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Rechtsanwalt Vereinsrecht im Sport - rechtliche Grundlagen für stabile Vereinsstrukturen Berlin

Dienstleistung im Sportrecht

Vereinsrecht im Sport – rechtliche Grundlagen für eine stabile Vereinsstruktur

Sportvereine bilden das Fundament des organisierten Sports – jedoch stehen hinter jeder erfolgreichen Gemeinschaft eindeutige rechtliche und organisatorische Strukturen. Als Rechtsanwalt im Sportrecht unterstütze ich Vereine, Verbände und Vorstände bei sämtlichen rechtlichen Fragestellungen hinsichtlich der Gründung, Satzungsgestaltung, Haftung und Auflösung von Sportvereinen.

Egal ob neuer Verein, bestehender Club oder Dachverband – ich sorge dafür, dass Ihre Organisation rechtssicher aufgebaut ist, Verantwortlichkeiten klar geregelt sind und Beschlüsse wirksam gefasst werden. Vom Entwurf der Satzung über die Eintragung ins Vereinsregister bis hin zur rechtlichen Begleitung bei Konflikten im Vorstand: Ich stehe Ihnen als verlässlicher Partner im Vereinsrecht des Sports zur Seite.

Rechtliche Grundlagen des Vereinsrechts im Sport aus der Perspektive eines Rechtsanwalts.

Das Vereinsrecht stellt die rechtliche Grundlage für die Organisation, Verwaltung und Verantwortung von Sportvereinen in Deutschland dar. Es definiert, wie Vereine gegründet, geleitet und aufgelöst werden dürfen und welche Rechte sowie Pflichten Mitglieder, Vorstände und Funktionäre dabei haben.

Im deutschen Recht wird grundsätzlich zwischen nichtwirtschaftlichen und wirtschaftlichen Vereinen unterschieden.

Der nichtwirtschaftliche Verein – auch Idealverein genannt – ist im Sport die häufigste Vereinsform. Er verfolgt keine Gewinnerzielungsabsicht, sondern ideelle Ziele wie die Förderung von Sport, Jugend oder Gemeinschaft. Wird der Verein im Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts eingetragen, erhält er den Zusatz „e.V.“ und gilt somit als rechtsfähige juristische Person. Dadurch kann er Verträge abschließen, Eigentum erwerben und vor Gericht auftreten.

Auch Idealvereine dürfen unter bestimmten Voraussetzungen wirtschaftlich tätig werden, zum Beispiel durch den Betrieb einer Vereinsgaststätte, den Verkauf von Fanartikeln oder durch Sponsoring. Entscheidend ist jedoch, dass diese Aktivitäten nicht den Hauptzweck des Vereins bilden, sondern lediglich dessen ideelle Ziele unterstützen.

Der wirtschaftliche Verein hingegen ist auf dauerhafte Gewinnerzielung ausgerichtet und benötigt eine staatliche Genehmigung. In der Sportpraxis spielt er eine eher untergeordnete Rolle.

Das Vereinsrecht basiert auf der im Grundgesetz verankerten Vereinigungsfreiheit (Art. 9 Abs. 1 GG). Sie garantiert das Recht, sich zur Verfolgung gemeinsamer Ziele in Vereinen zu organisieren. Die spezifischen Bestimmungen zu Gründung, Satzung, Mitgliedschaft und Haftung sind in den §§ 21 bis 79 BGB geregelt.

Jetzt Beratung im Vereinsrecht für Sportvereine anfordern. Ich als Rechtsanwalt für Sportrecht sorge für klare Strukturen, rechtliche Sicherheit und eine stabile Organisation Ihres Vereins – von der Gründung bis zur Auflösung.

Gründung eines Sportvereins – rechtssichere Unterstützung durch mich als Rechtsanwalt für Sportrecht.

Die Gründung eines Vereins stellt den ersten Schritt dar, um eine rechtlich stabile und anerkannte Organisation im Sport zu schaffen. Um den Zusatz „e.V.“ führen und rechtsfähig werden zu können, müssen bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sein. Ich begleite Sie in jeder Phase der Vereinsgründung – von der ersten Idee bis zur Eintragung ins Vereinsregister.

Gemäß den Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 56 BGB) sind für die Gründung eines eingetragenen Vereins mehrere Schritte erforderlich. Zunächst findet eine Gründungsversammlung statt, in der die Satzung verabschiedet und von mindestens sieben Gründungsmitgliedern unterzeichnet wird. Danach wird der Vorstand als gesetzliches Vertretungsorgan gewählt und der Verein beim zuständigen Amtsgericht angemeldet.

Ein Verein kann sowohl von natürlichen als auch von juristischen Personen gegründet werden. Wichtig ist, dass sich alle Beteiligten auf einen gemeinsamen, nichtwirtschaftlichen Zweck einigen – beispielsweise die Förderung des Sports, der Jugend oder der Gemeinschaft.

Die Bedeutung einer rechtssicheren Satzung

Die Vereinssatzung bildet das Fundament jeder Vereinsstruktur. Sie legt fest, welchen Namen und Sitz der Verein hat, welche Zwecke er verfolgt, wie die Mitgliedschaft und Zuständigkeiten geregelt sind und welche Verfahren für Abstimmungen, Haftung oder eine mögliche Auflösung gelten.

Eine unklare oder fehlerhafte Satzung kann zu erheblichen rechtlichen Problemen führen – beispielsweise bei Beschlussfassungen, Haftungsfragen oder internen Streitigkeiten. Daher ist es ratsam, bereits im Gründungsprozess anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um spätere Konflikte zu vermeiden.

Ablauf der Vereinsgründung

Während der Gründungsversammlung wird die Satzung beschlossen und in einem Protokoll festgehalten, das von mindestens zwei Gründungsmitgliedern unterschrieben wird. Anschließend erfolgt die Anmeldung beim Vereinsregister. Das Amtsgericht prüft alle Unterlagen und trägt den Verein ein, sofern die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Erst mit dieser Eintragung wird der Verein rechtsfähig und kann im Rechtsverkehr eigenständig handeln – Verträge schließen, Eigentum erwerben und vor Gericht auftreten.

Ich sorge dafür, dass Ihre Vereinsgründung von Anfang an rechtssicher, effizient und strukturiert abläuft. Ich berate Sie zu allen formalen und inhaltlichen Fragen, erstelle oder prüfe Ihre Satzung und begleite Sie zuverlässig auf dem Weg zur Eintragung Ihres Sportvereins.

Gründen Sie Ihren Verein mit rechtlicher Sicherheit und einer klaren Struktur – unterstützt von einem erfahrenen Rechtsanwalt, der die Besonderheiten des Vereins- und Sportrechts kennt.

Auflösung und Liquidation eines Sportvereins – rechtliche Begleitung durch mich als Rechtsanwalt für Sportrecht

Auch das Ende eines Vereinslebens sollte rechtssicher gestaltet werden. Die Auflösung eines Sportvereins wird in den §§ 41 ff. BGB geregelt und erfordert ein transparentes Beschlussverfahren, eine geordnete Abwicklung und eine ordnungsgemäße Liquidation.

Ein Verein kann gemäß § 41 BGB durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst werden. In der Regel ist dafür eine Dreiviertelmehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich, sofern die Satzung keine abweichenden Regelungen vorsieht. Besondere Gründe müssen nicht vorliegen – eine Auflösung kann beispielsweise beschlossen werden, wenn der Vereinszweck nicht mehr erfüllt werden kann, die Mitgliederzahl erheblich gesunken ist oder eine Fusion mit einem anderen Verein angestrebt wird.

Ablauf der Liquidation

Nach dem Auflösungsbeschluss besteht der Verein fort, bis die Liquidation vollständig abgeschlossen ist. Sofern die Satzung keine anderen Personen benennt, übernehmen in der Regel die bisherigen Vorstandsmitglieder die Funktion der Liquidatoren.

Zu meinen Aufgaben gehören insbesondere die Beendigung laufender Geschäfte, das Einziehen offener Forderungen, die Verwertung des Vereinsvermögens, die Begleichung bestehender Verbindlichkeiten sowie – sofern ein Überschuss verbleibt – dessen Auszahlung an die Berechtigten.

Bekanntmachung und Registereintrag

Die Auflösung eines Vereins muss öffentlich bekannt gemacht werden, meist über die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts oder über das in der Satzung vorgesehene Veröffentlichungsmedium. Gleichzeitig werden Gläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche anzumelden.

Nach Abschluss der Liquidation erfolgt die Löschung des Vereins im Vereinsregister. Erst mit diesem Schritt gilt der Verein offiziell als beendet.

Unterstützung durch meine Kanzlei

Ich stehe Ihnen bei allen rechtlichen und organisatorischen Schritten der Vereinsauflösung kompetent zur Seite. Ich unterstütze Sie bei der Vorbereitung und Durchführung der Mitgliederversammlung, erstelle Beschlussvorlagen und Protokolle, begleite den gesamten Liquidationsprozess, berate zu Haftungsfragen und Vermögensverteilung und koordiniere die Eintragung und Löschung im Vereinsregister.

So stelle ich sicher, dass die Auflösung Ihres Sportvereins rechtlich korrekt, transparent und ohne unnötige Risiken erfolgt.

Fordern Sie jetzt eine Beratung zur Auflösung oder Liquidation Ihres Sportvereins an. Ich als Rechtsanwalt für Sportrecht sorge für einen reibungslosen und rechtssicheren Ablauf – damit Ihr Verein ordnungsgemäß abgewickelt und juristisch einwandfrei beendet wird.

Rechte und Pflichten der Vereinsmitglieder – rechtliche Klarheit durch meinen Rechtsanwalt für Sportrecht

Die Mitgliedschaft in einem Sportverein beinhaltet weit mehr als lediglich an den Aktivitäten des Vereins teilzunehmen. Sie schafft ein rechtliches Verhältnis zwischen mir als Mitglied und dem Verein – mit klar definierten Rechten und Pflichten, die sowohl aus dem Gesetz als auch aus der spezifischen Satzung des Vereins hervorgehen.

Rechte der Vereinsmitglieder

Als Vereinsmitglied genieße ich umfassende Mitwirkungs- und Informationsrechte. Ich habe das Stimmrecht in der Mitgliederversammlung, kann Anträge stellen, Beiträge leisten und Auskünfte einfordern. In vielen Satzungen ist auch das Recht festgelegt, außerordentliche Mitgliederversammlungen einzuberufen oder Einsicht in Vereinsunterlagen zu nehmen, sofern ich ein berechtigtes Interesse habe.

Darüber hinaus habe ich das Recht, die Einrichtungen und Angebote des Vereins zu nutzen. Diese Mitwirkungsrechte gewährleisten die demokratische Struktur des Vereins und ermöglichen es mir, aktiv Einfluss auf Entscheidungen und die Vereinsführung zu nehmen.

Pflichten der Vereinsmitglieder

Neben den Rechten existieren auch bestimmte Pflichten. Ich bin in der Regel zur Zahlung von Beiträgen, zur Einhaltung der Satzung und zur Unterstützung des Vereinszwecks verpflichtet. Ebenso wird loyales Verhalten gegenüber dem Verein und seinen Organen von mir erwartet.

Ich unterstütze Vereine dabei, die Rechte und Pflichten der Mitglieder klar und rechtssicher in der Satzung zu verankern, um spätere Streitigkeiten oder Unklarheiten zu vermeiden.

Haftung der Mitglieder

Ein zentraler Aspekt des Vereinsrechts ist die Haftungsfrage. Nach § 31b BGB haften Vereinsmitglieder, die ehrenamtlich oder geringfügig vergütet tätig sind, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Diese Regelung dient dem Schutz derjenigen, die sich unentgeltlich oder gegen eine geringe Aufwandsentschädigung engagieren.

In Zweifelsfällen trägt der Verein die Beweislast, was insbesondere bei der Abwehr unbegründeter Haftungsansprüche von Bedeutung ist. Grundsätzlich gilt: Mitglieder eines eingetragenen Vereins (e.V.) haften nicht persönlich für die Verbindlichkeiten des Vereins. Eine persönliche Haftung kann nur entstehen, wenn die Satzung ausdrücklich eine davon abweichende Regelung vorsieht.

Mein Fachwissen im Sportrecht gewährleistet klare Strukturen, faire Regelungen und rechtliche Sicherheit für Vorstände, Mitglieder und Vereine.

Vereinsvorstand im Sportverein – Aufgaben, Verantwortung und rechtliche Stellung aus der Sicht eines Rechtsanwalts

Der Vorstand stellt das zentrale Organ eines Sportvereins dar. Ich trage die rechtliche und organisatorische Verantwortung, vertrete den Verein nach außen, führe die laufenden Geschäfte und sorge für die Umsetzung der Vereinsziele. Meine Aufgaben und Befugnisse ergeben sich sowohl aus der Vereinssatzung als auch aus den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere aus § 26 BGB.

In der Praxis umfasst meine Tätigkeit als Vorstand typischerweise die Führung der laufenden Vereinsgeschäfte, die Einberufung und Vorbereitung der Mitgliederversammlung, die Umsetzung gefasster Beschlüsse, die Erstellung des Haushaltsplans und Jahresberichts sowie Entscheidungen über Mitgliedsaufnahmen und -ausschlüsse. Darüber hinaus vertrete ich den Verein gerichtlich und außergerichtlich.

Damit nehme ich eine Schlüsselrolle in der Vereinsorganisation ein: Ich bin verantwortlich für die ordnungsgemäße Verwaltung des Vereinsvermögens, die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und das organisatorische Funktionieren des Vereinslebens.

Wahl, Amtszeit und Zusammensetzung

In der Regel werde ich von der Mitgliederversammlung gewählt. Die genaue Zusammensetzung, die Amtszeit und die Modalitäten der Wahl ergeben sich aus der Vereinssatzung. Häufig besteht der Vorstand aus mehreren Personen – beispielsweise einem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden und weiteren Mitgliedern mit speziellen Aufgabenbereichen.

Sofern die Satzung keine abweichende Regelung enthält, wird der Verein durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten. Dadurch soll sichergestellt werden, dass wesentliche Entscheidungen nicht allein getroffen werden.

Vergütung und Haftung

Ob ich als Vorstandsmitglied für meine Tätigkeit eine Vergütung oder Aufwandsentschädigung erhalte, richtet sich nach der Satzung oder den Beschlüssen der Mitgliederversammlung. In vielen Sportvereinen wird das Amt ehrenamtlich ausgeübt.

Ehrenamtliche oder geringfügig vergütete Vorstandsmitglieder genießen den Schutz der Haftungsprivilegierung nach §§ 31a und 31b BGB. Sie haften für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Diese Regelung soll sicherstellen, dass engagierte Personen Verantwortung übernehmen können, ohne unangemessene Risiken eingehen zu müssen.

Als Ihr Rechtsanwalt für Sportrecht unterstütze ich Sie dabei, Ihre Verantwortung als Vorstand rechtssicher zu erfüllen – kompetent, zuverlässig und mit einem klaren Verständnis für die Strukturen des Sports.

Haftung des Vorstands eines Sportvereins – rechtliche Verantwortung des Rechtsanwalts

Die Tätigkeit im Vereinsvorstand ist mit einer hohen Verantwortung verbunden. Besonders kritisch ist dabei das Thema Haftung – also die Frage, wann und in welchem Umfang ich als Vorstandsmitglied persönlich für Fehler oder Versäumnisse einstehen muss.

Persönliche Haftung gegenüber Dritten

Grundsätzlich hafte ich als Vorstand für Pflichtverletzungen im Rahmen meiner Amtstätigkeit. Entsteht durch mein Handeln oder Unterlassen einem Dritten ein Schaden – etwa durch fehlerhafte Verträge, mangelhafte Aufsicht oder unzulässige Ausgaben – kann ich persönlich und unbeschränkt mit meinem Privatvermögen haften.

Typische Haftungsfälle sind unter anderem:

  • fehlerhafte oder unzulässige Vertragsabschlüsse,

  • Sicherheitsverstöße oder Unfälle bei Vereinsveranstaltungen,

  • falsche Verwendung von Spenden oder Fördermitteln,

  • steuerrechtliche Pflichtverletzungen, etwa gegenüber dem Finanzamt.

Haftung gegenüber dem Verein

Auch innerhalb des Vereins kann ich als Vorstand haftbar gemacht werden, etwa bei Pflichtverletzungen gegenüber Mitgliedern oder Organen. Nach § 31a BGB gilt jedoch eine Haftungsprivilegierung:
Ehrenamtlich tätige Vorstandsmitglieder oder solche, die eine Vergütung von höchstens 840 Euro jährlich erhalten, haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Diese Regelung schützt mein ehrenamtliches Engagement, schließt aber eine Haftung bei groben Pflichtverstößen ausdrücklich nicht aus.

Haftungsrisiken entstehen insbesondere durch:

  • Verstöße gegen die Vereinssatzung oder Beschlüsse der Mitgliederversammlung,

  • Missachtung gesetzlicher Vorschriften oder gerichtlicher Anordnungen,

  • fehlerhafte Geschäftsführung oder unzulässige Mittelverwendung,

  • mangelhafte Dokumentation und Verletzung der Aufsichtspflicht.

Haftung im Insolvenzfall

Kommt es zur Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eines Vereins, bin ich gesetzlich verpflichtet, unverzüglich einen Insolvenzantrag zu stellen. Unterbleibt dieser oder erfolgt er verspätet, hafte ich gesamtschuldnerisch für die dadurch entstehenden Schäden der Gläubiger.

Gerade in wirtschaftlich schwierigen Situationen ist daher schnelles und umsichtiges Handeln erforderlich, um persönliche Haftungsrisiken zu vermeiden.

Als Rechtsanwalt für Sportrecht informiere ich Sie über Ihre Pflichten und Haftungsrisiken als Vorstand – und gewährleiste rechtliche Sicherheit in sämtlichen Vereinsangelegenheiten.

Finanzen im Vereinsrecht – rechtssichere Verwaltung von Vereinsvermögen im Sport durch einen Rechtsanwalt

Die Finanzverwaltung eines Sportvereins unterliegt strengen gesetzlichen und steuerrechtlichen Vorgaben. Fehler bei der Mittelverwendung, Rücklagenbildung oder Abrechnung können nicht nur den gemeinnützigen Status gefährden, sondern auch persönliche Haftungsfolgen für den Vorstand nach sich ziehen.

Finanzielle Mittel und Rücklagen im Verein

Ein nichtwirtschaftlicher, gemeinnütziger Verein darf Einnahmen erzielen – etwa aus Mitgliedsbeiträgen, Veranstaltungen oder Sponsoring –, muss diese jedoch ausschließlich für die in der Satzung festgelegten Zwecke verwenden. Nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ist das Vereinsvermögen zweckgebunden und darf nicht der privaten Vermögensbildung dienen.

Erlaubt sind:

  • zweckgebundene Rücklagen, um laufende Aufgaben oder Projekte zu finanzieren,

  • freie Rücklagen, wenn sie der langfristigen Sicherung des Vereinszwecks dienen,

  • finanzielle Puffer, um zukünftige Ausgaben oder Investitionen abzusichern.

Eine gesetzliche Obergrenze für Vereinsrücklagen existiert nicht. Dennoch sollte der Verein jederzeit nachvollziehbar dokumentieren, wofür die Mittel bestimmt sind – insbesondere gegenüber Finanzbehörden oder Mitgliedern.

Verwendung des Vereinsvermögens bei Auflösung

Wird ein Verein aufgelöst, darf das verbleibende Vermögen nicht willkürlich verteilt werden. Die Satzung muss eindeutig regeln, wer im Auflösungsfall begünstigt wird – beispielsweise eine gemeinnützige Organisation, Stiftung oder Körperschaft mit ähnlichem Zweck.

Fehlt eine entsprechende Bestimmung, kann das Vereinsvermögen an den Fiskus des jeweiligen Bundeslandes fallen. Um spätere Streitigkeiten oder fehlerhafte Vermögensübertragungen zu vermeiden, sollten diese Regelungen bereits bei der Gründung oder bei Satzungsänderungen anwaltlich geprüft werden.

Kassenprüfung und finanzielle Kontrolle

Ein wesentlicher Bestandteil der Vereinsfinanzen ist die regelmäßige Kassenprüfung. Sie dient der Transparenz und dem Schutz des Vorstands vor Haftungsrisiken. In der Regel wird der Kassenprüfer von der Mitgliederversammlung gewählt.

Zu seinen Aufgaben gehören die Kontrolle der Kassenbücher, Belege und Bargeldbestände, die Überprüfung von Einnahmen und Ausgaben sowie die Prüfung der Mitgliederbeiträge und Zahlungsnachweise. Anschließend berichtet der Kassenprüfer in der Mitgliederversammlung über das Ergebnis der Prüfung.

Eine ordnungsgemäß durchgeführte Kassenprüfung stärkt das Vertrauen der Mitglieder, sorgt für finanzielle Transparenz und schützt den Vorstand vor Haftungsrisiken, die durch Buchungsfehler oder unklare Mittelverwendung entstehen könnten.

Rechtliche Unterstützung durch meine Kanzlei

Ich unterstütze Vereine bei allen Fragen rund um Finanzverwaltung, Satzungsgestaltung und Gemeinnützigkeit. Ich prüfe Ihre Satzungsregelungen, begleite bei Kassenprüfungen und sorge dafür, dass die Finanzführung Ihres Vereins rechtssicher, transparent und prüfungssicher gestaltet ist.

Ich als Rechtsanwalt für Sportrecht unterstütze Sie bei der rechtssicheren Verwaltung, Prüfung und Verwendung von Vereinsvermögen – kompetent, präzise und praxisorientiert.

Vereinsrecht im Sport – professionelle Beratung und Vertretung durch mich als Rechtsanwalt für Sportrecht

Als Rechtsanwalt für Sportrecht unterstütze ich Sportvereine, Verbände und Vorstände in sämtlichen rechtlichen Angelegenheiten bezüglich des Vereinsrechts. Von der Gründung über die tägliche Verwaltung bis hin zur Auflösung stehe ich Ihnen mit juristischer Präzision, strategischem Verständnis und praktischer Erfahrung aus dem Vereins- und Sportalltag zur Seite.

Gründung und rechtliche Strukturierung

Ich begleite Sie bei der Gründung Ihres Sportvereins von Anfang an und stelle sicher, dass eine solide rechtliche Grundlage geschaffen wird. Mein Leistungsspektrum umfasst:

  • Erstellung und Prüfung einer rechtssicheren Satzung, die auf Ihren Vereinszweck abgestimmt ist,

  • Vorbereitung und Durchführung der Gründungsversammlung,

  • Unterstützung bei der Eintragung ins Vereinsregister,

  • Beratung zur Gemeinnützigkeit und steuerlichen Anerkennung,

  • Rechtliche Strukturierung von Abteilungen, Untervereinen oder Verbänden.

Ich stelle sicher, dass Ihr Verein von Beginn an auf einem stabilen und gesetzeskonformen Fundament steht.

Beratung des Vorstands

Als Vorstand tragen Sie Verantwortung für die Organisation, Finanzen und Entscheidungen des Vereins. Ich berate Sie in allen rechtlichen Fragen der Vorstandsarbeit, insbesondere bei:

  • Haftungsfragen nach §§ 26, 31a und 31b BGB,

  • rechtssicherer Geschäftsführung und Beschlussfassung,

  • Konflikten innerhalb des Vorstands oder mit Mitgliedern,

  • Fragen zu Vertretungsbefugnissen und internen Zuständigkeiten,

  • Vorstandswechseln, Amtsniederlegungen oder Abberufungen.

Ich entwickle individuelle Compliance- und Haftungsvermeidungsstrategien, damit Sie Ihre Aufgaben verantwortungsvoll und rechtssicher wahrnehmen können.

Haftung und Absicherung

Ich helfe Vorständen und Vereinsorganen, Haftungsrisiken frühzeitig zu identifizieren und abzusichern. Dazu zählen:

  • Beratung zu persönlicher und finanzieller Haftung,

  • Prüfung und Anpassung von Haftungsklauseln in der Satzung,

  • Rechtliche Begleitung bei Schadensfällen, Unfällen oder Fehlentscheidungen,

  • Unterstützung bei Versicherungsfragen und D&O-Absicherungen.

So vermeiden Sie persönliche Risiken und schaffen Rechtssicherheit für Ihr Engagement im Verein.

Finanzverwaltung und Gemeinnützigkeit

Die Verwaltung von Vereinsfinanzen erfordert größte Sorgfalt. Ich unterstütze Sie in allen Fragen rund um:

  • Mittelverwendung gemäß Gemeinnützigkeitsrecht,

  • Rücklagenbildung und Kassenprüfung,

  • rechtssichere Sponsoring-, Fördermittel- und Spendenpraxis,

  • steuerliche Abgrenzung zwischen ideellem und wirtschaftlichem Bereich,

  • Vorbereitung auf Finanz- oder Gemeinnützigkeitsprüfungen.

Damit stelle ich sicher, dass Ihr Verein wirtschaftlich solide arbeitet, ohne den gemeinnützigen Status zu gefährden.

Konfliktlösung und Prozessvertretung

Ich vertrete Vereine und Mitglieder gerichtlich sowie außergerichtlich bei rechtlichen Auseinandersetzungen. Meine Unterstützung umfasst:

  • Prüfung und Anfechtung von Vereinsbeschlüssen,

  • Begleitung bei Ausschlussverfahren oder Aufnahmestreitigkeiten,

  • Beratung zu Mitgliedsrechten und -pflichten,

  • Rechtliche Begleitung von Satzungsänderungen, Fusionen oder Strukturreformen.

Bei internen Konflikten setze ich bevorzugt auf Mediation, Schlichtung oder Schiedsverfahren, um langwierige Gerichtsprozesse zu vermeiden.

Auflösung und Liquidation von Vereinen

Auch bei der Auflösung oder Umwandlung eines Vereins begleite ich Sie rechtssicher durch alle Verfahrensschritte. Mein Leistungsspektrum umfasst:

  • rechtssichere Durchführung der Mitgliederversammlung,

  • Erstellung der erforderlichen Auflösungsbeschlüsse,

  • rechtliche Begleitung der Liquidation,

  • Prüfung der Vermögensverwendung nach Satzung und Gemeinnützigkeitsrecht,

  • Eintragung der Löschung im Vereinsregister.

So stelle ich sicher, dass Ihr Verein ordnungsgemäß beendet wird und alle rechtlichen Pflichten erfüllt sind.

Ihr Vorteil: Rechtssicherheit auf allen Ebenen

Ob Gründung, Verwaltung, Konfliktlösung oder Auflösung – ich begleite Sie in jederPhase des Vereinslebens mit rechtlicher Kompetenz, Erfahrung und Weitblick. Als Rechtsanwalt für Sportrecht sorge ich dafür, dass Ihr Verein sicher, transparent und gesetzeskonform agiert.

Das Vereinsrecht stellt die rechtliche Basis für die Organisation, Verwaltung und Verantwortung von Sportvereinen in Deutschland dar. Es regelt, wie Vereine gegründet, geleitet und aufgelöst werden können und welche Rechte und Pflichten für Mitglieder, Vorstände und Funktionäre in diesem Zusammenhang gelten.

Im deutschen Recht wird grundsätzlich zwischen nichtwirtschaftlichen und wirtschaftlichen Vereinen unterschieden.

Der nichtwirtschaftliche Verein, auch als Idealverein bekannt, ist im Sport die häufigste Form. Er verfolgt keine Absicht zur Gewinnerzielung, sondern verfolgt ideelle Ziele wie die Förderung von Sport, Jugend oder Gemeinschaft. Wenn der Verein im Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts eingetragen wird, erhält er den Zusatz „e.V.“ und gilt als rechtsfähige juristische Person. Auf diese Weise kann er Verträge abschließen, Eigentum erwerben und vor Gericht auftreten.

Auch Idealvereine sind unter bestimmten Bedingungen berechtigt, wirtschaftlich tätig zu werden, beispielsweise durch den Betrieb einer Vereinsgaststätte, den Verkauf von Fanartikeln oder durch Sponsoring. Entscheidend ist jedoch, dass diese Aktivitäten nicht den Hauptzweck des Vereins darstellen, sondern lediglich die ideellen Ziele unterstützen.

Der wirtschaftliche Verein hingegen ist auf eine dauerhafte Gewinnerzielung ausgerichtet und benötigt eine staatliche Genehmigung. In der Praxis nimmt er im Sport eine eher untergeordnete Rolle ein.

Das Vereinsrecht basiert auf der im Grundgesetz verankerten Vereinigungsfreiheit (Art. 9 Abs. 1 GG). Diese garantiert das Recht, sich zur Verfolgung gemeinsamer Ziele in Vereinen zu organisieren. Die konkreten Regelungen zur Gründung, Satzung, Mitgliedschaft und Haftung sind in den §§ 21 bis 79 BGB festgelegt.

Häufige Fragen (FAQ)

Das Vereinsrecht legt die rechtlichen Rahmenbedingungen für Vereine fest – insbesondere hinsichtlich ihrer Gründung, Satzung, Mitgliedschaft, Vorstand, Haftung und Auflösung. Diese Regelungen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den §§ 21 bis 79 verankert.

Zur Gründung eines eingetragenen Vereins (e.V.) sind mindestens sieben Gründungsmitglieder notwendig (§ 56 BGB). Diese müssen sich auf eine Satzung einigen, einen Vorstand wählen und die Eintragung beim zuständigen Amtsgericht beantragen.

Der Vorstand fungiert als das gesetzliche Vertretungsorgan des Vereins (§ 26 BGB). Ich leite die laufenden Geschäfte, berufe Mitgliederversammlungen ein, setze Beschlüsse um und vertrete den Verein sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.

Rechtsanwälte haften persönlich lediglich bei vorsätzlichem Handeln oder grober Fahrlässigkeit (§ 31a, § 31b BGB). Ehrenamtlich tätige Rechtsanwälte sind grundsätzlich von der persönlichen Haftung ausgenommen – dennoch ist es ratsam, sämtliche Entscheidungen sorgfältig zu dokumentieren.

Die Satzung bildet das rechtliche Fundament des Vereins. Sie sollte Informationen über den Namen, den Sitz, den Zweck, die Mitgliedschaft, den Vorstand, die Beschlussfassung, die Haftung und die Auflösung enthalten. Eine von mir geprüfte Satzung bewahrt vor späteren Konflikten.

Ein Verein wird als gemeinnützig angesehen, wenn er ausschließlich und unmittelbar ideelle Ziele verfolgt, die dem Gemeinwohl zugutekommen – wie beispielsweise die Unterstützung von Sport, Kultur oder Jugend. Die Anerkennung erfolgt durch das zuständige Finanzamt.

Ein Ausschluss kann nur erfolgen, wenn dies in der Satzung festgelegt ist und ein berechtigter Grund vorliegt – wie zum Beispiel vereinsschädigendes Verhalten. Die betroffenen Mitglieder müssen zuvor angehört werden und haben die Möglichkeit, rechtlich gegen den Beschluss vorzugehen.

Im Falle einer Vereinsauflösung wird das nach der Liquidation verbleibende Vermögen an die in der Satzung aufgeführten Anfallberechtigten übertragen – in der Regel handelt es sich dabei um gemeinnützige Organisationen oder Stiftungen.

Ja, eine Vereinshaftpflichtversicherung ist unbedingt ratsam. Sie bietet Schutz für den Verein sowie die verantwortlichen Personen vor finanziellen Schäden, die aus Unfällen, Fehlentscheidungen oder Pflichtverletzungen resultieren können. Ich berate Sie gerne, welche Versicherungen sowohl rechtlich als auch wirtschaftlich sinnvoll sind.

Gemeinnützige Vereine sind ebenfalls an spezifische steuerliche Verpflichtungen gebunden. Hierzu gehören die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel, die Einreichung der Steuererklärung sowie die Trennung zwischen dem ideellen und dem wirtschaftlichen Bereich. Bei Verstößen kann der Verlust der Gemeinnützigkeit eintreten.

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