Meyer Rechtsanwälte - Ihre erfahrene Kanzlei im Verwaltungs-, Gewerbe- und Sportrecht

Rechtsanwalt Vermögensauseinandersetzung Berlin

Dienstleistung im Familienrecht

Vermögensaufteilung nach der Scheidung – rechtssicher und gerecht gestaltet

Die Vermögensaufteilung nach einer Scheidung zählt zu den häufigsten Streitpunkten im Familienrecht. Während die Trennung emotional bereits belastend ist, führt die Frage nach dem gemeinsamen Vermögen oft zu zusätzlicher Unsicherheit. Wer hat Anspruch auf was? Was gehört zum Zugewinn? Und wie kann eine gerechte Lösung gefunden werden?

Als erfahrener Rechtsanwalt im Familienrecht stehe ich Ihnen mit juristischem Fachwissen zur Seite und sorge dafür, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben. Dank klarer gesetzlicher Vorschriften lässt sich vielen Konflikten vorbeugen – vorausgesetzt, man kennt seine Rechte.

Wem gehört was in der Ehe? – Eigentumsverhältnisse rechtlich eindeutig festlegen

In vielen Ehen stellt sich früher oder später die Frage: Wem gehört was? Die Antwort hängt maßgeblich vom Güterstand der Ehepartner ab. Leben Sie ohne Ehevertrag, gilt automatisch der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft – und genau auf diesen lege ich meinen Fokus.

  • In der Zugewinngemeinschaft gilt: 

    • Jeder Ehegatte bleibt Eigentümer dessen, was ihm bereits vor der Ehe gehörte. 

    • Auch während der Ehe angeschaffte Gegenstände gehören in der Regel demjenigen, der sie erworben hat – sofern keine gemeinsame Anschaffung vorliegt.

  • Ein typisches Beispiel: 

    • Wird ein Auto gemeinsam finanziert, kann es als gemeinschaftliches Eigentum gewertet werden. 

    • Zum gemeinsamen Hausrat zählen darüber hinaus Gegenstände, die dem alltäglichen Gebrauch beider Partner dienen.

Insbesondere im Falle einer Trennung oder Scheidung kann die Klärung der Eigentumsverhältnisse zu Unsicherheiten und Konflikten führen. Ich als Rechtsanwalt im Familienrecht unterstütze Sie dabei, Ihre Ansprüche zu sichern und eine rechtssichere Lösung zu finden – transparent, strukturiert und mit dem erforderlichen Feingefühl.

Zugewinnausgleich im Falle einer Scheidung – gerechter Ausgleich des Vermögens

Der Zugewinnausgleich ist das zentrale Element der Vermögensaufteilung bei einer Scheidung, wenn die Ehepartner im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt haben.

  • Das Eigentum bleibt grundsätzlich bei demjenigen, dem es gehört – der Zugewinnausgleich regelt nicht die Verteilung einzelner Gegenstände, sondern den finanziellen Ausgleich des gemeinsam erwirtschafteten Vermögens.

  • Das zugrunde liegende Prinzip: 

    • Während der Ehe trägt jeder Partner seinen Teil bei – sei es durch Einkommen, Kindererziehung oder Unterstützung im Alltag. 

    • Daher geht der Gesetzgeber davon aus, dass das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen gerecht aufgeteilt werden soll, wenn die Ehe endet.

  • So wird der Zugewinnausgleich ermittelt:

    • Anfangsvermögen: Das Vermögen, das ich bei der Eheschließung besitze.

    • Endvermögen: Das Vermögen zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags.

    • Zugewinn: Die Differenz zwischen Anfangs- und Endvermögen.

    • Ausgleich: Hat ein Ehegatte mehr Zugewinn erzielt, ist er verpflichtet, die Hälfte des Überschusses an den anderen Ehepartner zu zahlen.

    • Wichtig: Negative Zugewinne (Verluste) finden dabei keine Berücksichtigung. Der Ausgleich erfolgt also nur bei einem tatsächlichen Vermögenszuwachs eines Ehepartners.

In der Praxis ergeben sich häufig komplexe Fragestellungen, beispielsweise zu Schenkungen, Erbschaften oder besonderen Regelungen im Einzelfall. Eine sorgfältige Prüfung und rechtssichere Berechnung sind daher unerlässlich.

Ich als erfahrener Rechtsanwalt für Familienrecht berate Sie umfassend zum Zugewinnausgleich – vereinbaren Sie jetzt einen Termin und lassen Sie Ihr Vermögen professionell sichern.

Gemeinsame Immobilie bei Scheidung – Was geschieht mit dem Haus?

Die gemeinsame Immobilie stellt bei einer Scheidung einen der größten Streitpunkte in der Vermögensauseinandersetzung dar. Ob es sich um ein Haus oder eine Eigentumswohnung handelt – wenn es um Eigentum geht, das mit viel Emotion und Geld verknüpft ist, wird die Situation schnell komplex.

  • Ist nur ein Ehepartner als Eigentümer im Grundbuch vermerkt?

    • In diesem Fall gehört die Immobilie grundsätzlich ausschließlich diesem Ehegatten.

    • Er hat das Recht, frei darüber zu verfügen – jedoch wird eine mögliche Wertsteigerung der Immobilie beim Zugewinnausgleich berücksichtigt.

    • Das bedeutet: Der andere Ehepartner kann einen Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich haben.

  • Sind beide Ehegatten im Grundbuch eingetragen?

In diesem Fall gibt es mehrere Optionen zur Aufteilung:

  • Auszahlung des Miteigentumsanteils: Möchte ein Ehepartner in der Immobilie wohnen bleiben, kann er dem anderen dessen Anteil abkaufen.

  • Realteilung: In seltenen Fällen ist ein Umbau in zwei separate Wohneinheiten möglich – dann nutzt jeder Ehegatte seinen eigenen Bereich.

  • Verkauf der Immobilie: Viele entscheiden sich für den Verkauf und die hälftige Teilung des Erlöses – oft die unkomplizierteste und fairste Lösung.

  • Teilungsversteigerung: Scheitert jede Einigung, kann ein gerichtliches Versteigerungsverfahren eingeleitet werden. Die Immobilie wird öffentlich versteigert, der Erlös wird aufgeteilt – meist jedoch zu einem Preis, der unter dem Marktwert liegt.

Die Aufteilung von Immobilien im Falle einer Scheidung erfordert Feingefühl und juristische Kompetenz – insbesondere wenn Kinder, bestehende Kredite oder emotionale Verbindungen betroffen sind. Ich berate Sie umfassend zur Aufteilung Ihrer gemeinsamen Immobilie – vereinbaren Sie jetzt Ihr persönliches Beratungsgespräch.

Haustier im Falle einer Scheidung – Wer erhält das Haustier?

Für viele Paare ist das gemeinsame Haustier ein fester Bestandteil der Familie. Doch was geschieht mit dem geliebten Tier bei einer Scheidung? Auch wenn Tiere nach dem Gesetz keine Sachen sind, werden sie im rechtlichen Sinne wie Hausrat behandelt. Die Frage, wer das Haustier behalten darf, ist daher nicht nur emotional, sondern auch juristisch von Bedeutung.

  • Entscheidung nach dem Tierwohl

Im Streitfall entscheidet das Gericht darüber, bei wem das Tier nach der Trennung verbleiben soll. Maßgeblich ist das Wohl des Tieres. Es wird geprüft:

  • Wer ist die Hauptbezugsperson des Tieres?

  • Bei wem kann das Tier ohne große Veränderungen weiterleben?

  • Wer ist in der Lage, sich weiterhin angemessen um das Tier zu kümmern?

  • Erhält ein Ehepartner das „Sorgerecht“ – also das Eigentum am Tier – kann der andere Ehegatte unter Umständen eine Ausgleichszahlung verlangen.

  • Wichtig: Diese Regelung gilt nur, wenn das Tier tatsächlich gemeinsam angeschafft wurde. Gehört es nachweislich nur einem der Ehegatten (z. B. vor der Ehe), bleibt es in dessen Eigentum.

Die Frage nach dem Verbleib des Haustiers bei einer Scheidung erfordert oft viel Fingerspitzengefühl – insbesondere dann, wenn beide Partner eine enge Bindung zu dem Tier haben.

Als Rechtsanwalt für Familienrecht stehe ich Ihnen zur Seite, um eine einvernehmliche und tiergerechte Lösung zu finden – vereinbaren Sie jetzt einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch.

Schenkungen der Schwiegereltern im Falle einer Scheidung – Welche rechtlichen Aspekte sind zu beachten?

Ein oft vernachlässigter Streitpunkt bei einer Scheidung sind die Zuwendungen von Schwiegereltern, beispielsweise finanzielle Hilfen beim Hauskauf oder größere Geschenke. In vielen Fällen beabsichtigten die Eltern mit ihrer Schenkung hauptsächlich, ihr eigenes Kind zu unterstützen. Dass der (ehemalige) Schwiegerpartner das Geschenk nach der Trennung behält, entspricht in der Regel nicht ihrem Willen.

  • Können Schwiegereltern ihr Geschenk zurückfordern?

    • Der Bundesgerichtshof (BGH) hat hierzu Klarheit geschaffen: Eine Rückforderung ist grundsätzlich möglich, jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen.

    • Seit 2019 gilt: Ein Rückforderungsanspruch besteht nur, wenn die Ehe relativ kurz nach der Schenkung scheitert – in der Regel innerhalb von zwei bis drei Jahren.

    • Hält die Ehe hingegen mehrere Jahre, sehen die Gerichte häufig keine Grundlage für eine Rückforderung.

  • Außerdem wird berücksichtigt, ob und in welchem Umfang das Geschenk – beispielsweise eine Immobilie – während der Beziehung genutzt wurde. Diese Nutzung wird wertmindernd angerechnet, sodass die Rückforderung nicht in voller Höhe erfolgen muss.

  • Auswirkungen auf den Zugewinnausgleich

    • Schenkungen der Schwiegereltern haben in der Regel keine direkten Auswirkungen auf den Zugewinnausgleich.

    • Sowohl der erhaltene Betrag als auch eine mögliche Rückzahlung werden dem Anfangs- bzw. Endvermögen zugerechnet und neutralisieren sich somit rechnerisch.

  • Wichtig: Jeder Fall ist individuell. Ob und in welcher Höhe eine Rückforderung rechtlich durchsetzbar ist, hängt stark von den konkreten Umständen und der Absicht der Schenkenden ab.

Ich berate Sie jetzt im Bereich Familienrecht – ich prüfe Ihre Situation und vertrete Ihre Interessen mit Erfahrung und Fingerspitzengefühl.

Gemeinschaftskonto nach der Trennung – Wer ist berechtigt, wie viel abzuheben?

Getrennte Konten verursachen in der Regel nach einer Trennung keine größeren rechtlichen Probleme, jedoch verhält es sich bei einem gemeinsamen Konto – meist ein sogenanntes Oder-Konto – anders. Hier können beide Ehepartner unabhängig voneinander auf das Guthaben zugreifen, unabhängig davon, wer das Geld verdient hat.

  • Insbesondere im Trennungsfall führt dies häufig zu Unsicherheiten und Streitigkeiten – vor allem dann, wenn einer der Partner größere Beträge abhebt oder das Konto allein nutzt.

  • Was gilt ab dem Zeitpunkt der Trennung?

    • Jeder Ehegatte darf maximal die Hälfte des Guthabens abheben.

    • Hebt ein Ehepartner mehr als die Hälfte ab, hat der andere das Recht, den überschreitenden Betrag zurückzufordern.

    • Zahlungseingänge nach der Trennung stehen grundsätzlich demjenigen zu, der sie erwirtschaftet hat.

  • In bestimmten Fällen können sogar Abhebungen, die vor der Trennung getätigt wurden, rückgängig gemacht werden.

    • Beispielsweise, wenn ein Ehepartner auffällig hohe Beträge abgehoben hat, um sich auf Kosten des anderen einen Vorteil beim Zugewinnausgleich zu verschaffen.

    • Ein solches Verhalten kann als illoyale Vermögensverschiebung angesehen werden – mit der Konsequenz, dass auch hier der überschreitende Anteil zurückgegeben werden muss.

  • Fazit: Klare Regelungen schützen Ihr Vermögen

    • Ein Gemeinschaftskonto bei Trennung oder Scheidung sollte frühzeitig rechtlich geprüft werden.

    • So können finanzielle Nachteile vermieden und faire Lösungen erzielt werden – ohne unnötige Konflikte.

Ich als Rechtsanwalt für Familienrecht berate Sie persönlich zur Aufteilung gemeinsamer Konten – sichern Sie sich jetzt Ihre rechtliche Erstberatung.

Kosten reduzieren bei der Vermögensaufteilung – So gelingt es

Eine Scheidung bringt nicht nur emotionale Belastungen mit sich, sondern ist häufig auch mit erheblichen Kosten verbunden – insbesondere bei der Vermögensauseinandersetzung. Gerichtliche Streitigkeiten über Immobilien, Konten oder Wertgegenstände können sich als langwierig und kostspielig erweisen.

  • Einvernehmliche Lösung: Die Scheidungsfolgenvereinbarung

    • Eine kostengünstige Alternative stellt die sogenannte Scheidungsfolgenvereinbarung dar.

    • In diesem außergerichtlichen Vertrag regeln die Ehegatten gemeinsam sämtliche wichtigen Fragen – beispielsweise zur Vermögensverteilung, zum Zugewinnausgleich, bezüglich der Immobilie oder zu Unterhaltsansprüchen.

  • Die Vorteile:

    • Deutlich niedrigere Kosten im Vergleich zu einem Gerichtsverfahren

    • Schnellere Abwicklung

    • Mehr Kontrolle über die Inhalte und Ergebnisse

    • Weniger emotionale Belastung durch die Vermeidung von Streitigkeiten

  • Insbesondere ist eine solche Einigung sinnvoll, wenn beide Parteien an einer fairen und sachlichen Lösung interessiert sind.

Gerne berate ich Sie zu den Optionen einer Scheidungsfolgenvereinbarung – ich zeige Ihnen, wie Sie Ihre Scheidung kosteneffizient und rechtssicher durchführen können.

Vermögensaufteilung bei Scheidung – rechtliche Unterstützung vom Rechtsanwalt für Familienrecht

Wenn eine Ehe scheitert, betrifft dies nicht nur die Emotionen – sondern auch das Vermögen. Die Aufteilung des Vermögens bei einer Scheidung ist häufig ein heikles Thema und kann rasch zu rechtlichen Konflikten führen. Ich stehe Ihnen in dieser Phase mit fachkundiger Beratung, strategischem Verhandeln und konsequenter Interessenvertretung zur Seite.

  • Ob Immobilien, Ersparnisse, Hausrat oder Firmenbeteiligungen – ich prüfe und bewerte gemeinsam mit Ihnen, welche Vermögenswerte in die Auseinandersetzung einfließen und welche Ansprüche Sie geltend machen können. Dabei berücksichtige ich selbstverständlich auch Sonderfälle wie:

    • Schenkungen von Schwiegereltern

    • vor der Ehe erworbenes Eigentum

    • Zugewinnausgleich

    • Allein- oder Miteigentum

    • gemeinsame Konten und Schulden

  • Meine Leistungen im Überblick:

    • Rechtsberatung zur Vermögensaufteilung nach Trennung oder Scheidung

    • Analyse Ihrer Vermögenssituation und des Güterstands (z. B. Zugewinngemeinschaft)

    • Erstellung oder Prüfung von Scheidungsfolgenvereinbarungen

    • Vertretung bei außergerichtlichen Einigungen

    • Prozessvertretung vor Gericht, falls keine Einigung möglich ist

    • Verhandlung mit der Gegenseite zur Durchsetzung Ihrer Interessen

    • Rechtskonforme Bewertung und Durchsetzung von Ausgleichsansprüchen

Vertrauen Sie auf meine starke rechtliche Begleitung in einer schwierigen Lebensphase – kontaktieren Sie mich jetzt für ein persönliches Beratungsgespräch. Ich kläre Ihre Vermögensverhältnisse professionell und sorge für eine faire Lösung.

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