Meyer Rechtsanwälte Ihre Kanzlei in Berlin

Ihr Anwalt bei Autounfällen in Berlin

Experten im Verkehrsrecht

Der Unfall – Erst der Schock, dann der Schaden

Sie sind an einem Unfall beteiligt? Ihr Auto ist stark beschädigt? Egal, ob schuldig oder unschuldig – der Schock sitzt immer tief. Doch bewahren sie einen klaren Kopf am Unfallort, denn es müssen wichtige Fragen geklärt werden. Dabei steht nicht nur die Schadensregulierung im Vordergrund, dem (vermeintlichen) Unfallverursacher können auch Punkte, Bußgeld oder ein Fahrverbot drohen. Oft scheuen sich Autofahrer aufgrund der Kosten einen Anwalt einzuschalten. Doch ohne anwaltliche Hilfe kann die Situation viel schlimmer für Sie ausgehen. Denn ein Anwalt für Verkehrsrecht hilft Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte und der Abwendung von unrechtmäßigen Forderungen. So bleiben Ihnen noch höhere Unfallkosten oder gar ein strafrechtliches Verfahren erspart.

Wer trägt die Unfallkosten?

Nach einem Verkehrsunfall gilt es die Schadensregulierung zu klären. Dabei macht es einen großen Unterschied, welche Rolle Sie in dem Unfall gespielt haben. Denn erst, wenn der Unfallverursacher festgestellt wurde, kann der entstandene Schaden von der Versicherung übernommen werden. 

Unschuldig

  • Keine Kosten für Sie

  • Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners haftet für Schäden und muss Anwaltskosten übernehmen

  • Schadensregulierung

  • Gesamter Prozess der Bearbeitung und Abwicklung von Schäden.

  • Geschädigte Partei muss nach Schadensregulierung genauso gestellt sein wie vor dem Verkehrsunfall.

  • Schalten Sie einen Rechtsanwalt ein, um Ihre Ansprüche zu sichern.

Teilschuld:

  • Die Schuld wird auf beide Parteien aufgeteilt. 

  • Zum Beispiel: Bei einem Auffahrunfall plötzlich abgebremst und Sicherheitsabstand nicht eingehalten

  • Je nach Haftungsquote werden Schadens- und Anwaltskosten anteilig erstattet.

  • Die Versicherung übernimmt dann prozentual die Kosten der jeweiligen Partei.

Schuldig:

  • Schalten Sie einen Anwalt ein

  • Abwehr von unrechtmäßigen Forderungen

  • Reduzierung der Kosten

  • An der Unfallstelle: Unterschreiben Sie auf gar keinen Fall ein Schuldanerkenntnis!

  • Im schlimmsten Fall sind Sie Teil eines Strafverfahrens

  • Ihre eigene Versicherung muss für den Schaden aufkommen.

  • Die Versicherung zahlt Schäden am Auto des Geschädigten, jedoch nicht den Schaden an Ihrem Auto.

  • Bei Vollkaskoversicherung:

    • alle Kosten werden übernommen

  • Wenn der Unfall zur Straftat wird

  • Unfallflucht

  • Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahre

  • Unterlassene Hilfeleistung

  • Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr

  • Fahrlässige Körperverletzung

  • Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren

  • Unvorsichtiges, fahrlässiges Fahren

  • Bußgeld, Fahrverbot, Punkte

Anwalt einschalten lohnt sich!

Viele Beteiligte eines Autounfalles hadern damit, einen Anwalt einzuschalten. Denn die Anwaltskosten und die hohen Versicherungskosten schrecken ab. Doch es lohnt sich für Sie! Unsere Kanzlei in Berlin unterstützt Sie bei jedem Anliegen rund um Ihren Verkehrsunfall. Wir klären Sie über Ihre Rechte und Pflichten auf. Egal, ob Sie unschuldig sind, eine Teilschuld tragen oder als (vermeintlicher) Unfallverursacher beschuldigt werden. Wir helfen Ihnen, mit allen Anschuldigungen und Forderungen umzugehen. Dabei sind wir konsequent bei der Abwehr und der Einforderung von Schmerzensgeld- oder Schadensersatzansprüchen. Dabei erstellen wir professionelle Gutachten, um die Schuldfrage zu klären und die Abwicklung mit der Versicherung so einfach wie möglich zu gestalten. 

Sie sind in einen Unfall geraten? An Ihrem und dem anderen Fahrzeug ist ein großer Schaden entstanden? Nun wissen Sie nicht, wer die Schadensregulierung übernimmt? Unsere Anwälte in Berlin klären Sie auf und helfen Ihnen bei der Abwehr und Einforderung von Schmerzensgeld- oder Schadensersatzansprüchen!

Häufige Fragen (FAQ)

Bei einem Verkehrsunfall zahlt grundsätzlich die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Diese übernimmt sowohl die Schäden am anderen Fahrzeug, als auch die Anwaltskosten des Beschädigten. Die eigenen Schäden werden nicht übernommen. Eine Vollkaskoversicherung kommt für die gesamten Schäden auf.
Bei voller Schuld zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden des anderen Autos und die Anwaltskosten des Geschädigten. Haben Sie eine Vollkaskoversicherung, wird auch Ihr eigener Schaden übernommen. Sind Sie unschuldig, müssen Sie nichts zahlen. Bei Teilschuld werden die Beträge verrechnet.
Die Schuldfrage klärt die Polizei mithilfe eines Unfallberichts, einer Unfallskizze oder Fotos vom Unfallort. Sollte dies nicht möglich sein oder die Polizei war nicht vor Ort, können Sie einen Sachverständigen engagieren und ein Kfz-Gutachten der Autos professionell anfertigen lassen. Die Schuldfrage ist essenziell für die Versicherung.
Nein, bei einem Auffahrunfall liegt die Schuld nicht zwingend beim Hintermann. Wenn der Vorausfahrende ohne ersichtlichen Grund eine Vollbremsung durchführt und Sie als Hintermann nicht mehr rechtzeitig reagieren können, liegt die Schuld nicht Ihnen. Außer es liegen Gründe vor, wie Kinder oder Tiere auf der Fahrbahn.
Dies ist der gesamte Ablauf nach einem Unfall bis hin zur Auszahlung entsprechender Gelder, die in so einem Fall Schadensersatz genannt werden. Nach der Schadensregulierung soll die andere unverschuldete Partei so gestellt sein wie vor dem Unfall. Dadurch soll eine Waffengleichheit geschaffen werden.
Bei einer Teilschuld werden die Anwaltskosten anteilig erstattet. Jede Partei erstattet der jeweils anderen Partei die Kosten, für die sie nach Haftungsquote verantwortlich ist. Dies gilt sowohl für Anwalts- als auch Schadenskosten am Fahrzeug oder an Personen.
Für unvorsichtiges und fahrlässiges Fahren können Ihnen Punkte, Bußgeld oder ein Fahrverbot drohen. Haben Sie Fahrerflucht begangen oder keine Erste Hilfe geleistet, kann Ihnen auch eine Freiheitsstrafe drohen. Gleiches droht, wenn Sie so unvorsichtig gefahren sind, dass es als fahrlässige Körperverletzung gewertet wird.
Bewahren Sie an der Unfallstelle Ruhe. Leisten Sie, wenn nötig, Erste Hilfe oder verständigen Sie einen Krankenwagen. Lassen Sie von der Polizei Ihre Daten am Unfallort aufnehmen. Aber wichtig: Machen Sie keine Schuldeingeständnisse! Dies kann Ihnen zum Verhängnis werden. Kontaktieren Sie am besten einen Anwalt.
Kontaktieren Sie einen Anwalt schon am Unfallort, denn ein Anwalt kann Ihnen bei einem Autounfall immer hilfreich sein. Egal, ob Sie als Unschuldiger, Mitschuldiger oder (vermeintlicher) Hauptverursacher darin verwickelt sind. Wir helfen Ihnen bei der Abwehr und Einforderung von Schmerzensgeld- oder Schadensersatzansprüchen.
Die Anwaltskosten übernimmt der Hauptverursacher des Unfalls. Also derjenige, der die Schuld für den Verkehrsunfall trägt. In der Regel übernimmt das die Haftpflichtversicherung oder sogar die Vollkaskoversicherung. Ein Anwalt für Verkehrsrecht hilft Ihnen bei der Schadensregulierung.

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