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Experten im Medienrecht

Medienrecht – Das Recht von Fotos, Posts und Likes

Medienrecht begegnet uns ständig im Alltag – im digitalen Zeitalter sind Medien ein ständiger Begleiter. Wer Bilder auf Messenger-Diensten teilt, einen Podcast erstellt oder Musik auf einer Party abspielt – für all das gibt es Gesetze. Sie ermöglichen den Schutz von geistigem Eigentum und der freien Meinungsäußerung. Dadurch kann sich der Rundfunk gegen staatliche Eingriffe wehren. Aber auch Private müssen Unterlassungsklagen und Abmahnungen fürchten, wenn sie gegen das Medienrecht verstoßen. Deshalb ist es wichtig, dass Sie beim Umgang mit Medien mit den rechtlichen Vorgaben vertraut sind. Mit uns als Rechtsanwälten im Urheber- und Medienrecht haben Sie den Durchblick. Wir beraten und vertreten Sie zu sämtlichen Belangen, ob digitale oder analoge Medien.

Medienrecht - was ist das alles?

Ob als Musiker, Autor, Influencer oder als Firma oder Privatperson – jeder ist ständig im Umgang mit den Medien. Das Medienrecht ist eine „Querschnittmaterie“ aus Vorschriften des öffentlichen Rechts, Zivilrechts und Strafrecht. Hierfür sind verschiedene Gesetze einschlägig. Das Grundgesetz (GG) garantiert die Freiheit der Meinung, der Presse, des Rundfunks, des Films und der Information. Dem schließen sich weitere Teilrechtsgebiete wie das Urheberrecht, Telekommunikationsrecht, Presserecht und Rundfunkrecht an. Diese werden durch Bundesgesetze, wie dem Urheberrechtsgesetz (UHG) und dem Telekommunikationsgesetz (TKG) geregelt. Europäische Richtlinien und Landesgesetze, wie die Landesrundfunkgesetze und Landesmediengesetze, ergänzen die Regelungen. Sie regeln den Umgang mit Medien, die in digitaler oder analoger Form, im Internet oder auf Datenträgern vorkommen können. Im deutschen Paragrafendschungel können Sie schnell die Übersicht verlieren. Wir als Rechtsanwälte klären Sie über Ihre Rechte und Pflichten auf. Damit Sie den Durchblick behalten, rufen Sie uns an.

Meinungsäußerung und die Folge von Verstößen

Mit Medien werden Meinungen und Tatsachen verbreitet. Die Meinungsfreiheit hat aber auch ihre Grenzen. Neben Schmähkritik und Beleidigungen können auch wahre Tatsachenbehauptungen unzulässig sein. Das ist in der Abwägung mit den Schutzgütern des Betroffenen, wie seinem Persönlichkeitsrecht, zu ermitteln. Dabei sind die Schwere der Beeinträchtigung und die Wahrheit oder Unwahrheit der Aussage zu berücksichtigen. Werden über die Medien unzulässige Äußerungen verbreitet, kommen zivilrechtliche Ansprüche in Betracht. Sie können auf die Unterlassung der Äußerung und Verbreitung oder der Gegendarstellung beziehungsweise Richtigstellung/Widerruf gerichtet sein. Damit verbunden, können auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Das ist etwa dann der Fall, wenn hate speech zu einem Umsatzeinbruch führt. Aber auch immaterielle Schäden wie die Verletzung der persönlichen Ehre führen zu empfindlichen Schadensersatzansprüchen. Ob die Meinung unwahr war, ob das Persönlichkeitsrecht verletzt wurde, muss grundsätzlich der Betroffene beweisen. Unter Umständen kann sich die Beweislast aber umkehren. Durch moderne Kommunikation und Digitalisierung sind hate speech, Hetze und Lügen schnell verbreitet. Sind die Opfer solcher Methoden? Werden Sie aufgrund eines Posts verklagt? Als Rechtsanwälte im Medienrecht sind wir darauf spezialisiert, Ihre Rechte im Internet zu verteidigen.

Presserecht und seine Grenzen

Das Presserecht ist ein Teil des Medienrechts. Der Begriff der Presse ist weit und umfasst jegliche Druckerzeugnisse. Neben den klassischen Medien können auch digitale Informationsträger darunter fallen. Durch die Pressegesetze der Bundesländer werden bestimmte Vorgaben, wie die Impressumspflicht, die Verantwortlichkeit von Beiträgen und das Recht auf Gegendarstellung bestimmt. Die Verantwortlichkeit für die Beiträge kann nicht nur den Autor, sondern auch den Verbreiter treffen. Die Pressefreiheit ist weit. Doch auch im Presserecht gibt es Grenzen. Sind Sie Opfer schlechter Presse? Wurden Sie aufgrund Ihres Beitrags abgemahnt oder verklagt – dann sind wir an Ihrer Seite. Als Rechtsanwälte beraten und vertreten Sie.

Urheberrecht

Der Schöpfer eines Werkes ist sein Urheber. Urheberrecht schützen die schöpferische Tätigkeit und seine kommerzielle Verwertbarkeit. Reine Ideen tragen kein Urheberrecht. Vielmehr muss der Urheber ein originelles Werk schaffen. Sind mehrere an dem Entstehungsprozess beteiligt, können sie alle gemeinsam das Urheberrecht innehaben. Die Urheberschaft zwar nicht übertragen werden. Die Verwertungsrechte können jedoch veräußert werden. Verwertet jemand ohne das Verwertungsrecht ein urheberrechtlich geschütztes Werk, so kann der Urheber einen Schadensersatz und die Unterlassung beanspruchen. Insbesondere im Internet kann dies zu empfindlichen Schadensersatzansprüche führen, wenn zum Beispiel durch eine Verlinkung auf eine nicht urheberrechtswidrige Verwendung verwiesen wird. Oft sind Urheber ratlos, wenn Ihre Werke im Netz gelandet sind. Auch als ahnungsloser „Täter“ können sie schnell Urheberrechtsverletzung in der digitalen Welt begehen. Als Rechtsanwälte klären wir auf, was Sie Rechtliches beachten müssen. Wir schützen Ihr Urheberrecht.

Vorgehen bei Abmahnungen

Ob Filesharing, Verstößen gegen die Impressumspflicht nach Telemediengesetz (TMG) oder online ein Foto ohne Lizenz gepostet – bei Verstößen im Medienrecht folgt schnell die Abmahnung durch den Anwalt. Abmahnung sind außergerichtliche Einigungen und damit schneller und kostengünstiger als Gerichtsverhandlungen. Damit verbunden sind die Unterlassung der weiteren Rechtsverletzung sowie Schadensersatzansprüche. Weil bei Abmahnungen häufig viel Geld im Spiel ist, ist es wichtig, dass diese gerichtsfest sind. Holen Sie anwaltlichen Rat ein, wenn Sie eine Abmahnung empfangen haben oder selbst abmahnen wollen. Wir beraten, prüfen und verfassen Abmahnungen bei Verstößen im Medienrecht.

Langjährige Praxiserfahrung an Ihrer Seite

Medien sind alltägliche Begleiter. Daher ist es wichtig, dass Sie rechtssicher unterwegs sind. Als Rechtsanwälte im Urheber- und Medienrecht wissen wir, welche Rechte und Pflichten im Medienrecht gelten. Vom Influencer, über den Redakteur, Künstler, Musiker bis zum Unternehmen oder als Privatperson – mit unserer langjährigen Praxiserfahrung beraten und vertreten wir Sie in allen Belangen des Medienrechts. Nutzen Sie hierzu unsere kostenlose Ersteinschätzung, um den Sachverhalt zu schildern. Wenn Sie unser Mandant sind, arbeiten wir umgehend an Ihrem Einzelfall. Selbstverständlich arbeiten wir dabei vertraulich mit Ihnen zusammen und übernehmen gerne sämtliche Korrespondenz mit der anderen Partei, dem Gericht und sonstigen Beteiligten. Gemeinsam versuchen wir, Ihre Wünsche und Bedürfnisse im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten umzusetzen. Unsere Maxime ist die außergerichtliche Streitbeilegung, etwa durch eine Abmahnung. Zur Not setzen wir Ihr Recht auf vor Gericht durch.

Unsere Tätigkeit für Sie

Als Rechtsanwälte beraten und vertreten wir Sie in allen Belangen. Unsere Tätigkeit umfasst unter anderem folgende Leistungen:

  • Abmahnungen

  • Urheberrecht

Häufige Fragen (FAQ)

Das Medienrecht regelt den Umgang mit den Medien. Grundsätzlich ist jeder frei, die Medien zu nutzen, um etwa seine Meinung zu äußern oder sich zu informieren. Meinungen zu äußern, Fotos zu teilen oder Musik herunterzuladen können aber auch Urheberrechte und Persönlichkeitsrechte anderer verletzen.
Das Medienrecht ist eine Querschnittmaterie aus verschiedenen Teilrechtsgebieten; u. a. Urheberrecht, Telekommunikationsrecht, Presserecht und Rundfunkrecht. Hierzu sind verschiedene Bundesgesetze, aber auch Gesetze der Bundesländer, europäische Normen und verschiedene Vorschriften zu beachten.
Das Internetrecht ist kein eigenes Rechtsgebiet, sondern beschreibt alle Gesetze mit dem Internet in Berührung kommen. Dies können zivilrechtliche Vorschriften im Umgang etwa im Umgang mit Verwertungsrechten sein, aber auch Vorschriften zur Impressumspflicht sein.
Man darf nur posten, woran man auch die Rechte besitzt. An einem selbsterstellten Foto, Musik oder Text hat der Autor bzw. Künstler das Urheberrecht und darf dies auch veröffentlichen. Manche Werke sind von den Urhebern unter bestimmten Bedingungen zur gemeinfreien Verwendung bereitgestellt und darf man posten.
Die Presse genießt laut Grundgesetz (GG) die Pressefreiheit. Dies umfasst alle zur Verbreitung geeigneten und bestimmten Druckerzeugnisse. Die Presse darf ungehindert Informationen beschaffen, verarbeiten und veröffentlichen. Hierbei ist aber das Persönlichkeitsrecht von anderen gebührend zu berücksichtigen.
Das Urheberrecht ist ein umfassendes Recht des Urhebers an der Verwendung und Verwertung seines Werkes. Es kann nicht übertragen werden. Jedoch kann der Urheber die Verwertungsrechte an dem Werk veräußern. Laut Urhebergesetz (UrhG) erlischt es 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.
Sollte das Urheberrecht durch eine rechtswidrige Verwendung, Verwertung oder Verbreitung verletzt worden sein, kann der Urheber einen Unterlassungsanspruch dagegen geltend machen. Daneben ist ein Schadensersatzanspruch denkbar, um den kommerziellen Schaden zu kompensieren.
Verstößt jemand gegen das Urheberrecht oder Persönlichkeitsrecht, können etwa Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche sowie ein Anspruch auf Widerruf bzw. Richtigstellung in Betracht kommen. Zudem besteht die Möglichkeit, durch Abmahnungen gegen einen Verstoß vorzugehen.
Auch eine Privatperson kann gegen eine Urheberrechtsverletzung, Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts oder etwa Verstoß gegen die Impressumspflicht nachgehen. Hierzu stehen ihr Mittel wie eine Abmahnung oder ein Klageverfahren zur Verfügung.
Wenn ein Foto von Ihnen veröffentlicht wurde, können Sie sich zunächst an die Betreiber-Plattform wenden und das Foto melden. Zusätzlich können Sie die Person mit Hinweis auf die Verletzung Ihres Urheberrechts oder Persönlichkeitsrechts abmahnen sowie ein Klageverfahren auf Unterlassung einleiten.

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