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Ihr Anwalt für die Studienplatzklage in Berlin

Fachanwalt für Verwaltungsrecht - Experte bei Studienplatzklagen

Mit der Studienplatzklage ins Wunschstudium klagen

Als Bewerber haben Sie keinen Studienplatz bekommen? Nach dem zentralen Vergabeverfahren sind sie auf der Warteliste statt im Hörsaal gelandet? Die Studienplatzklage ist eine effektive Möglichkeit, doch noch rechtzeitig mit dem Studium zu beginnen. In beliebten Studiengängen, wie Medizin (Humanmedizin, Tiermedizin oder Zahnmedizin) und Pharmazie gibt es häufig nur sehr begrenzte Kapazitäten. Mit einem Numerus Clausus (NC) trifft die Universität eine Auswahl in der Bewerbung. Doch häufig nutzen die Hochschulen ihre Kapazitäten nicht vollständig aus. Ich als Fachanwalt für Verwaltungsrecht weiß, wie Sie sich in einem Eilverfahren gegen den Ablehnungsbescheid wehren können, einen Studienplatz erhalten: Ich berate Sie zur Studienplatzklage.

Studienplatzklage – darauf ist zu achten

Damit Sie erfolgreich mit einer Studienplatzklage in die Universität einklagen können, müssen Sie Folgendes beachten:

Bei Studienplatzklagen:

Sie klagen auf Zuteilung eines Studienplatzes in einem Studium mit Zulassungsbeschränkung (Numerus clausus – NC)

  • Weil die Universität/Hochschule weniger Bewerber zugelassen oder weniger Studienplätze angeboten hat, als die Kapazitätsberechnungen es erlauben

  • Die Kapazitäten richten sich nach den einschlägigen Hochschulgesetzen der Länder und des Bundes

Wie ist der Ablauf einer Studienplatzklage?

  • Sie müssen form- und fristgerechter einen außerkapazitären Hochschulantrag einreichen oder sie erheben Widerspruch gegen den ablehnenden Zulassungsbescheid

  • Danach erheben Sie Klage vor dem örtlichen Verwaltungsgericht (VG) auf Zuteilung eines Studienplatzes. Dabei strengen Sie ein gerichtliches Eilverfahren im vorläufigen Rechtsschutz (eine sogenannte einstweilige Anordnung) an, um noch in dem Semester zugelassen zu werden

  • Wenn die Klage Erfolg hat, haben Sie einen Anspruch auf Zuteilung eines Studienplatzes. Bei beliebten Fächern (insbesondere Medizin als Humanmedizin, Tiermedizin oder Zahnmedizin und Pharmazie) gibt es oft mehr Kläger, also noch weitere Studienplätze. Die gewonnenen Kapazitäten werden meist im Losverfahren unter den Klägern aufgeteilt.

  • Gegen das Urteil in erster Instanz können Sie Rechtsmittel einlegen, wodurch die Studienplatzklage vor den Oberverwaltungsgerichts (OVG) verhandelt wird. Vor dem Oberverwaltungsgericht herrscht Anwaltszwang

 

Wer ist der Klagegegner bei Studienplatzklagen?

  • Der Klagegegner ist die Universität beziehungsweise Hochschule selbst

  • Sich gegen das zentrale Vergabeverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de) zu richten, ist nicht Erfolg versprechend

Welche Fristen muss ich bei Studienplatzklagen beachten?

  • außerkapazitärer Hochschulantrag in einigen Bundesländern bis zum regulären Bewerbungsschluss

  • je nach Bundesland unterschiedlich im Zeitraum zwischen 15. Juli bis 15. Oktober 

Was muss ich bzgl. Kosten beachten?

 

  • Rechtsschutzversicherungen tragen meist nicht die Kosten

Wie können wir Ihnen helfen?

Wenn es um Ihren Studienplatz geht, sind wir an Ihrer Seite. Mit unserer langjährigen Praxiserfahrung beraten und vertreten wir Sie in allen Belangen rund um die Studienplatzklage. Durch zahlreiche Verfahren wissen wir, wie Sie sich am besten in die Medizin (Humanmedizin, Tiermedizin oder Zahnmedizin), Pharmazie oder andere zulassungsbeschränkte Studiengängen klagen können. Häufig nutzen die Universitäten ihre Kapazitäten nicht aus. Dennoch müssen Sie schnell sein, damit Sie die kurzen Fristen nicht verpassen. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung, für eine Ersteinschätzung ihres Sachverhalts. Mit mir als Fachanwalt für Verwaltungsrecht haben Sie das richtige Mittel gegen Universitäten oder Hochschulen, um mit Ihrem Wunschstudium zu beginnen.

Häufige Fragen (FAQ)

Mit der Kapazitätsberechnung wird ermittelt, wie viel Kapazität an Studienplätzen im Studiengang der Universität im kommenden Semester zur Verfügung stehen. Dabei werden Faktoren wie Anzahl Studenten zu Lehrpersonal oder Höhe der Fördermittel berücksichtigt. Rechtliche Grundlage ist die Kapazitätsverordnung (KapVO)
Ob die Rechtsschutzversicherung die Anwalts- und Gerichtskosten Ihrer Studienplatzklage übernimmt, hängt vom Vertrag ab. Wenn dieser Rechtsschutz bei Verwaltungsverfahren einschließt, dann könnte das der Fall sein. Wenn die Studienplatzklage explizit ausgeschlossen ist, gibt es keine Kostenerstattung für Sie.
Bei Studienplatzklagen besteht kein Anwaltszwang. Mit einem Rechtsanwalt , insbesondere einem Fachanwalt können Sie sich jedoch darauf verlassen, dass die kurzen Klagefristen eingehalten werden. Außerdem hat er besondere Expertise, was die besonderen Umstände der Kapazitätsberechnung und Bewerbung betrifft.
Gibt es mehr Bewerber als Studienplätze an der Hochschule, wird ein NC (= numerus clausus) bestimmt. Haben Sie eine Abiturnote niedriger als der NC, werden Sie zugelassen. Durch besondere persönliche Umstände und Wartesemester kann sich der NC für Sie erhöhen, sodass auch Ihre höhere Abiturnote zugelassen wird.
Die Stiftung für Hochschulzulassung betreibt die Webseite hochschulstart.de und das dialogorientierte Serviceverfahren. Damit unterstützt sie die Hochschulen beim Bewerbungsverfahren. Jeder Bewerber, insbesondere bei beliebten Studiengängen wie Medizin, kann sich dort zentral für mehrere Hochschulen bewerben.
Bei der Studienplatzklage gelten kurze Klagefristen. Sie müssen also binnen kurzer Zeit, nachdem Sie einen Ablehnungsbescheid bekommen haben, ein Klageverfahren anstrengen. Die genauen Fristen hängen vom jeweiligen Bundesland ab und vom jeweiligen Semester ab.
Die Dauer des Klageverfahrens bei einer Studienplatzklage ist von der Anzahl an weiteren Studienplatzklagen anderer Bewerber, der Hochschule und dem Studiengang (insbesondere bei beliebten wie Medizin) abhängig. Meist müssen Sie mit einer Dauer von 2 – 6 Monaten rechnen.
Als Voraussetzungen einer Studienplatzklage müssen Sie deutscher Staatsbürger sein, eine Hochschulzugangsberechtigung (also Abitur oder Fachabitur) besitzen, die Hochschule öffentlich sein und Sie sich fristgerecht beworben haben. Je nach Studiengang oder Landesverfassung können abweichende Voraussetzungen gelten.
Bei einer Studienplatzklage fallen Gerichtskosten und Anwaltskosten an. Je nachdem, wie viele Hochschulen Sie klagen, belaufen sich die Kosten auf mehrere tausend Euro. Sollte Ihre Klage erfolgreich sein und Sie einen Studienplatz erhalten, übernimmt i.d.R. die Gegenseite die Kosten. Bei einem Vergleich kommt stets Kosten auf Sie zu.
Der Schulverweis bedeutet den Ausschluss bzw. die Entlassung aus der Schule. Ist der Schüler noch schulpflichtig, muss er einer anderen Schule zugewiesen werden. Ist dies nicht möglich, ist der Schulverweis während der Restdauer der Schulpflicht ausgeschlossen.

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