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Nahezu jeder Autofahrer erlebt früher oder später eine Begegnung mit Wildtieren auf der Straße. Ob am Fahrbahnrand oder mitten auf der Fahrbahn: Wenn plötzlich Rehe, Wildschweine oder Füchse auftauchen, löst das einen Schreck aus und verlangt Entscheidungen in Sekundenbruchteilen.
Besonders gefährlich wird es, wenn ein weiteres Fahrzeug hinter Ihnen fährt. Eine abrupte Bremsung stellt dann häufig keine sichere Möglichkeit dar, weil daraus schwere Auffahrunfälle resultieren können. In manchen Fällen bleibt nur der Zusammenstoß mit dem Wildtier, um noch schwerwiegendere Unfälle zu vermeiden, beispielsweise durch ein Ausweichen in den Gegenverkehr.
Doch welche rechtlichen Regelungen gelten nach einem solchen Unfall? Muss der Vorfall gemeldet werden? Welche Folgen entstehen, wenn Sie einfach weiterfahren? Unter welchen Bedingungen zahlt die Versicherung den entstandenen Schaden? In diesem Beitrag finden Sie Antworten auf alle wesentlichen Fragen und erfahren, wie Sie rechtliche und finanzielle Risiken vermeiden.
Zahlreiche Unfallbeteiligte befürchten strafrechtliche Folgen, wenn sie nach einer Kollision mit Wild den Unfallort verlassen. Diese Befürchtung ist in den meisten Situationen jedoch unbegründet.
§ 142 StGB behandelt das unerlaubte Entfernen vom Unfallort und verlangt, dass eine andere Person oder das Eigentum Dritter beschädigt wurde. Wildtiere werden rechtlich als herrenlose Sachen eingestuft, was bedeutet, dass sie keinem Eigentümer zugeordnet sind. Der typische Tatbestand der Fahrerflucht ist nach einer Kollision mit Wild deshalb normalerweise nicht erfüllt.
Die Situation ändert sich allerdings, wenn durch die Kollision mit dem Wild ein Sachschaden an fremdem Eigentum verursacht wurde, beispielsweise an einem Zaun, einem Leitpfosten oder einem weiteren Fahrzeug. In solchen Fällen kommt § 142 StGB vollumfänglich zur Anwendung, und das Verlassen des Unfallortes kann als Fahrerflucht eingestuft werden.
Zusätzlich ist zu beachten: Wenn das erfasste Tier verletzt davonkommt und Sie ohne Hilfeleistung weiterfahren, kann dies einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz darstellen. Wer einem Wirbeltier ohne vernünftigen Grund erhebliche Schmerzen oder Leiden verursacht, begeht eine Straftat nach § 17 TierSchG. Zusätzlich können Verstöße gegen tierschutzrechtliche Verpflichtungen gemäß § 18 TierSchG als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro sanktioniert werden.
Losgelöst vom Strafgesetzbuch existiert in fast allen Bundesländern eine Meldepflicht nach einem Wildunfall. Diese findet ihre gesetzliche Grundlage in den jeweiligen Landesjagdgesetzen und betrifft sämtliche Verkehrsteilnehmer, die in einen derartigen Unfall verwickelt waren.
Die genauen Regelungen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland, sowohl bezüglich der Meldepflicht selbst als auch hinsichtlich der Sanktionen bei Nichtbeachtung. Wer die Meldepflicht missachtet, muss üblicherweise mit einem Bußgeld rechnen. In manchen Bundesländern kann dieses Bußgeld mehrere hundert Euro erreichen.
Die Meldung wird praktisch über die Polizei vorgenommen, welche im Anschluss den zuständigen Jagdpächter oder Förster benachrichtigt. Dieser übernimmt die Verantwortung für die Versorgung oder Bergung des verletzten oder toten Tieres.
Richtige Vorgehensweise nach einem Wildunfall:
Wildunfall? Fahrerflucht? Handeln Sie sofort, um empfindliche Bußgelder zu vermeiden! Ein Rechtsanwalt im Verkehrsrecht und Verkehrsstrafrecht unterstützt Sie gerne!
Welche Leistungen Ihre Versicherung erbringt und in welcher Höhe der Schaden erstattet wird, richtet sich nach Ihrem bestehenden Versicherungsschutz.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die Dritten entstehen, deckt jedoch keine Beschädigungen an Ihrem eigenen Wagen ab. Für Schäden am eigenen Kraftfahrzeug benötigen Sie entweder eine Teilkasko- oder eine Vollkaskoversicherung.
Die Teilkaskoversicherung reguliert Schäden, die durch Kollisionen mit Haarwild gemäß Bundesjagdgesetz entstehen, darunter etwa Rehe, Hirsche, Wildschweine, Hasen und Füchse. Achtung: Unfälle mit Hunden, Katzen oder landwirtschaftlichen Nutztieren fallen üblicherweise nicht in den Leistungsumfang der Teilkasko und machen eine Vollkaskoversicherung notwendig.
Fehlt eine amtliche Wildunfallbescheinigung der Polizei, lehnen zahlreiche Versicherungen die Schadenbearbeitung ab. Bewahren Sie dieses Dokument daher gut auf.
Wildunfall nachträglich melden: Eine spätere Meldung ist durchaus zulässig. Da ein Wildunfall üblicherweise nicht den Tatbestand der Fahrerflucht erfüllt, sind bei einer nachträglichen Meldung keine strafrechtlichen Folgen zu befürchten. Allerdings können Verstöße gegen das Tierschutzgesetz oder die landesrechtlichen Jagdbestimmungen auch noch im Nachhinein sanktioniert werden. Für die Schadenbearbeitung durch Ihre Versicherung ist die Wildunfallbescheinigung zwingend erforderlich. Erstatten Sie die Meldung deshalb auch nachträglich bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle.
Falls Sie unsicher sind, ob Ihr Verhalten nach dem Wildunfall rechtliche Folgen nach sich ziehen könnte, sollten Sie den Sachverhalt rechtlich überprüfen lassen. Ein Rechtsanwalt berät Sie im Verkehrsrecht und Versicherungsrecht und unterstützt Sie dabei, Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung erfolgreich geltend zu machen.
Sie müssen einen Wildunfall nachträglich melden? Unser Rechtsanwalt im Verkehrsrecht und Verkehrsstrafrecht steht Ihnen mit fachkundiger Beratung zur Seite!
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