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Jetzt unverbindliche Ersteinschätzung anfordern
Adresse
Berliner Allee 38
13088 Berlin
Öffnungszeiten
Mo. – Fr. 08:00 – 17:00
Meyer Rechtsanwälte Ihre Kanzlei in Berlin
Sie sollten Folgendes beachten, um bestmögliche Chancen zu haben, einer Verurteilung zu entgehen:
Aussageverweigerungsrecht
Wichtigste Regel: Schweigen ist Gold
Schweigen darf Ihnen nicht nachteilig ausgelegt werden
Als Beschuldigter haben Sie ein Aussageverweigerungsrecht: Sie müssen sich nicht belasten
Alles, was sie äußern, wird gegen Sie verwendet
Entlastendes kann nach Absprache mit dem Anwalt auch später noch vorgebracht werden
Sie müssen nur Ihre Personalien angeben
Schuldanerkenntnis
Keine Unterschrift oder Zustimmung zu einem Schuldanerkenntnis
Eine etwaige Strafmilderung kann ein Polizist nicht, sondern nur ein Richter im Strafprozess urteilen
Akteneinsicht
Jeder Beschuldigte kann Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft beantragen
Diese Akteneinsicht ist aber eingeschränkt
Nur ein Anwalt kann vollumfängliche Akteneinsicht beantragen
Diese Erkenntnisse erleichtern die Verteidigung
Polizeiliche Schreiben
Sie müssen auf polizeiliche Schreiben nicht reagieren
Sie müssen nicht auf Vorladungen der Polizei erscheinen
Sie müssen nur auf Vorladung der Staatsanwaltschaft erscheinen
Fahrverbot umgehen
Bei einem Härtefall können die Behörden von einem Fahrverbot absehen
Ein Härtefall besteht, wenn sie aus beruflichen oder privaten Gründen auf den Führerschein angewiesen sind
Wichtig ist: fristgerechter Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid muss binnen 2 Wochen eingereicht werden
Fristen einhalten (Strafbefehl)
Sie müssen gegen den Strafbefehl aktiv – anders als beim Strafverfahren – Einspruch einlegen
Wichtig ist: fristgerechter Einspruch gegen den Strafbefehl binnen 2 Wochen
MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung)
Nach Verlust der Fahrerlaubnis ist zur Wiedererlangung eine medizinisch-psychologische Untersuchung notwendig
Diese prüft die theoretischen und praktischen Fähigkeiten, aber auch die charakterliche Eignung
Wird Ihnen eine Verkehrsstraftat vorgeworfen, stehen wir an Ihrer Seite. Mit unserer langjährigen Praxiserfahrung beraten und vertreten wir Sie im Verkehrsstrafrecht – von der Eröffnung des Ermittlungsverfahrens bis zum Ende des Strafverfahrens.
Entscheidend ist, dass Sie jegliche Aussage verweigern und sich sofort an uns Rechtsanwälte wenden. Zwar besteht vor dem Strafgericht bei geringer Strafandrohung kein Anwaltszwang. Allerdings kann nur ein Anwalt die vollständige Akteneinsicht beantragen. Nur dann ist eine professionelle Verteidigung möglich.
Wenn Sie unser Mandant sind, übernehmen wir die Korrespondenz mit der Staatsanwaltschaft, der Polizei, der Führerscheinzulassungsstelle sowie dem Gericht. Hierbei ist es möglich, auch schon während des Ermittlungsverfahrens eine Einstellung zu verhandeln.
Wichtig ist: Beachten Sie die Fristen. Damit wir Sie am besten verteidigen können!
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