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Ihr Anwalt für Konzessionserteilung in Berlin

Fachanwalt für Verwaltungsrecht - Experte im Glücksspielrecht

Glücksspielrecht: Konzessionserteilung

Glücksspiele sind Ihre Leidenschaft? Nun wollen Sie das Glücksspiel zu Ihrem Beruf machen? Oder haben Sie bereits eine Gaststätte und beabsichtigen darin lediglich Glücksspiele anzubieten? Dann fehlt Ihnen nur noch die Konzessionserteilung oder auch Glücksspiel-Lizenz.  Glücksspiele, insbesondere das Online-Glücksspiel, erlangen immer mehr Beliebtheit in Deutschland. Auch für Anbieter bringt das Spiel mit dem Zufall hohe Gewinne. Doch egal ob, online oder stationär in einer Halle:  Um öffentliche Glücksspiele anbieten zu dürfen, benötigen Unternehmer eine behördliche Erlaubnis. Denn ohne Konzessionserteilung ist das Betreiben eines Glücksspiels in Deutschland illegal. Dabei werden die benötigten Glücksspiel-Lizenzen vom Bundesland vergeben, in dem Ihr Unternehmen seinen Sitz hat.

Doch der Weg zu einer Glücksspiel-Lizenz ist für Unternehmen in Deutschland teuer und langwierig, da die zuständigen Behörden hohe Anforderungen stellen. Als Fachanwälte für Verwaltungsrecht wissen wir, worauf es bei den Behörden ankommt und helfen Ihnen bei Ihrer Konzessionserteilung.

Voraussetzungen für die Glücksspiel-Lizenz

Die Konzession kann grundsätzlich von jedem Unternehmer bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Doch der Weg zum eigenen Glücksspiel beinhaltet viele rechtliche Hürden, da immer der Schutz des Spielers vor Manipulation und Sucht gewährleistet sein muss.

Folgende Voraussetzungen müssen für den Erwerb einer Glücksspiel-Lizenz gegeben sein:

  • Erforderliche finanzielle Mittel für den Betrieb des Unternehmens
  • Sie müssen in der Lage sein, die Gewinne den Spielern auszuzahlen
  • Entsprechende Haftpflichtversicherung des Unternehmers für seine Mitarbeiter
  • Gutachten über die fachliche Eignung des Unternehmens und des Geschäftsführers
  • Sie müssen persönlich – vorrangig charakterlich – geeignet sein, Glücksspiele anzubieten.

Besonderheit Online-Glücksspiel-Lizenz

  • Antrag bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
  • Alle relevanten Informationen angeben: Art des Glücksspiels, Angaben zum Betreiber und Unternehmen
  • strenge Regelungen und Kontrollen
  • Kosten variieren nach Art des Glücksspiels, Art der Lizenz und Bundesland
  • Es können nur Spieler aus Ländern akzeptieren werden, in denen Sie lizenziert sind
  • vermeintliche EU-Lizenzen sind illegal

Landbasierte Glücksspiel-Lizenz

  • Antrag muss bei zuständiger Behörde eingereicht werden
  • Je nach Bundesland und Größe: Gemeinde oder Bezirksregierung
  • Strengere Regeln und Prüfungen durch lokales Ordnungsamt und Polizei

Kosten und Dauer

  • Wird die Lizenz genehmigt, müssen Unternehmer Lizenzgebühr bezahlen
  • Kosten für Glücksspiel-Lizenz variieren je nach Land und Bundesland
  • Online-Glücksspiele ca. 16.500 €
  • Stationäre Glücksspiele: ca. 2.000 €, abhängig von Anzahl und Art der Automaten
  • Der gesamte Vorgang kann mehrere Wochen oder Monate in Anspruch nehmen
  • Je detaillierter der Antrag, desto schneller erfolgt die Ausstellung der benötigten Lizenz.

Juristische Hilfe für Ihre Glücksspiel-Lizenz

Als Fachanwälte für Verwaltungsrecht kennen wir uns mit dem Glücksspielrecht aus. Mit uns kommen Sie schnell zu Ihrer Konzessionserteilung. Denn wir wissen, worauf es den Behörden ankommt und bereiten alles für Ihren Konzessionsantrag vor: Denn wir lassen Ihre Automaten oder Glücksspiel-Software auf Gültigkeit und Legalität prüfen. So kommen Sie rechtssicher und schnell zu Ihrer Konzessionserteilung. Oder haben Sie bereits eine Glücksspiel-Lizenz, doch nun droht man Ihnen mit Entzug? Ihnen wird Manipulation der Automaten vorgeworfen? Trotz Lizenz steht Ihr Unternehmen weiterhin unter Beobachtungen bei den Behörden. Wir kontrollieren, ob das Vorgehen der Verwaltung rechtmäßig und notwendig war. Denn Sie wissen: Bei uns ist Ihr Unternehmen in sicheren Händen.
Die Glücksspiel-Lizenz bereitet Ihnen Probleme? Egal, ob, Erteilung oder Entzug, wir kümmern uns um Ihre Konzessionserteilung. Als Fachanwälte für Verwaltungsrecht kennen wir die Maßstäbe und Anforderungen der Behörden! Mit uns wird Ihr Glücksspiel-Unternehmen rechtssicher!

Häufige Fragen (FAQ)

Um eine Glücksspiel-Lizenz zu erhalten, müssen Sie zunächst einen Antrag bei der zuständigen Behörde stellen. Darin müssen die relevanten Informationen Ihres Glücksspiels angegeben werden. Außerdem wird eine Prüfung durchgeführt, ob Sie als Anbieter überhaupt geeignet sind. Für die Vergabe ist auch eine Gebühr fällig.
Unternehmen, die Online-Glücksspiele anbieten, müssen mit einer Gebühr in Höhe von 16.500 € rechnen. Für das Anbieten stationärer Glücksspiele variieren die Kosten je nach Bundesland. Zusätzlich muss das Unternehmen auch über die notwendigen finanziellen Mittel zur Gewinnausschüttung verfügen.
Der Anbieter muss über eine entsprechende Haftpflichtversicherung verfügen. Ausreichende finanzielle Mittel für den Betrieb des Unternehmens haben und laut Gutachten persönlich – vorrangig charakterlich – geeignet sein, Glücksspiele anzubieten. Weiter muss er über ein Spielerschutzkonzept verfügen.
Um eine Glücksspiel-Lizenz zu erwerben, müssen sich Anbieter bei der jeweiligen Bezirksregierung oder Gemeinde melden. Für Sportwetten ist das Regierungspräsidium Darmstadt zuständig. Anträge für Online-Automatenspiele und Online-Poker müssen beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt gestellt werden.
Ja, denn im Sinne des Spielerschutzes überwacht die Behörde das Glücksspiel durchgehend. Wird festgestellt, dass der Spielerschutz und die Suchtprävention nicht mehr gewährleistet sind, droht ein Entzug der Lizenz.
Anbieter sind verpflichtet, die Daten des Kunden bei Neuregistrierung zu überprüfen und auch dafür zu haften, wenn sich der Spieler mit falschen Daten anmeldet. Es darf keine Doppelregistrierungen geben. Ein Spieler darf nicht mehrere Slots gleichzeitig spielen oder in mehreren Online-Casinos zur selben Zeit eingeloggt sein.
Öffentliche Glücksspiele wie Lotterien, Sport- und Pferdewetten, virtuelle Automatenspiele, Online-Poker, Casinospiele und das Betreiben von Spielautomaten in Spielhallen benötigen eine Glücksspiel-Lizenz. Das Veranstalten und das Vermitteln sowie die Mitwirkung durch Zahlungen an illegalen Glücksspielen sind verboten.
Gemäß der Gewerbeordnung (GewO) wird vorgesehen, dass Spielhallen und ähnliche Gewerbe eine Betriebserlaubnis oder Spielhallenerlaubnis der zuständigen Behörde vorweisen müssen. Die Voraussetzungen variieren je nach Kreis und Bundesland, in dem Sie eröffnen möchten, da jedes Bundesland ein eigenes Spielhallengesetz hat.
Für die Erteilung der Erlaubnis für die Spielhallen sind die jeweilige Kommune oder Stadt zuständig, weshalb auch die Städte und Kommunen (Gewerbeamt, Ordnungsamt) zusammen mit Polizei und Zoll für die Kontrolle zuständig sind. Beschwerden und Anzeigen können bei der Stadt oder der Polizei erstattet werden.
Ja, diese gibt es. Beispielsweise darf in vielen Bundesländern die Zahl der Spielhallen in einem bestimmten Gebiet begrenzt sein. Häufig ist auch ein Mindestabstand zwischen den Spielhallen vorgeschrieben, um eine Konzentration von Spielhallen an einem Ort zu vermeiden.

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