Die Errichtung eines Gebäudes direkt an der Grenze zum Nachbargrundstück wird als Grenzbebauung bezeichnet und ist in verschiedenen Gesetzen geregelt, wie dem Baugesetzbuch (BauGB), den Landesbauordnungen und dem landesrechtlichen Nachbarschaftsrecht. Die gesetzlich vorgeschriebenen Abstandsflächen können durch kommunale Flächennutzungs- und Bebauungspläne weiter eingeschränkt oder großzügiger ausgelegt werden. Um die Mindestabstände einzuhalten, ist nicht nur die Zustimmung, sondern auch die Kooperation des Nachbarn erforderlich, die bestenfalls im Grundbuch oder Baulastenverzeichnis festgehalten wird. Andernfalls kann es zu Streitigkeiten mit dem Nachbarn und Problemen mit der Baubehörde kommen. Wenn illegale Grenzbebauung über mehrere Jahre geduldet wurde, kann es von den Baubehörden unterschiedlich gehandhabt und individuell vor Gericht entschieden werden. Allerdings erlischt ein etwaiger Bestandsschutz bei einer Nutzungsänderung.