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Rechtsanwalt Elternzeit für Arbeitnehmerinnen Berlin

Dienstleistung im Arbeitsrecht

Elternzeit – Das sollten Sie als Arbeitnehmerin beachten.

Die Elternzeit ermöglicht es Müttern und Vätern, sich nach der Geburt ihres Kindes eine wertvolle Auszeit zu nehmen und sich vollständig der Betreuung zu widmen.

In der Praxis ergeben sich jedoch häufig Herausforderungen: Sei es bei der Beantragung der Elternzeit, dem Kündigungsschutz während dieser Zeit oder der Durchsetzung von Teilzeitansprüchen in und nach dieser Phase. Benötigen Sie rechtliche Unterstützung zum Thema Elternzeit? Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Der Anspruch auf Elternzeit und deren Dauer.

Jeder Elternteil hat das Recht auf bis zu drei Jahre Elternzeit, die entweder gleichzeitig oder nacheinander in Anspruch genommen werden kann. 

  • Eltern haben die Freiheit zu entscheiden, ob sie die Elternzeit zusammenhängend oder in einzelnen Abschnitten nehmen möchten. 

  • Bei Müttern wird die Mutterschutzfrist (die ersten zwei Monate nach der Geburt) auf die Elternzeit angerechnet. 

  • Innerhalb der ersten zwei Jahre nach der Geburt muss ich als Arbeitnehmer verbindlich angeben, für welche Zeiträume ich Elternzeit in Anspruch nehmen möchte. 

  • Änderungen bedürfen der Zustimmung des Arbeitgebers, jedoch nicht bei einer Verlängerung nach dem zweiten Geburtstag des Kindes. 

  • Die Zustimmung des Arbeitgebers ist im Allgemeinen nicht erforderlich – es genügt, die Elternzeit rechtzeitig schriftlich anzukündigen.

Die Elternzeit ermöglicht es Müttern und Vätern, sich nach der Geburt ihres Kindes eine wertvolle Auszeit zu nehmen und sich vollständig der Betreuung zu widmen.

In der Praxis ergeben sich jedoch häufig Herausforderungen: Sei es bei der Beantragung der Elternzeit, dem Kündigungsschutz während dieser Zeit oder der Durchsetzung von Teilzeitansprüchen in und nach dieser Phase. Benötigen Sie rechtliche Unterstützung zum Thema Elternzeit? Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Elternzeit beantragen – So umgehen Sie die häufigsten Stolpersteine

Wenn ich Elternzeit in Anspruch nehmen möchte, muss ich meinen Arbeitgeber fristgerecht und in der richtigen Form informieren.

Eine gesonderte Genehmigung ist dabei nicht erforderlich, da der Arbeitgeber der Elternzeit nicht zustimmen muss.

  • Die Elternzeit innerhalb der ersten drei Lebensjahre meines Kindes muss ich spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich mitteilen.

    • Ich achte darauf, den genauen Zeitraum anzugeben.

  • Mütter, die direkt nach dem Mutterschutz Elternzeit nehmen möchten, müssen dies innerhalb einer Woche nach der Geburt schriftlich einreichen.

  • Soll die Elternzeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes liegen, beträgt die Frist zur Mitteilung 13 Wochen vor dem gewünschten Beginn.

    • Wichtig: Die Mitteilung muss immer schriftlich und handschriftlich unterschrieben im Original beim Arbeitgeber vorliegen.

    • Eine Einreichung per E-Mail oder WhatsApp reicht nicht aus.

Vermeiden Sie gängige Fehler bei der Beantragung und stellen Sie sicher, dass Ihre Elternzeit ordnungsgemäß und fristgerecht mitgeteilt wird. Als Rechtsanwalt im Arbeitsrecht stehe ich Ihnen gerne zur Seite!

Kündigungsschutz während der Elternzeit – Wichtige Informationen für Sie

Während der Elternzeit und bereits einige Wochen zuvor genießen Mütter und Väter einen besonderen gesetzlichen Kündigungsschutz.

  • Der Kündigungsschutz beginnt mit der schriftlichen Mitteilung über die Elternzeit.

    • Frühestens acht Wochen vor dem Beginn der Elternzeit.

  • Wenn die Elternzeit in mehrere Abschnitte unterteilt wird, gilt der Kündigungsschutz jeweils acht Wochen vor Beginn jedes Abschnitts.

  • Nach der Elternzeit habe ich das Recht, an meinen vorherigen Arbeitsplatz zurückzukehren.

    • Häufige Probleme: Der Arbeitgeber hat die Vertretungsregelungen unzureichend getroffen oder die Personalplanung ist nicht auf meine Rückkehr vorbereitet.

    • In diesen Fällen kann der Arbeitgeber mir keine andere Position zuweisen oder eine Kündigung aussprechen.

    • In solchen Situationen empfehle ich, einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht hinzuzuziehen, um meine Rechte durchzusetzen und die optimale Strategie zu entwickeln.

  • Wichtig: Eine Kündigung während der Elternzeit ist nur mit Zustimmung der zuständigen Arbeitsschutzbehörde möglich.

    • Die Zustimmung wird nur in Ausnahmefällen, wie beispielsweise bei einer Insolvenz, erteilt.

    • Falls mein Arbeitgeber dennoch eine Kündigung aussprechen sollte: Bewahre ich Ruhe und kontaktiere umgehend einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht.

Kündigung erhalten? Als erfahrener Rechtsanwalt für Arbeitsrecht setze ich mich dafür ein, Ihren Arbeitsplatz zu sichern oder – falls gewünscht – eine angemessene Abfindung für Sie zu verhandeln.

Teilzeit während der Elternzeit – Mein Recht auf Elternteilzeit

Mütter und Väter haben während der Elternzeit Anspruch auf Elternteilzeit, sofern der Arbeitgeber mindestens 15 Mitarbeiter beschäftigt.

  • In diesem Zusammenhang kann ich eine befristete Reduzierung meiner Arbeitszeit auf 15 bis 32 Stunden pro Woche verlangen.

  • Der wesentliche Vorteil der Elternteilzeit im Vergleich zur regulären Teilzeit nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz besteht darin:

    • Nach der Elternzeit kann ich zu meiner ursprünglichen Arbeitszeit zurückkehren.

    • Dies ist bei der regulären Teilzeit nicht ohne Weiteres möglich.

    • Darüber hinaus genieße ich während der Elternteilzeit einen besonderen Kündigungsschutz.

  • Ein weiterer Vorteil ist, dass mein Arbeitgeber die Elternteilzeit nur aus schwerwiegenden betrieblichen Gründen ablehnen kann.

    • Diese Gründe muss der Arbeitgeber genau darlegen und beweisen, was in der Praxis selten gelingt.

    • Dennoch versuchen viele Arbeitgeber, die Elternteilzeit abzulehnen, wenn sie nicht in die betriebliche Planung passt.

    • In solchen Fällen halte ich es für ratsam, auf einen erfahrenen Rechtsanwalt im Arbeitsrecht zu setzen, der meine Elternteilzeit erfolgreich und rechtssicher durchsetzt.

Haben Sie Schwierigkeiten bei der Beantragung von Elternteilzeit? Vermeiden Sie vermeidbare Konflikte und sichern Sie sich Ihren Anspruch auf Elternteilzeit mit fachkundiger Unterstützung. Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht kenne ich Ihre Probleme und Sorgen.

Rechtsanwalt für Arbeitsrecht: Fachkundige Beratung und Unterstützung in Bezug auf die Elternzeit.

Die Elternzeit stellt für viele Arbeitnehmerinnen eine besondere Phase im Arbeitsleben dar. Neben der Freude auf die Zeit mit dem Kind gibt es oft Unsicherheiten und Herausforderungen, die rechtliche Beratung erfordern. Als erfahrener Rechtsanwalt für Arbeitsrecht stehe ich Ihnen zur Seite, wenn es um Fragen und Probleme rund um die Elternzeit geht.

Meine Expertise für Ihre Elternzeit:

  • Antrag auf Elternzeit: Ich berate Sie umfassend zur form- und fristgerechten Beantragung der Elternzeit. So vermeiden Sie Fallstricke und stellen sicher, dass Ihre Elternzeit korrekt kommuniziert wird.

  • Kündigungsschutz in der Elternzeit: Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Rechte durchzusetzen, und handle für Sie, falls der Arbeitgeber versucht, die Elternzeit zu umgehen oder eine Kündigung ausspricht.

  • Teilzeit während der Elternzeit: Ich berate Sie zu Ihren Ansprüchen auf Elternteilzeit und helfe Ihnen, eine optimale Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber zu treffen.

  • Rückkehr an den Arbeitsplatz: Sollte Ihr Arbeitgeber eine Rückkehr an den Arbeitsplatz verweigern oder Ihnen eine andere Position zuweisen wollen, stehe ich Ihnen mit meinem arbeitsrechtlichen Wissen zur Seite.

Mit meiner Erfahrung als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht helfe ich Ihnen, Ihre Rechte zu schützen und sorge dafür, dass Sie diese wichtige Lebensphase ohne rechtliche Unsicherheiten genießen können.

Haben Sie Fragen zur Elternzeit oder zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche? Ich entwickle eine maßgeschneiderte Strategie, um Ihre Elternzeit erfolgreich und ohne Konflikte zu gestalten. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und lassen Sie sich professionell beraten!

Die Elternzeit stellt eine gesetzlich festgelegte Auszeit vom Berufsleben für Mütter und Väter dar, die nach der Geburt eines Kindes der Betreuung des Kindes nachkommen möchten. Jeder Arbeitnehmer, der in einem Arbeitsverhältnis steht, hat Anspruch auf Elternzeit – unabhängig davon, ob es sich um ein Vollzeit- oder Teilzeitverhältnis handelt.
Die Elternzeit ist schriftlich bei meinem Arbeitgeber zu beantragen. Die Fristen sind entscheidend: Für die ersten drei Lebensjahre des Kindes muss ich die Elternzeit spätestens sieben Wochen vor Beginn beantragen. Bei einer geplanten Elternzeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes beträgt die Frist 13 Wochen.
Ja, während meiner Elternzeit habe ich einen besonderen Kündigungsschutz. Dieser beginnt bereits acht Wochen vor dem Beginn der Elternzeit und endet erst mit dem letzten Tag der Elternzeit. Mein Arbeitgeber darf mir in dieser Zeit nur in Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Arbeitsschutzbehörde kündigen.
Ja, ich bestätige, dass Sie während der Elternzeit das Recht haben, in Teilzeit zu arbeiten, vorausgesetzt, Ihr Arbeitgeber beschäftigt mehr als 15 Mitarbeiter und Ihr Arbeitsverhältnis besteht seit mindestens sechs Monaten. Sie können eine Teilzeitbeschäftigung im Umfang von 15 bis 32 Stunden pro Woche beantragen.
Ihr Arbeitgeber ist lediglich berechtigt, den Antrag auf Teilzeit aus zwingenden betrieblichen Gründen abzulehnen. Diese Gründe muss er nachweisen, was in der Praxis selten gelingt. Sollte der Arbeitgeber Ihre Elternteilzeit ablehnen, empfehle ich Ihnen, den rechtlichen Rat eines Rechtsanwalts für Arbeitsrecht einzuholen.
Nach der Elternzeit haben Sie das Recht, unter den gleichen Arbeitsbedingungen wie zuvor an Ihren Arbeitsplatz zurückzukehren. Ihr Arbeitgeber ist nicht befugt, Ihnen eine andere Position zuzuweisen oder Ihre Rückkehr zu verweigern.
Ja, ich kann Ihnen bestätigen, dass eine Verlängerung der Elternzeit möglich ist, allerdings nur mit der Zustimmung des Arbeitgebers. Ohne diese Zustimmung kann ich die Elternzeit lediglich in zwei Zeitabschnitte aufteilen. Eine dritte Aufteilung erfordert die Genehmigung des Arbeitgebers.
Falls Sie während Ihrer Elternzeit erneut schwanger werden, steht Ihnen das Recht zu, erneut Mutterschutz und Elternzeit zu beantragen. Ich habe das Recht, die aktuelle Elternzeit zu beenden und in den Mutterschutz zu wechseln.
Elterngeld stellt eine finanzielle Unterstützung dar, die unabhängig von der Elternzeit beantragt werden muss. Ich kann das Elterngeld für bis zu 14 Monate in Anspruch nehmen, wobei die Monate zwischen mir und dem anderen Elternteil aufgeteilt werden können.
Wenn Ihr Arbeitgeber Ihre Rechte auf Elternzeit oder Teilzeit nicht anerkennt oder versucht, den Kündigungsschutz zu umgehen, sollten Sie umgehend rechtlichen Rat einholen. Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht stehe ich Ihnen zur Seite, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

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