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Rechtsanwalt Versorgungsausgleich Berlin

Dienstleistung im Familienrecht

Versorgungsausgleich im Falle einer Scheidung – Wichtige Informationen für Sie

Der Versorgungsausgleich stellt einen wesentlichen Aspekt des Familienrechts dar und spielt im Zuge einer Scheidung eine entscheidende Rolle. Dabei handelt es sich um den Ausgleich von Rentenanwartschaften sowie Altersvorsorgeansprüchen, die Ehepartner während der Dauer ihrer Ehe erworben haben.

Viele Ehegatten klären bereits vor der Trennung Angelegenheiten wie Unterhalt, Zugewinnausgleich oder Vermögensverteilung vertraglich. Der Versorgungsausgleich bleibt dabei jedoch häufig außer Acht – nicht zuletzt, weil Gerichte den Ausschluss in Eheverträgen oft als unwirksam erachten.

Erfolgt keine wirksame Vereinbarung, wird der Versorgungsausgleich durch das Familiengericht automatisch im Rahmen des Scheidungsverfahrens vorgenommen.

Dennoch kann es ratsam sein, den Versorgungsausgleich individuell zu gestalten – insbesondere bei komplexen Altersvorsorgemodellen oder erheblichen Einkommensunterschieden. Um in dieser Angelegenheit rechtlich abgesichert zu sein, ist eine kompetente Beratung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt im Familienrecht unerlässlich.

Was versteht man unter dem Versorgungsausgleich? – Gerechte Verteilung von Rentenansprüchen bei einer Scheidung.

  • Im Falle einer Scheidung wird der sogenannte Versorgungsausgleich vorgenommen.

    • Hierbei handelt es sich um den Ausgleich sämtlicher während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften und Altersvorsorgeansprüche beider Ehepartner.

    • Das Ziel besteht darin, eine gerechte Verteilung der Altersversorgung sicherzustellen – insbesondere, wenn ein Ehepartner erheblich weniger eingezahlt hat.

  • Bei Angestellten und Arbeitnehmern ist die Situation in der Regel klar:

    • Die Rentenanwartschaften ergeben sich aus Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung, die üblicherweise einkommensabhängig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer geleistet werden.

  • Anders verhält es sich bei Freiberuflern, wie Ärzten, Architekten, Künstlern oder auch Rechtsanwälten:

    • Diese zahlen in der Regel in berufsständische Versorgungswerke ein.

    • Die daraus resultierenden Ansprüche auf Altersvorsorge fließen ebenfalls in den Versorgungsausgleich ein.

  • Es kommt häufig vor, dass ein Ehegatte seine berufliche Tätigkeit für die Familie – beispielsweise zur Kindererziehung – unterbricht oder reduziert.

    • In solchen Fällen fehlen oft die erforderlichen Beiträge zur Altersvorsorge, was langfristig zu erheblichen Einbußen bei den Rentenansprüchen führt.

    • Der Versorgungsausgleich soll in solchen Situationen für einen Ausgleich sorgen.

    • Um Ihre Interessen zu wahren, ist eine individuelle anwaltliche Beratung im Familienrecht von besonderer Bedeutung.

Ich berate Sie jetzt als erfahrener Rechtsanwalt für Familienrecht – damit Ihre Ansprüche nicht vernachlässigt werden.

Der Halbteilungsgrundsatz im Versorgungsausgleich – Gerechter Ausgleich bei Scheidung

Der Versorgungsausgleich folgt dem sogenannten Halbteilungsgrundsatz, der in § 1 des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (VersAusglG) festgelegt ist. 

  • Dieser Grundsatz besagt: Alle während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften oder Rechte auf Altersversorgung werden zwischen den Ehegatten hälftig geteilt.

  • Die Grundlage für den Ausgleich bildet dabei nicht das Vermögen, sondern der Anspruch auf Altersversorgung – sei es aus der gesetzlichen Rentenversicherung, einem berufsständischen Versorgungswerk oder einer privaten Rentenversicherung.

  • Wichtig zu wissen: 

    • Beim Versorgungsausgleich werden keine Geldbeträge ausgezahlt, sondern sogenannte Versorgungspunkte oder Rentenanwartschaften auf das Versicherungskonto des anderen Ehepartners übertragen. 

    • Jedes Anrecht wird dabei einzeln betrachtet und hälftig ausgeglichen – unabhängig vom Einkommen oder der Erwerbsbiografie.

  • Dieser geregelte Ausgleich sorgt dafür, dass auch Ehepartner, die während der Ehezeit zugunsten von Familie oder Haushalt beruflich kürzergetreten sind, im Alter finanziell abgesichert sind.

Ich biete Ihnen eine umfassende Beratung im Familienrecht an – damit Sie beim Versorgungsausgleich keine Nachteile erfahren.

Was wird im Versorgungsausgleich berücksichtigt?

Im Rahmen einer Scheidung unterliegen zahlreiche Altersvorsorgeansprüche dem Versorgungsausgleich. Das Ziel besteht darin, die während der Ehezeit erworbenen Versorgungsanrechte gerecht zwischen den Ehegatten aufzuteilen – unabhängig davon, wer sie erworben hat.

  • Dem Versorgungsausgleich unterliegen insbesondere:

    • Anwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    • Beamtenpensionen (Beamtenversorgungen)

    • Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

    • Zusatzversorgungen im öffentlichen Dienst (z. B. VBL)

    • Berufsständische Versorgungen (z. B. Versorgungswerke für Ärzte, Rechtsanwälte oder Steuerberater)

    • Private Rentenversicherungen

    • Gegebenenfalls Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht (Einzelfallprüfung erforderlich)

    • Gegebenenfalls Anrechte aus dem Betriebsrentengesetz oder dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) wie Riester-Renten (ebenfalls im Einzelfall zu prüfen)

  • Nicht vom Versorgungsausgleich erfasst sind:

    • Private Kapitallebensversicherungen, sofern kein Rentenwahlrecht ausgeübt wurde

    • Kapitaldirektversicherungen aus der betrieblichen Altersvorsorge, wenn sie zur Befreiung von der Rentenversicherungspflicht abgeschlossen wurden (diese können jedoch dem Zugewinnausgleich unterfallen)

Besondere Fallkonstellationen – etwa bei ausgeübtem Rentenwahlrecht oder Mischformen von Versicherungen – sollten von mir anwaltlich geprüft werden, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.

Ich stehe Ihnen jetzt für eine rechtliche Beratung zur Verfügung – als Rechtsanwalt für Familienrecht unterstütze ich Sie dabei, den Versorgungsausgleich rechtssicher und fair zu gestalten.

Grenzen des Versorgungsausgleichs – Wann kein Ausgleich erfolgt

Der Versorgungsausgleich stellt zwar einen wesentlichen Aspekt des Scheidungsverfahrens dar, wird jedoch nicht in jedem Fall automatisch angewendet. Es existieren gesetzlich festgelegte Ausnahmen und Besonderheiten, die berücksichtigt werden müssen.

In den folgenden Situationen findet kein oder nur ein eingeschränkter Versorgungsausgleich statt:

  • Kurze Ehedauer:

    • Hat die Ehe weniger als drei Jahre gedauert, erfolgt ein Versorgungsausgleich nur auf Antrag eines Ehepartners.

    • Ohne Antrag wird der Ausgleich vom Gericht nicht durchgeführt.

  • Geringfügige Ausgleichswerte (Bagatellgrenze):

    • Ergibt sich für ein einzelnes Versorgungsanrecht nur ein sehr niedriger Wert, entfällt der Ausgleich.

    • Dies dient der Vereinfachung des Verfahrens und soll überflüssige Bürokratie vermeiden.

  • Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich:

    • Einige Versorgungsanrechte – insbesondere ausländische Anwartschaften oder spezielle Sonderregelungen – werden nicht unmittelbar mit der Scheidung ausgeglichen.

    • Diese können später in einem gesonderten Verfahren zwischen den Ehepartnern geregelt werden.

    • Diese Situation wird als schuldrechtlicher Versorgungsausgleich bezeichnet.

Diese Ausnahmen verdeutlichen: Der Versorgungsausgleich ist komplex und sollte nicht ohne rechtliche Überprüfung beurteilt werden.

Als Rechtsanwalt für Familienrecht berate ich Sie persönlich zu Ihren Ansprüchen – kontaktieren Sie mich, bevor finanzielle Nachteile auftreten.

Regelung des Versorgungsausgleichs im Ehevertrag oder Scheidungsvertrag – Welche Möglichkeiten bestehen?

Wie bei anderen Scheidungsfolgen lässt sich auch der Versorgungsausgleich vertraglich regeln – entweder vor der Eheschließung im Ehevertrag oder nach der Trennung im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung.

  • Das Gesetz erlaubt grundsätzlich auch den vollständigen Ausschluss des Versorgungsausgleichs im Fall der Scheidung.

  • Ein solcher Ausschluss ist jedoch nur dann wirksam, wenn er keinen Ehegatten unangemessen benachteiligt.

    • Das bedeutet: Auch wenn das Familiengericht grundsätzlich an die vertragliche Vereinbarung gebunden ist, kann es diese für unwirksam erklären, wenn eine eheliche Schieflage entsteht.

    • Zum Beispiel, wenn ein Partner seine Erwerbstätigkeit stark eingeschränkt hat und dadurch im Alter schlechter abgesichert ist.

  • Wichtig:

    • Damit eine Vereinbarung zum Versorgungsausgleich rechtlich wirksam ist, muss sie notariell beurkundet werden.

    • Alternativ kann sie auch im Rahmen des Scheidungsverfahrens protokolliert und dadurch formwirksam abgeschlossen werden.

  • Gerade bei komplexen Altersvorsorgemodellen, beruflicher Selbstständigkeit oder Auslandsbezug ist eine individuelle vertragliche Regelung oft sinnvoll – vorausgesetzt, sie wird rechtssicher gestaltet.

Hol dir jetzt rechtliche Unterstützung – ich als Rechtsanwalt für Familienrecht überprüfe oder entwerfe deine persönliche Regelung zum Versorgungsausgleich.

Versorgungsausgleich im Falle einer Scheidung – Ich berate Sie als Rechtsanwalt für Familienrecht kompetent.

Der Versorgungsausgleich zählt zu den bedeutendsten und gleichzeitig komplexesten Regelungen im Scheidungsrecht. Er betrifft die Teilung der während der Ehe erworbenen Rentenansprüche und Altersvorsorgeanrechte – und kann in Einzelfällen erhebliche finanzielle Konsequenzen haben. Ich stehe Ihnen als Rechtsanwalt im Familienrecht zur Seite, wenn es darum geht, Ihre Interessen im Versorgungsausgleich zu erkennen, zu wahren und durchzusetzen.

  • Meine Leistungen für Sie im Überblick:

    • Überprüfung der Versorgungslage beider Ehegatten: Ich analysiere alle bestehenden Rentenansprüche und Altersvorsorgeverträge – ob gesetzlich, betrieblich, privat oder berufsständig.

    • Bewertung der Ausgleichspflicht: Ich prüfe, ob ein Versorgungsausgleich erforderlich ist – z. B. bei kurzer Ehe oder Bagatellgrenzen – und berate zu möglichen Ausnahmen.

    • Strategische Gestaltung des Versorgungsausgleichs: Ob vollständiger Ausschluss, modifizierte Vereinbarung oder schuldrechtlicher Ausgleich – ich entwickle rechtssichere, individuelle Lösungen.

    • Erstellung und Prüfung von Eheverträgen oder Scheidungsfolgenvereinbarungen: Ich sorge dafür, dass Ihre Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich notariell beurkundet und vor Gericht durchsetzbar sind.

    • Vertretung im gerichtlichen Versorgungsausgleichsverfahren: Ich vertrete Ihre Interessen vor dem Familiengericht – professionell, zielgerichtet und mit klarem Fokus auf Ihre wirtschaftliche Absicherung.

  • Warum eine anwaltliche Beratung so wichtig ist

    • Viele Ehegatten verzichten unbewusst auf erhebliche Rentenansprüche – sei es aus Unkenntnis, falschen Annahmen oder unvorteilhaften Vereinbarungen.

    • Ein professionell geführter Versorgungsausgleich stellt sicher, dass Sie im Alter nicht benachteiligt werden und eine gerechte Lösung erzielt wird.

    • Insbesondere bei Selbstständigkeit, Auslandsbezug oder Sonderfällen wie Kapitalwahlrechten ist juristische Expertise unerlässlich.

Erhalten Sie jetzt Ihre rechtliche Beratung – ich als Rechtsanwalt für Familienrecht kläre Ihre Ansprüche und begleite Sie zuverlässig durch den Versorgungsausgleich. Kontaktieren Sie mich für ein persönliches Gespräch.

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