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Sponsoren spielen im Profisport eine unverzichtbare Rolle: Ihre Logos zieren nicht nur Trikots und Banner, sondern auch die gesamte Ausrüstung der Athleten. Doch auch abseits der großen Events wie der Bundesliga oder der Fußball-Weltmeisterschaft ist das Sponsoring von Bedeutung. Nicht nur Profisportler, sondern auch Amateurmannschaften und Einzelpersonen können durch Sponsoring Einnahmen generieren und gleichzeitig als attraktive Werbepartner für Unternehmen agieren. In diesem Artikel geben wir einen umfassenden Überblick darüber, was bei einem Sponsoringvertrag im Sport entscheidend ist. Wir erläutern die rechtlichen Aspekte, die wesentlichen Vertragsinhalte sowie die Unterschiede und potenziellen Konflikte im Vergleich zu anderen Verträgen.
Sponsoring beschreibt eine Partnerschaft, bei der sowohl der Sponsor als auch der Gesponsorte Vorteile erzielen: Der Gesponsorte – sei es ein Einzelner, ein Team oder ein gesamter Verein im Sportsponsoring – erhält finanzielle Unterstützung sowie Sachleistungen oder Dienstleistungen. Im Gegenzug wird der Sponsor durch sichtbare Platzierung seines Namens, seiner Produkte oder durch andere Formen der Werbung präsentiert. Die genauen Vereinbarungen werden im Sponsoringvertrag festgelegt.
Obwohl Sponsoring in vielen gesellschaftlichen Bereichen (wie der Kultur) vorkommt, ist Sportsponsoring die bekannteste und am weitesten verbreitete Form. Wenn die Zusammenarbeit gut abgestimmt ist, profitieren beide Parteien: Der Sponsor, häufig ein Unternehmen, eine Privatperson oder eine Organisation, kann seine Bekanntheit und Markenbindung steigern, während der Gesponsorte wertvolle Unterstützung erhält, die ihm hilft, seine sportlichen Ziele zu erreichen.
Für einen Sponsoringvertrag im Sport gibt es keine speziell vorgesehene Vertragsform. Aus rechtlicher Sicht fällt Sportsponsoring unter das Allgemeine Schuldrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Demnach können beide Parteien – der Sponsor und der Gesponsorte – die Vertragsinhalte nach ihren individuellen Vorstellungen festlegen.
Obwohl keine bestimmte Vertragsform erforderlich ist und der Sponsoringvertrag flexibel gestaltet werden kann, wird dringend empfohlen, diesen schriftlich abzuschließen. Eine mündliche Vereinbarung birgt potenzielle Konflikte, während ein schriftlicher Vertrag für Klarheit und rechtliche Sicherheit sorgt.
Da es keine standardisierten Vorgaben für die Gestaltung eines Sponsoringvertrags gibt, ist es besonders wichtig, diesen sorgfältig zu erstellen und zu prüfen. Der Vertrag sollte mindestens die folgenden Punkte enthalten:
Diese Elemente stellen sicher, dass die Zusammenarbeit klar geregelt ist und potenzielle Missverständnisse oder Konflikte vermieden werden.
Je nach Vereinbarung im Sponsoringvertrag ist der Sponsor verpflichtet, finanzielle Leistungen zu erbringen, die entweder einmalig oder regelmäßig erfolgen können. Es besteht auch die Möglichkeit, Zahlungen an den sportlichen Erfolg des Athleten, Teams oder Vereins zu koppeln. Darüber hinaus sind auch projektbezogene Zahlungen oder einmalige Zuschüsse möglich, die im Vertrag festgehalten werden.
Neben finanziellen Beiträgen stellen Sponsoren im Sport häufig auch Sachleistungen zur Verfügung. Dazu gehören Ausrüstungen, Sportgeräte oder Catering-Dienstleistungen bei Sportevents. Zusätzlich können Gesponsorte von verschiedenen Dienstleistungen profitieren, wie etwa Beratungen, administrativer Unterstützung oder der Vermittlung wertvoller Kontakte. Alle vereinbarten Leistungen des Sponsors sollten klar im Sponsoringvertrag definiert werden.
Können Sponsoren das Sportsponsoring steuerlich absetzen?
Da Sportsponsoring oft mit vertraglich vereinbarten Gegenleistungen verbunden ist, handelt es sich in der Regel nicht um Spenden. Vielmehr werden die Zahlungen als betriebliche Werbeausgaben behandelt. Diese können vom Sponsor als Betriebsausgabe geltend gemacht werden, jedoch nicht als Spende von der Steuer abgesetzt werden.
Unabhängig davon, ob es sich um Einzelpersonen, Teams oder Vereine handelt, hat auch die gesponsorte Partei im Rahmen des Sportsponsorings bestimmte Verpflichtungen. Zu den Hauptaufgaben gehört in der Regel die Bereitstellung von Werbeflächen für den Sponsor sowie die gut sichtbare Platzierung seines Namens oder seiner Produkte. Häufig wird der Sponsor auch in die Öffentlichkeitsarbeit des Gesponsorten eingebunden, was zur Steigerung seiner Bekanntheit beiträgt.
Darüber hinaus kann der Sponsor bei der Nutzung von Lizenzen, Übertragungsrechten oder ähnlichen Ressourcen bevorzugt behandelt werden oder Exklusivrechte erhalten – vorausgesetzt, dies wird im Sponsoringvertrag explizit vereinbart.
Da es keine gesetzliche Vorgabe für die Gestaltung eines Sponsoringvertrags im Sport gibt, können die Parteien individuell die Kündigungsmodalitäten und -fristen festlegen. Auf dieser Basis können beide Seiten den Vertrag ordnungsgemäß und fristgerecht kündigen.
Es besteht auch die Möglichkeit, den Sponsoringvertrag fristlos oder außerordentlich zu kündigen. Dies ist nur bei schwerwiegenden Gründen möglich, die es einer Partei unzumutbar machen, das Vertragsverhältnis fortzusetzen. Im Sportsponsoring können solche Gründe beispielsweise folgende sein:
Die Gestaltung eines Sponsoringvertrags im Sport bietet viele individuelle Gestaltungsmöglichkeiten, aber auch zahlreiche Fallstricke für beide Parteien. Daher ist es empfehlenswert, bei der Erstellung des Vertrags rechtliche Unterstützung durch einen erfahrenen Fachanwalt in Anspruch zu nehmen.
Auch während der Laufzeit des Sponsoringvertrags stehen wir Ihnen als Sponsor oder Gesponsorter zur Seite. Wir unterstützen Sie, wenn Sie unsicher sind, ob die vereinbarten Leistungen von der anderen Partei erfüllt werden, oder wenn eine Ermahnung erforderlich ist. Sollte es zu Streitigkeiten oder einer außerordentlichen Kündigung kommen, ist es ratsam, einen Rechtsanwalt mit Expertise im Sportrecht zu Rate zu ziehen, um Ihre Interessen professionell zu vertreten.
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