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Das Schulrecht besteht nicht nur aus einem Gesetz. Im Gegenteil: Aufgrund der Kulturhoheit der Länder regeln die Bundesländer die Schule selbst. Folglich haben die 16 Bundesländer jeweils ihre eigenen – zum Teil mehrere – Schulgesetze (SchulG) erlassen. Hinzu kommen ministeriale Erlasse der Kultusministerien, sowie Verordnungen und Richtlinien, die jeweils speziellere Bereiche regeln. Außerdem gibt es bundesweite Absprachen zwischen den Ländern, die auf der Kultusministerkonferenz (KMK) besprochen werden. Dieser Paragrafendschungel ist ohne professionelle Hilfe kaum zu durchblicken.
Für einen Überblick ist eine Aufteilung in folgende Teilgebiete hilfreich:
Schüler – Schulfahrten, Ordnungsmaßnahmen, Noten & Zeugnisse
Lehrer – Beamtenrecht, Disziplinarrecht, Lehrerausbildung
Eltern – Schulkonferenz, Elternvertretung
Schule – Schulorganisation, Konferenzen, Klassenfahrten, Schulaufsicht, Abschlussprüfungen
Schulträger – Schulbezirke, Schulgeld
Schulrecht ist Verwaltungsrecht
Die meisten Maßnahmen von Schulen und Lehrern sind Verwaltungsakte. Im Verwaltungsverfahren muss die Behörde Grundsätze des Verwaltungsrechts beachten. Hierzu gehört, dass das Verwaltungshandeln auf Gesetzesgrundlage beruht und verhältnismäßig sein soll. Der Schüler und die Eltern dürfen also nicht ohne Grund übermäßig belastet werden. Sollte die Schulverwaltung die Rechte der Beteiligten verletzt haben, können diese sich mittels eines Widerspruchs bei der Behörde oder einer Klage vor dem Verwaltungsgericht (VG) wehren. Weitere Instanzen sind die Oberverwaltungsgerichte (OVG) und das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig.
Der Ablauf des Verwaltungsverfahrens, also von Antragsstellung über das Widerspruchsverfahren bis hin zur Klage vor den Verwaltungsgerichten, richtet sich nach der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), die für ganz Deutschland gleich gilt. Dabei ist die Klage gegen den Träger der Erlassbehörde zu richten – der Schulträger ist in der Regel die Kommune, bei Privatschulen ist die Schulträgerschaft abweichend.
Was soll ich tun?
Ihr Kind erhielt eine Ordnungsmaßnahme? Es droht, nicht versetzt zu werden? Sie haben Fragen zum Schulsprengel? Schulrecht ist Verwaltungsrecht – als Fachanwälte für Verwaltungsrecht kennen wir die Rechte und Pflichten. Dabei erklären wir Ihnen, worauf zu achten und was zu tun ist.
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