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Rechtsanwalt Arbeitszeugnis Berlin

Dienstleistung im Arbeitsrecht

Das Arbeitszeugnis: Ein wesentlicher Schlüssel zum Erfolg

Arbeitszeugnis: Schlüssel zum Erfolg oder Karrierehindernis – es kann beides sein. Heutzutage ist ein gutes und korrektes Arbeitszeugnis in der Regel entscheidend für den beruflichen Erfolg. Daher empfehle ich Ihnen dringend, sich bei unvollständigen oder fehlerhaften Arbeitszeugnissen oder wenn der Arbeitgeber die Ausstellung verweigert, an einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zu wenden und sich individuell beraten zu lassen. Ich verstehe die Zeugnissprache und erkenne verborgene Codes.

Um sicherzustellen, dass Ihr Zeugnis Ihren tatsächlichen Leistungen entspricht, überprüfe ich es für Sie und setze gegebenenfalls einen Anspruch auf Nachbesserung durch. Wenn kein Arbeitszeugnis ausgestellt wird, kann ich eine Klage auf Ausstellung einreichen.

Sind Sie Arbeitgeber und unsicher bei der Erstellung eines Arbeitszeugnisses? Ich helfe Ihnen gerne dabei und schaffe so Rechtssicherheit.

Recht auf ein Arbeitszeugnis

  • Unabhängig von der Form der Anstellung – ob es sich um einen Minijob, eine Vollzeit-, Teilzeit-, befristete oder unbefristete Beschäftigung handelt – hat jeder Arbeitnehmer gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) oder der Gewerbeordnung (GewO) das Recht auf ein schriftliches Arbeitszeugnis bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
  • Sogar Praktikanten haben das Recht, ein Arbeitszeugnis zu verlangen.
  • Je nach Dauer der Anstellung bin ich als Arbeitgeber verpflichtet, auf Anfrage ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen.
  • Sie können Ihr Arbeitszeugnis bis zu drei Jahre nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses anfordern, vorausgesetzt, Ihr Arbeitsvertrag legt keine Frist für die Anfrage fest.

Überblick: Die unterschiedlichen Arten von Arbeitszeugnissen

Es gibt einen Unterschied zwischen einem Zwischenzeugnis und einem Endzeugnis.

Zwischenzeugnis:

  • Ein Zwischenzeugnis kann beantragt werden, wenn der Arbeitnehmer ein „berechtigtes Interesse“ nachweisen kann, beispielsweise bei einem geplanten Jobwechsel, langer Betriebszugehörigkeit, Versetzung oder Wechsel des Vorgesetzten.
  • Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, sein berechtigtes Interesse nachzuweisen; wenn er einen anerkannten Grund nennt, steht der Ausstellung nichts im Wege.
  • Die Angaben müssen nicht immer sehr detailliert sein; so genügt bei einem geplanten Jobwechsel der Hinweis auf eine berufliche oder finanzielle Verbesserung.

Ein einfaches Arbeitszeugnis im Vergleich zu einem qualifizierten Zeugnis:

  • Das einfache Arbeitszeugnis beschränkt sich auf Informationen zur Art und Dauer der Tätigkeit, ohne eine Bewertung von Leistung oder Verhalten vorzunehmen.
  • Es bietet daher beruflich keinen nennenswerten Mehrwert, sondern dient lediglich als Nachweis über die Tätigkeit.
  • Das qualifizierte Zeugnis liefert detaillierte Informationen über die Leistung und das Verhalten des Arbeitnehmers und steht ihm üblicherweise bereits nach kurzer Beschäftigungsdauer zu.
  • Im Gegensatz zum einfachen Zeugnis muss der Arbeitnehmer die Ausstellung des qualifizierten Zeugnisses aktiv anfordern.
  • Das Fehlen eines qualifizierten Zeugnisses kann im Bewerbungsprozess negativ bewertet werden.

Bewertungssystem

  • Das übliche Benotungssystem für Arbeitszeugnisse ist wie folgt festgelegt:

    • Sehr gut: Die Aufgaben wurden jederzeit zur vollen Zufriedenheit erfüllt.
    • Gut: Die Aufgaben wurden immer zur vollen Zufriedenheit erledigt.
    • Befriedigend: Die Aufgaben wurden zur Zufriedenheit erfüllt.
    • Ausreichend: Die Aufgaben wurden zur Zufriedenheit erledigt.
    • Mangelhaft und ungenügend: Die Aufgaben wurden im Allgemeinen zur Zufriedenheit durchgeführt.

    Die Beweislast für die Bewertung ist abhängig von der jeweiligen Note:

    • Wird der Arbeitnehmer mit schlechter als befriedigend bewertet, muss der Arbeitgeber diese Bewertung rechtfertigen.
    • Daher habe ich grundsätzlich einen Anspruch auf mindestens eine befriedigende Bewertung.
    • Falls ich eine bessere Note als befriedigend erhalten möchte, muss ich nachweisen, dass ich tatsächlich „gute“ oder sogar bessere Leistungen erbracht habe.

    Zusätzlich zur Leistungsbeurteilung sollten auch Einschätzungen zur Leistungsbereitschaft und zum Sozialverhalten angemessen Berücksichtigung finden.

    Tipp: Bei der Beendigung eines Aufhebungsvertrags mit dem Arbeitgeber ist es empfehlenswert, sich auf eine spezifische Bewertung oder Zeugnisnote zu einigen. Dies kann auch im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs im Zuge eines Kündigungsschutzprozesses vereinbart werden.

Zulässige und unzulässige Ausdrucksweisen

In der Praxis hat sich eine spezifische Zeugnissprache entwickelt, die negative Bewertungen von Mitarbeitern hinter scheinbar neutralen Formulierungen oder dem bewussten Weglassen üblicher Bestandteile verbirgt. Arbeitnehmer sollten diesen „Code“ kennen.

  • Es ist wichtig zu wissen, dass nicht alles im Arbeitszeugnis akzeptiert werden muss!

  • Ein Arbeitszeugnis muss gemäß den Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), der Gewerbeordnung (GewO) und der relevanten Rechtsprechung bestimmten Grundsätzen entsprechen:

    • Klarheit

    • Wahrheit

    • Wohlwollen

    • Vollständigkeit

    • Individuelle Beurteilung

  • Besonders sollten Arbeitnehmer auf folgende Aspekte achten:

    • Wie werden die Leistungen bewertet? 

    • Das Zeugnis sollte wohlwollend formuliert sein und keine Hindernisse für eine berufliche Neuorientierung schaffen. 

    • Konflikte mit dem Arbeitgeber sollten beispielsweise nicht im Zeugnis erwähnt werden.

  • Die Nutzung spezifischer Formulierungen kann ebenfalls versteckte Hinweise enthalten. 

    • So könnte der Satz „Herr Meier zeigte auch Einsatzbereitschaft“ darauf hinweisen, dass dies nur gelegentlich zutraf.

    • Die Formulierung „Herrn Meiers Verhalten gegenüber Kollegen und Vorgesetzten war ohne Beanstandung“ deutet darauf hin, dass es weder vorbildlich noch immer korrekt war.

  • Die Schlussformel des Zeugnisses ist von Bedeutung: 

    • Positiv zu bewerten ist, wenn Ihnen für Ihre Leistungen gedankt wird, Ihr Ausscheiden bedauert wird und zusätzlich gute Wünsche ausgesprochen werden. 

    • Diese sollten sowohl persönlich als auch beruflich sein und den Zusatz „weiterhin viel Erfolg“ enthalten. 

    • Wenn Ihnen lediglich „für die Zukunft viel Erfolg“ gewünscht wird, könnte dies ein Hinweis darauf sein, dass es in der Vergangenheit nicht optimal lief.

    • Fehlt die Schlussformel vollständig, kann der Arbeitnehmer in der Regel nicht darauf bestehen, dass sie hinzugefügt wird, wie es die überwiegende Rechtsprechung belegt.

    • Der Grund für das Ausscheiden darf nur im Zeugnis erwähnt werden, wenn der Mitarbeiter damit einverstanden ist. 

    • Der Arbeitgeber darf nicht eigenmächtig verhaltensbedingte Kündigungen oder ähnliches hinzufügen.

Formale Vorgaben für ein Arbeitszeugnis

Bei der formalen Ausgestaltung von Arbeitszeugnissen existieren feste Standards, von denen ich als Arbeitgeber in der Regel nicht abweichen sollte.

  • Normalerweise verwende ich das A4-Format auf ungelochtem und unbeschädigtem Firmenpapier, das weder zerknittert noch verschmutzt sein sollte.

  • Das Zeugnis sollte gedruckt und nicht lediglich in digitaler Form vorhanden sein. Es sollte in Maschinenschrift verfasst sein und nicht ausschließlich handschriftlich.

  • Die Länge des Zeugnisses sollte angemessen sein und der Dauer der Zusammenarbeit Rechnung tragen.

  • Das Ausstellungsdatum sollte dem letzten Arbeitstag entsprechen. Sollte das Arbeitszeugnis später ausgestellt werden, kann es in der Regel nicht rückdatiert werden.

  • Die Unterschrift sollte vom Geschäftsführer, einem direkten Vorgesetzten des Mitarbeiters oder dem Personalchef stammen.

    • Eine Unterzeichnung durch einen Kollegen oder die Assistentin der Geschäftsleitung ist in der Regel nicht ausreichend.

Arbeitszeugnis anfechten lassen

Wenn Sie Ihr Arbeitszeugnis überprüfen lassen möchten, sollten Sie gegebenenfalls die folgenden Schritte unternehmen.

  • Es ist ratsam, Änderungen möglichst zeitnah einzufordern. Überprüfen Sie dazu Ihren Arbeits- oder Tarifvertrag, um Fristen für die Anforderung und mögliche Änderungen des Arbeitszeugnisses zu finden.

    • Die gesetzliche Frist für die Anforderung eines Arbeitszeugnisses beträgt drei Jahre, während für die Anfechtung eine Frist von sechs Monaten gilt.

    • Es wird angenommen, dass Arbeitgeber zu einem späteren Zeitpunkt Leistungen nicht mehr angemessen bewerten können.

  • Gespräch mit dem Vorgesetzten suchen:

    • Bei Problemen mit Ihrem Arbeitszeugnis sollten Sie zuerst Ihren Vorgesetzten ansprechen.

    • Bereiten Sie dazu eine Argumentation und mögliche Änderungsvorschläge vor.

  • Arbeitszeugnis prüfen lassen:

    • Wenn Sie einen Widerspruch gegen Ihr Arbeitszeugnis erwägen, sollten Sie es von mir prüfen lassen.

    • Nicht alle Aussagen im Arbeitszeugnis, die Ihnen möglicherweise missfallen, können rechtlich beanstandet werden.

    • Ein Klageverfahren könnte erfolglos sein.

  • Rechtsanwalt einschalten:

    • Wenn Sie sich für die Einschaltung eines Rechtsanwalts entscheiden, sollte dieser Kontakt mit Ihrem Arbeitgeber aufnehmen.

    • In einem weiteren Gespräch können Sie Ihre Forderungen mit Unterstützung des Rechtsanwalts vorbringen, während Ihr Arbeitgeber seine Sicht der Dinge darlegt.

    • Eine Einigung wäre für beide Seiten vorteilhaft, um ein kostspieliges und zeitaufwendiges Klageverfahren zu vermeiden.

  • Klageverfahren vor dem Arbeitsgericht:

    • Wenn keine Einigung erzielt wird, besteht die Möglichkeit, eine Klage vor dem zuständigen Arbeitsgericht einzureichen.

    • In Abhängigkeit von der Ausgangssituation liegt die Beweispflicht entweder bei Ihnen oder beim Arbeitgeber.

Rechtsanwalt für Arbeitsrecht: Fachkenntnisse in Arbeitszeugnissen

Benötigen Sie rechtliche Unterstützung bei der Überprüfung von Arbeitszeugnissen oder bei Angelegenheiten im Arbeitsrecht? Ich biete Ihnen umfassende Beratung und Vertretung.

Meine Dienstleistungen umfassen:

  1. Überprüfung von Arbeitszeugnissen:

    • Ich analysiere sorgfältig die Formulierungen und Inhalte Ihres Arbeitszeugnisses, um sicherzustellen, dass es Ihren Leistungen und Qualifikationen gerecht wird.
    • Bei Bedarf unterstütze ich Sie dabei, Ihre Ansprüche auf ein wohlwollendes und wahrheitsgemäßes Zeugnis durchzusetzen.
  2. Erstellung von Arbeitszeugnissen für Arbeitgeber:

    • Ich verfüge über das notwendige Wissen, um maßgeschneiderte Arbeitszeugnisse zu erstellen, die den rechtlichen Anforderungen entsprechen und gleichzeitig die individuellen Leistungen und Fähigkeiten des Mitarbeiters angemessen würdigen.
  3. Gerichtliche Auseinandersetzung bei Arbeitszeugnissen:

    • Sollten Sie mit Ihrem Arbeitszeugnis unzufrieden sein und eine rechtliche Auseinandersetzung in Betracht ziehen, stehe ich Ihnen mit meiner langjährigen Erfahrung und Expertise zur Seite.
    • Ich vertrete Ihre Interessen vor Gericht und setze mich dafür ein, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben.

Für weitere Informationen zu meinen Dienstleistungen oder zur Vereinbarung eines Beratungstermins stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Ich verfüge über umfangreiche Erfahrung im Arbeitsrecht und stehe Ihnen mit professionellem Rat und engagierter Unterstützung zur Seite. Kontaktieren Sie mich noch heute, um einen Beratungstermin zu vereinbaren und mehr über meine Dienstleistungen zu erfahren.

Nach der 6. Woche meiner Betriebszugehörigkeit habe ich das Recht, ein qualifiziertes Zeugnis anzufordern. Nach der Probezeit besteht für den Arbeitgeber keine gesetzliche Verpflichtung, ein Zwischenzeugnis auszustellen, auch wenn dies empfehlenswert sein kann.
Bei jeder Kündigung hat der Arbeitnehmer laut den geltenden Gesetzen das Recht auf ein Arbeitszeugnis. Es ist jedoch notwendig, dass der Arbeitnehmer selbst aktiv wird und das Zeugnis ausdrücklich anfordert – juristisch wird dies als Holpflicht bezeichnet.

Das einfache Zeugnis bescheinigt die Tatsache der Anstellung. Im Gegensatz dazu bietet das qualifizierte Zeugnis detaillierte Informationen über die Leistung und das Verhalten des Mitarbeiters. Ein Zwischenzeugnis wird während der Anstellung ausgestellt und dient häufig dazu, die Leistung und das Verhalten eines Mitarbeiters festzuhalten.

Ein Arbeitszeugnis sollte den Namen des Mitarbeiters, die Beschäftigungsdauer, eine Beschreibung der übernommenen Aufgaben, eine Bewertung der Leistungen und des Verhaltens sowie eine abschließende Formulierung umfassen.
Ja, ein Mitarbeiter hat das Recht, Änderungen an seinem Arbeitszeugnis zu fordern, wenn er der Auffassung ist, dass es ungenau oder unfair ist. In vielen Fällen lässt sich dies durch eine diplomatische Kommunikation mit dem Arbeitgeber umsetzen.

Das Arbeitszeugnis muss von mir als Rechtsanwalt innerhalb von zwei Wochen ausgestellt werden. Arbeitnehmer sollten ihre Ansprüche rechtzeitig geltend machen. Bei Verzögerungen seitens des Arbeitgebers ist es ratsam, um eine angemessene Fristverlängerung zu bitten, da sonst Schadensersatzansprüche entstehen können.

Im Arbeitszeugnis ist es von Bedeutung, auf einschränkende Aussagen und doppelte Verneinungen zu verzichten. Klare und präzise Formulierungen sind entscheidend. Ich sollte nicht nur die Aufgaben hervorheben, sondern auch das Verhalten gegenüber dem Kunden angemessen bewerten.

Ein Arbeitszeugnis sollte immer positiv formuliert sein, selbst wenn die Arbeitsleistung nicht optimal war. In solchen Fällen entspricht die Beurteilung höchstens der Schulnote 3. Sollte das Zeugnis schlechter ausfallen, ist dies durch konkrete Nachweise zu rechtfertigen.
Ja, ich habe das Recht, dagegen vorzugehen. Dies ist möglich, wenn das Zeugnis inhaltliche oder formale Fehler aufweist oder ich mit der Leistungsbewertung nicht einverstanden bin. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen habe ich nach jeder Kündigung Anspruch auf ein wohlwollendes und wahrheitsgemäßes Arbeitszeugnis.

Die Möglichkeit, dagegen vorzugehen, besteht. Wenn das Zeugnis inhaltliche oder formale Fehler enthält oder ich mit der Leistungsbeurteilung nicht einverstanden bin, kann ich entsprechende Maßnahmen ergreifen. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben steht mir nach jeder Kündigung ein wohlwollendes und wahrheitsgemäßes Arbeitszeugnis zu.

Um mögliche Änderungen zu beantragen, ist es sinnvoll, das Gespräch mit meinem Vorgesetzten zu suchen und eine schriftliche Frist für die Überarbeitung des Zeugnisses festzulegen. Für die Überprüfung des Arbeitszeugnisses empfehle ich, einen erfahrenen Rechtsanwalt hinzuzuziehen und sowohl ein Gespräch mit meinem Rechtsanwalt als auch mit meinem Vorgesetzten zu führen, um die Situation zu klären.

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