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Spielerverträge - Ihr Vertrag als Spielregel

Sonderpflichten bei Spielerverträgen? Arbeitsschutz und Entgeltfortzahlung beim Profisport? Kann ich Vertragsspieler kündigen oder befristen?

Beim Profisport wird das Hobby zum Beruf. Doch sobald Geld fließt, gibt es besondere Regeln. Der Spielervertrag ist kein normales Arbeitsverhältnis. Daher müssen Vereine, Sponsoren und Spieler die Besonderheiten des Sportrechts beachten: ob besondere Kündigungsfristen, befristete Arbeitsverhältnisse oder Wechsel der Vertragsspieler. Als Anwälte für Vereinsrecht und Sportrecht wissen wir, worauf Sie achten müssen. Wir beraten und vertreten Sie als Vorstand, Verein und Spieler, damit der Profisport den richtigen Vertragsrahmen hat. Wir kümmern uns um das Juristische und Sie ums Wesentliche – den Sport.

Spielvertrag – darauf ist zu achten

Damit Sie als Sportverein und als Spieler den passenden rechtlichen Rahmen für Ihren Profisport finden, gilt es insbesondere Folgendes zu beachten:

  • Vertragsschluss
    • wie normale Verträge durch Einigung der Parteien.
      • Regeln der Sportverbände können auch einseitigen Vertragsschluss durch Beauftragung / Verwendung vorsehen.
      • Spielerverträge können auch schriftlich, mündlich und durch konkludentes Verhalten geschlossen werden.
    • Bei Minderjährigen muss der gesetzliche Vertretungsberechtigte (wie etwa Eltern) dem zustimmen
  • Vertragsinhalt
    • Vertragsart ist Dienstvertrag beziehungsweise Auftrag oder Arbeitsvertrag (inkl. Arbeitsschutzrechtlicher Bestimmungen von Kündigungsschutz und Entgeltfortzahlung)
      • Kategorisierung anhand der Umstände des Einzelfalls, wie etwa Höhe des Entgelts, Größe des Vereins, Umfang der Weisungsbefugnis des Trainers
    • Besondere Bestimmungen können vorgeschrieben werden, wie zum Beispiel:
      • Mannschaftsarzt aufsuchen
      • Beschränkungen der Freizeitgestaltung
      • Verbot von Alkohol und Rauchen
    • Besondere Bestimmungen des Arbeitsrechts finden auf Spielerverträge nur eingeschränkt Anwendung, wie zum Beispiel:
      • leichterer Wechsel des Arbeitgebers durch Transferklauseln, Wechselperioden und Ablösesummen
      • kürzere Frist für Kündigung und wiederholte befristete Arbeitsverträge möglich

Wie können wir Ihnen helfen?

Von Spielerverträgen können Verein und Vertragsspieler profitieren. Dazu müssen sie aber auch rechtlich einwandfrei sein – juristische Fehler können zur finanziellen Falle werden. Als Rechtsanwälte im Sportrecht beraten wir Sie bei der Vertragsgestaltung. Ob Haftungsfragen, Besonderheiten bei Kündigung und Minderjährigen – wir geben Ihren Wünschen einen rechtlichen Rahmen. Mit unserer langjährigen Praxiserfahrung wissen wir, worauf Sie bei der Gestaltung des Spielervertrags achten müssen. Gerne bereiten wir Muster für Spielerverträge vor, prüfen Vertragsklauseln oder erläutern bestimmte Besonderheiten des Arbeitsrechts und des Sportrechts. Ob als Sponsor, Verein oder Profispieler – nutzen Sie jetzt unsere kostenlose Erstberatung, um einen ersten Überblick zu bekommen. Wir kümmern uns um das Rechtliche, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können: den Profisport.

Häufige Fragen (FAQ)

Ein Spielervertrag ist ein Vertrag zwischen einem Spieler und seinem Verein oder einem Sponsor. Vertragsinhalt ist die sportliche Tätigkeit gegen ein Entgelt.
Ein Spielervertrag sollte die Hauptleistungen definieren, also welche sportlichen Tätigkeiten damit verbunden sind (wie Pressetermine, Sponsoring etc.). Zudem sollten Nebenpflichten (wie Rauchverbot) sowie Vertragsbedingungen (z. B. Vertragslaufzeit, befristet/unbefristet) festgehalten sein.
Der Spielervertrag wird zwischen dem Profispieler und dem Verein bzw. Sponsor abgeschlossen.
Ein befristeter Spielervertrag endet mit dem Fristablauf. Eine vorzeitige Beendigung, etwa durch eine ordentliche Kündigung, ist dann ausgeschlossen. Weiterhin kommen aber außerordentliche Kündigungsgründe in Betracht, durch die der Vertrag sofort beendet werden kann.
Ein Spielervertrag ist notwendig, sobald sich die Vertragsparteien verbindlich einigen wollen. Hat der Verein etwa ein besonderes Interesse an der sportlichen Leistung des Profispielers, ist ein Spielervertrag sinnvoll. So kann der Spieler diese Leistung nicht ohne Weiteres verweigern.
Ein Minderjähriger kann einen Spielervertrag eingehen. Weil er aber noch eingeschränkt geschäftsfähig ist, bedarf es hierzu der Zustimmung des gesetzlichen Vertretungsberechtigten (i. d. R. eines Elternteils). Wird der Minderjährige während der Vertragslaufzeit volljährig, kann er selbst dem Vertrag zustimmen.
Der Profisportler ist durch den Spielervertrag an die vertraglichen Pflichten gebunden. Er hat somit die sportliche Leistung zu erbringen, zu der er sich verpflichtet hat. Zudem muss er Nebenpflichten und die Interessen des Vereins berücksichtigen. Verstößt er dagegen, macht er sich schadensersatzpflichtig.
Einigen sich die Vertragsparteien darauf, den Vertrag aufzulösen, wollen sie den Vertrag beenden. Damit sind Profisportler und Verein nicht mehr vertraglich gebunden. Dies kommt bei einer einvernehmlichen vorzeitigen Beendigung in Betracht. Dies kann etwa gegen Zahlung einer Abfindung erfolgen.
Auch im Amateurbereich gibt es Spielerverträge. Die Abgrenzung zwischen Amateur und Profispieler ist dabei nicht immer ganz eindeutig. Dies kommt auf die Umstände des Einzelfalls, wie etwa der Sportart, der Höhe des Entgelts und etwaigen Richtlinien des Verbands an. Im Fußball kann ein Monatsgehalt von 200 € bereits Profi sein.
Spielerverträge müssen nicht automatisch befristet sein. Das Teilzeitbefristungsgesetz (TzBfG) sieht vor, dass Arbeitsverträge nicht dauerhaft befristet sein können. Der Arbeitsvertrag wird dann automatisch unbefristet. Aufgrund der besonderen Gegebenheiten des Sportrechts sind Befristungen im Profisport aber möglich.

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