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Anwalt für Beratung von Sportvereinen in Berlin

Experten im Sportrecht

Sportvereine - damit auch im Vereinsrecht fairplay bleibt

Wer haftet bei Sportverletzungen? Muss ich auf Ticketeinnahmen Steuern zahlen? Muss die Mitgliederversammlung bei teuren Sportgeräten zustimmen? Sportvereine verfolgen einen Sport. Doch bei rechtlichen Problemen tritt der Sport in den Hintergrund. Damit der Verein sich auf den Sport fokussieren kann, ist es wichtig, dass der rechtliche Rahmen steht. Hier müssen spezielle Regelungen aus Vereinsrecht und Sportrecht beachtet werden. Nur so kann das Fair Play garantiert werden. Von der Gründung des Sportvereins, über die Satzung bis hin zur Haftung von Vereinsmitgliedern – als Anwälte für Vereinsrecht wissen wir, worauf Sie achten müssen. Wir beraten und vertreten Sie als Vorstand oder als Mitglied. So können Sie und Ihr Verein sich wieder auf das Wesentliche konzentrieren – den Sport.

Sportverein – darauf ist zu achten

Damit der Sportverein rechtlich auf der sicheren Seite ist, gilt es insbesondere Folgendes zu beachten:

  • Aufgabenverteilung unter den Vereinsorganen
    • Dank der Satzungsautonomie können Vereine ihre eigenen Regeln aufstellen. Dies ermöglicht eine klare Organisation und Verteilung der Aufgabenbereiche unter den Funktionären.
  • Bindung neuer Mitglieder
    • Die Satzungsfreiheit ermöglicht es für Neumitglieder attraktivere Mitgliedsbedingungen festzulegen.
    • Auch kann die Kündigung der Mitgliedschaft zu bestimmten Stichtagen zugelassen sein, sodass eine Bindung gestärkt wird
  • Beitragshöhe
    • Der Verein kann durch seine Satzung oder durch eine Beitragsordnung die Höhe des Mitgliedsbeitrags sowie etwaige Erhöhungen festlegen.
  • Probleme durch Anzahl der Gesetze, Verordnungen und Vorschriften
    • Jedes Mitglied muss die Möglichkeit haben, die einschlägigen Satzungen, Ordnungen und Regularien des Sportvereins sowie angeschlossener Verbände einzusehen.

Wie können wir Ihnen helfen?

Wenn rechtliche Probleme Ihrem Sportverein im Weg stehen, helfen und beraten wir Sie. Damit Sie und Ihr Vereins sich auf das Wesentliche konzentrieren können, kümmern wir uns um den rechtlichen Rahmen. Ob haftungsrechtliche Fragen, Verträge mit Profisportlern oder vereinsinterne Rechtsprobleme – mit unserer langjährigen Praxiserfahrung beraten und vertreten wir Sie in allen Belangen rund um Ihren Sportverein. Dabei haben Sie von Anfang an juristische Fachkompetenz an Ihrer Seite. Gerne übernehmen wir sämtliche Korrespondenz mit den Mitgliedern, dem Registergericht, Sponsoren, Vertragspartnern und anderen Organen. Dabei arbeiten wir in enger Absprache mit Ihnen vertraulich zusammen. So können wir Ihre Wünsche und Vorstellungen – ob als Mitglied oder Vorstand – am besten umsetzen. Wenn Sie unser Mandant sind, bearbeiten wir umgehend und diskret Ihren Fall. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung, um einen ersten Überblick zu bekommen. Mit uns als Rechtsanwälten für Vereinsrecht ist der Verein gut aufgestellt..

Häufige Fragen (FAQ)

In der Regel ist ein Sportverein, wie z. B. ein Fußballverein, ein eingetragener Verein (e. V.) und verfolgt den Sport als gemeinnützigen Zweck. Als solcher hat er Mitglieder, einen Vorstand und tritt durch Vereinssport und Veranstaltungen auf. Im Einzelfall kann es problematisch werden, wenn eine Profiabteilung separat organisiert ist.
Sportvereine bieten ihren Mitgliedern, wie jeder andere Verein, Mitwirkungsrechte. Dazu gehören, sich im Verein zu betätigen sowie auch Mitbestimmungsrechte wie das Wahlrecht, das Rederecht und Antragsrecht.
Eine gesetzliche Definition eines Sportvereins existiert nicht. Ein Sportverein ist ein Verein, dessen Vereinszweck die Ausübung einer Sportart oder einer sportlichen Tätigkeit ist.
Das Gesetz sieht kein Verbot für eine Tätigkeit in zwei unterschiedlichen Vereinen vor. Soweit die Satzungen dem Verein dies nicht verbieten, kann ein Trainer also zwei Vereine trainieren. Für einen Konkurrenzverein tätig zu sein, könnte aber seine Treuepflichten als Vereinsmitglied oder als Angestellter des Sportvereins verletzen.
Wenn der Sportverein eine Sportveranstaltung abhält, treffen ihn Verkehrssicherungspflichten. Kommen der Verein, genauer gesagt seine Vertreter dieser nicht nach, haftet er bei Unfallschäden für vertragliche und deliktische Ansprüche. Daher sollte der Verein die (leicht fahrlässige) Haftung ausschließen und sich versichern.
Gemäß der Abgabenordnung (AO) ist ein Sportverein gemeinnützig, wenn er einen gemeinnützigen Zweck verfolgt, der etwa in der Satzung festgehalten ist. Zu gemeinnützigen Zwecken ist auch die Förderung des Sports anerkannt.
Ein Sportverein kann mehrere Einkommensquellen zur Finanzierung heranziehen. Zumeist bilden die Mitgliedsbeiträge der Mitglieder die finanzielle Grundlage. Weiterhin kommen Tickets sowie Gastronomie-Einnahmen bei Sportveranstaltung, Sponsoren und Wettbewerbsgelder. Je nach Art werden sie unterschiedlich besteuert.
Der Vorstand haftet bei einer Pflichtverletzung für den Schaden, der dem Verein entstanden ist. Das ist etwa der Fall, wenn die Steuer nicht gezahlt wurde, die Verkehrssicherungspflicht auf dem Sportplatz vernachlässigt wurde oder Verträge abgeschlossen wurden, die über die Kompetenzen des Vorstands hinausgehen.
Damit ein Sportverein von der Steuerbefreiung profitieren kann, muss seine Gemeinnützigkeit anerkannt sein. Dies muss er beim örtlichen Finanzamt beantragen. Voraussetzung ist, dass die Förderung des Sports genau in der Satzung bestimmt und auch in der tatsächlichen Geschäftsführung umgesetzt werden.
Minderjährige Profisportler müssen bei einem Vertrag mit dem Sportverein von den gesetzlichen Vertretern (etwa den erziehungsberechtigten Eltern) vertreten werden. Ab der Volljährigkeit (18 Jahren) kann er selbst einen Vertrag schließen. Zudem entfallen Jugendschutzbestimmungen des JArbSchG für den Arbeitsvertrag.

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