwalts. Nun muss der Antrag auf Scheidung bei Gericht vorbereitet werden. Alle relevanten Scheidungsfolgen müssen jetzt mit einem Anwalt im Einvernehmen geregelt werden. Meist stellen sich dabei diese Fragen:

  • Wer darf in der ehelichen Wohnung wohnen bleiben?
  • Wer bekommt welche Teile des Hausrats?
  • Wie soll mit gemeinsamen Verbindlichkeiten umgegangen werden?
  • Bei wem sollen die Kinder leben und wie wird das Besuchsrecht geregelt?
  • Wer kommt künftig für Ausgaben der Kinder (Kleidung, Schulbedarf etc.) auf?
  • Bestehen Unterhaltsansprüche und wenn ja, wie werden diese gehandhabt?

Mit der Einreichung des Antrags wird der Scheidungsprozess eingeleitet. Nachdem die Dokumente vor Gericht geprüft wurden, wird ein Gerichtstermin festgesetzt, bei dem Sie beide erscheinen müssen. Hierbei gibt es die letzte Möglichkeit, der Scheidung zu widersprechen. Ansonsten ist die einvernehmliche Scheidung danach vollzogen, aber noch nicht rechtskräftig.

Sie und Ihr Partner streiten sich noch über wichtige Scheidungsfolgen? Gemeinsam erstellen wir Ihren Scheidungsantrag, damit die Scheidung nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen abläuft.

Wir kümmern uns um Ihr Scheidung

Falls Sie noch nach einem kompetenten und erfahrenen Anwalt für Ihre Scheidung suchen, stehen wir Ihnen zur Seite. Nicht nur juristisch betreuen wir Sie auf höchstem Niveau, auch menschlich stehen wir Ihnen zur Seite. Auch wenn eine einvernehmliche Scheidung weniger Streit und Kostenaufwand bedeutet, ist es immer noch eine Ehescheidung. Neben Wut und Trauer stellt eine Scheidung auch immer einen hohen Kostenfaktor dar. Außerdem müssen viele rechtliche Dinge entschieden werden, die einen großen Einfluss auf Ihre Zukunft und die Ihrer Familie haben.  Denn besonders spezielle Scheidungsfolgen sind für Laien nur schwer zu erkennen, geschweige denn in ihrem Umfang abzuschätzen. Angesichts dessen ist eine außenstehende und fachliche Sicht notwendig, welche außergerichtliche Streitigkeiten schlichten kann und Ihre Scheidungskosten für Sie berechnet. Des Weiteren benötigen Sie gesetzlich vor dem Familiengericht einen Scheidungsanwalt, der Ihre Interessen vertritt. Mit uns an Ihrer Seite sind Sie dort in sicheren Händen.

Ihr Partner und Sie haben sich für eine einvernehmliche Scheidung entschieden? Mit uns an Ihrer Seite wird diese so optimiert und kostengünstig wie möglich verlaufen! Kontaktieren Sie uns jetzt für eine umfassende Erstberatung!

Häufige Fragen (FAQ)

Die Dauer der einvernehmlichen Scheidung ist abhängig vom Einzelfall. Meist nimmt die Scheidung inklusive Versorgungsausgleich 4 bis 6 Monate in Anspruch. Ohne den Versorgungsausgleich verringert sich die Dauer einer einvernehmlichen Scheidung auf 1 bis 3 Monate.
Auch hierfür gibt es keinen pauschalen Betrag, denn die Kosten sind abhängig vom Verfahrenswert und der individuellen Rechtslage. Deutschlandweit kann gesagt werden, dass die durchschnittlichen Kosten für die einvernehmliche Eheauflösung rund 2.000 € betragen.
Das Nettoeinkommen beider Ehegatten, multipliziert, mal 3 Monate und setzt den Verfahrenswert zusammen. Hinzu kommen gegebenenfalls noch 10 % Versorgungsausgleich. Dieser Wert ist die Grundlage für die Berechnung der Scheidungskosten.
Meist sind die Rentenanwartschaften beider Ehegatten unterschiedlich hoch. Durch den Versorgungsausgleich werden diese Unterschiede ausgeglichen. Nach dem Versorgungsausgleichsgesetz wird jede Rentenanwartschaft, die während der Ehe entstanden ist, halbiert und beiden Partnern jeweils zu 50 Prozent gutgeschrieben.
Wenn Sie nicht in der Lage sind, die Verfahrenskosten zu zahlen, kann eine Verfahrenskostenhilfe vom Staat beantragt werden. Dafür muss der Antragsteller nicht in der Lage sein, die Kosten selbst zu decken (Bedürftigkeit) und das Verfahren muss eine Aussicht auf Erfolg aufweisen.
Als bedürftig gelten Sie, sobald Sie sich nicht aus Ihren eigenen Einkünften und Vermögen finanzieren können. Erst dann steht Ihnen Unterhalt zu. Anders als beim Trennungsunterhalt müssen Sie sich dann eine angemessene Erwerbstätigkeit suchen. Diese muss Ausbildung, Fähigkeiten, Alter und Gesundheit entsprechen.
Als leistungsfähig gilt, wer Unterhalt zahlen kann, ohne den eigenen angemessenen Lebensunterhalt zu gefährden. Dabei muss dem Zahlenden immer ein Selbstbehalt bleiben. Nach der Düsseldorfer Tabelle beläuft sich der monatliche Eigenbedarf derzeit auf 1.280 € für Erwerbstätige und auf 1.180 € für Nicht-Erwerbstätige.
Dies ist eine bundesweit anerkannte Richtlinie zum Unterhaltsbedarf, welche auf dem Mindestunterhalt minderjähriger Kinder aufbaut. Das Oberlandesgericht Düsseldorf aktualisiert die Unterhaltssätze regelmäßig in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Familiengerichtstag.
Das Elternteil, bei dem sich das gemeinsame minderjährige Kind nicht ständig aufhält, ist nach dem BGB zum sogenannten Barunterhalt verpflichtet. Bei volljährigen Kindern, die in der Ausbildung oder im Studium sind, sind beide Elternteile zum Unterhalt verpflichtet.
Sollten Sie sich nicht selbst finanzieren können und Ihr Expartner genug verdienen, steht Ihnen in der Zeit nach der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung der Ehe Trennungsunterhalt zu. Diesen Unterhalt müssen Sie schriftlich einfordern und das volle Einkommen Ihres Ehegatten angeben.

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