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Jetzt unverbindliche Ersteinschätzung anfordern
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Berliner Allee 38
13088 Berlin
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Mo. – Fr. 08:00 – 17:00
Meyer Rechtsanwälte Ihre Kanzlei in Berlin
Nach einem Verkehrsunfall gilt es die Schadensregulierung zu klären. Dabei macht es einen großen Unterschied, welche Rolle Sie in dem Unfall gespielt haben. Denn erst, wenn der Unfallverursacher festgestellt wurde, kann der entstandene Schaden von der Versicherung übernommen werden.
Unschuldig
Keine Kosten für Sie
Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners haftet für Schäden und muss Anwaltskosten übernehmen
Schadensregulierung
Gesamter Prozess der Bearbeitung und Abwicklung von Schäden.
Geschädigte Partei muss nach Schadensregulierung genauso gestellt sein wie vor dem Verkehrsunfall.
Schalten Sie einen Rechtsanwalt ein, um Ihre Ansprüche zu sichern.
Teilschuld:
Die Schuld wird auf beide Parteien aufgeteilt.
Zum Beispiel: Bei einem Auffahrunfall plötzlich abgebremst und Sicherheitsabstand nicht eingehalten
Je nach Haftungsquote werden Schadens- und Anwaltskosten anteilig erstattet.
Die Versicherung übernimmt dann prozentual die Kosten der jeweiligen Partei.
Schuldig:
Schalten Sie einen Anwalt ein
Abwehr von unrechtmäßigen Forderungen
Reduzierung der Kosten
An der Unfallstelle: Unterschreiben Sie auf gar keinen Fall ein Schuldanerkenntnis!
Im schlimmsten Fall sind Sie Teil eines Strafverfahrens
Ihre eigene Versicherung muss für den Schaden aufkommen.
Die Versicherung zahlt Schäden am Auto des Geschädigten, jedoch nicht den Schaden an Ihrem Auto.
Bei Vollkaskoversicherung:
alle Kosten werden übernommen
Wenn der Unfall zur Straftat wird
Unfallflucht
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahre
Unterlassene Hilfeleistung
Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr
Fahrlässige Körperverletzung
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren
Unvorsichtiges, fahrlässiges Fahren
Bußgeld, Fahrverbot, Punkte
Viele Beteiligte eines Autounfalles hadern damit, einen Anwalt einzuschalten. Denn die Anwaltskosten und die hohen Versicherungskosten schrecken ab. Doch es lohnt sich für Sie! Unsere Kanzlei in Berlin unterstützt Sie bei jedem Anliegen rund um Ihren Verkehrsunfall. Wir klären Sie über Ihre Rechte und Pflichten auf. Egal, ob Sie unschuldig sind, eine Teilschuld tragen oder als (vermeintlicher) Unfallverursacher beschuldigt werden. Wir helfen Ihnen, mit allen Anschuldigungen und Forderungen umzugehen. Dabei sind wir konsequent bei der Abwehr und der Einforderung von Schmerzensgeld- oder Schadensersatzansprüchen. Dabei erstellen wir professionelle Gutachten, um die Schuldfrage zu klären und die Abwicklung mit der Versicherung so einfach wie möglich zu gestalten.
Sie sind in einen Unfall geraten? An Ihrem und dem anderen Fahrzeug ist ein großer Schaden entstanden? Nun wissen Sie nicht, wer die Schadensregulierung übernimmt? Unsere Anwälte in Berlin klären Sie auf und helfen Ihnen bei der Abwehr und Einforderung von Schmerzensgeld- oder Schadensersatzansprüchen!
Mo. – Fr. 08:00 – 17:00
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