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Meyer Rechtsanwälte Ihre Kanzlei in Berlin
Kurz ein Foto geteilt? Schnell einen Text kopiert? Die Lieblingsmusik heruntergeladen? Im digitalen Zeitalter verletzen Sie schnell das Urheberrecht. Ob Sie unwissentlich oder absichtlich handeln – durch eine Urheberrechtsverletzung kann ein hoher Schaden entstehen. Für den Urheber und den Schädiger kommt dann eine Abmahnung in Betracht.
Für Sie als Urheber ist die Abmahnung ein bewährtes Mittel, um aus der rechtswidrigen Verwendung des urheberrechtlich geschützten Werkes noch Kapital zu schlagen. Als Verletzer, sei es digital oder analog, unwissentlich oder bewusst, kann das Urheberrecht zur Kostenfalle werden. Weil durch eine Abmahnung in Verbindung mit einer Unterlassungserklärung empfindliche Rechtsfolgen drohen, ist es wichtig, dass Sie Ihre Rechte und Pflichten kennen. Als Rechtsanwälte für Urheberrecht beraten wir Sie zu Abmahnungen und Unterlassungserklärungen bei Urheberrechtsverletzungen.
Ob als Urheber oder Verletzer – wir klären Sie auf.
Damit Sie sich gegen Urheberrechtsverletzungen oder rechtswidrige Abmahnungen wehren können, müssen Sie Folgendes beachten:
Voraussetzungen einer Abmahnung
Das Urheberrecht ist das Recht des Urhebers auf Verwendung und Verwertung eines Werkes
Es ist durch das Urhebergesetz (UrhG) geschützt
Es kann nicht übertragen werden. Jedoch können Verwendungs- und Verwertungsrechte veräußert werden. Es erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers
Verletzt ist das Urheberrecht, wenn das Werk ohne Zustimmung des Urhebers verwendet oder verwertet wurde
Raubkopien geschützter Filme und Musik sowie deren Verbreitung
Benutzung fremder Produktbilder für Online-Shop
Übernahme Textpassagen ohne Zitat
Verwendung lizenzfreier Bilder (Stockfotos) ohne Quellenangabe
Veröffentlichung geschützter Video- oder Musikdateien
Brennen geschützter CD oder DVD
Der Abgemahnte muss das Urheberrecht des Urhebers verletzt haben
Häufige Verletzung urheberrechtliche geschützter Werke sind zum Beispiel:
Rechtsfolgen einer Abmahnung und Unterlassungserklärung:
Der Abgemahnte erklärt, fortdauernde Verletzungen des Urheberrechts zu beheben und künftige zu unterlassen. Mit einer solchen strafbewehrten Unterlassungserklärung kann auch eine Vertragsstrafe verbunden sein.
Der Abgemahnte zahlt einen gegebenenfalls entstandenen Schadensersatz, etwa bei entgangenen Verwertungsentgelte oder Herausgabe des Gewinns
Ablauf eines Mahnverfahrens
Dies ist formlos und mündlich möglich, sollte aber zu Beweiszwecken möglichst in Schriftform verfasst sein
Es sollte die Urheberrechtsverletzung eindeutig benennen unter Angabe der gesetzlichen Vorschriften
Die genannte Forderungen und eine angemessene Frist setzen
Es muss dem Verletzer die Möglichkeit der Stellungnahme eingeräumt werden
Dies findet vor zuständigen Gericht statt
sachlich zuständig ist das Landgericht (LG) – inklusive Anwaltszwang – oder bei einem Streitwert unter 5.000 EUR vor einem Amtsgericht (AG)
örtlich zuständig ist der Ort der Urheberrechtsverletzung (im Internet, kann jedes Gericht zuständig sein)
Mit Klageerhebung kann auch ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zum vorläufigen Schutz des Werkes gestellt werden
Der Urheber übermittelt dem Schädiger eine Abmahnung
Stimmt der Abgemahnte zu, nimmt er die Abmahnung an und unterzeichnet die Unterlassungserklärung
Der Abgemahnte muss nicht reagiert
Reagiert der Abgemahnte nicht oder bestreitet den Vorwurf, kann der Urheber ein Gerichtsverfahren anstrengen
Kosten einer Abmahnung
Laut Urhebergesetz (UrhG) können die geforderten Mahngebühren für erstmalig abgemahnte private Personen maximal 1.000 EUR betragen
Zusätzlich können Schadensersatzansprüche wie entgangener Gewinn hinzukommen
Sollte die Abmahnung durch einen Anwalt verfasst sein, kommen Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) hinzu
Bei rechtmäßiger Abmahnung trägt der Verletzer die Kosten der Abmahnung, ansonsten der Abmahnende.
Vorteile eines Mahnverfahrens
Es entstehen weniger Verfahrenskosten
Das Verfahren kann kürzer dauern
Es wird weniger mediale Aufmerksamkeit provoziert, da es nicht vor einem öffentlichen Gericht abläuft
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