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Rechtsanwalt Vereinsrecht Berlin

Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Rechtssicherheit für Vereine und Vorstände durch einen Anwalt für Vereinsrecht

Ein Verein ist ein freiwilliger, langfristiger und organisiert strukturierter Zusammenschluss von mindestens zwei Personen, der sich einem ideellen Zweck widmet. In Deutschland existieren verschiedene Vereinsformen, die alle dem Vereinsrecht unterliegen, das im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert ist. Als juristische Person unterliegt ein Verein (steuer-) rechtlich anderen Regeln als natürliche Personen, daher gibt es von der Gründung bis zur laufenden Vereinsführung zahlreiche rechtliche Aspekte zu beachten.

Ein spezialisierter Anwalt für Vereinsrecht spielt hier eine zentrale Rolle: Er bietet umfassende Beratung für Vereine und ihre Vorstände, beantwortet rechtliche Fragen und unterstützt sowohl bei der Gründung als auch bei der fortlaufenden Vereinsführung. Durch die Expertise eines Anwalts für Vereinsrecht können potenzielle Fehler vermieden werden, die rechtliche Konsequenzen für den Verein und seine Führungskräfte nach sich ziehen könnten.

Wie ein Anwalt für Vereinsrecht für die Rechtssicherheit Ihres Vereins sorgt

Das Vereinsrecht ist ein wesentlicher Bestandteil des Verwaltungsrechts. Ein Anwalt für Vereinsrecht ist auf diese Materie spezialisiert und der ideale Ansprechpartner für alle rechtlichen Fragen zur Gründung, Organisation und Führung eines Vereins. Die Unterstützung, die ein Rechtsanwalt für Vereinsrecht bieten kann, umfasst eine Vielzahl von Themen:

  • Vereinsgründung: Unterstützung bei der Gestaltung der Satzung, Festlegung des Vereinszwecks, Auswahl des Vereinsnamens und -sitzes sowie der Organisation der relevanten Abläufe.

  • Satzung: Beratung bei Satzungsänderungen oder der Neufassung der Satzung.

  • Vereinsregister: Hilfe bei der Eintragung des Vereins ins Vereinsregister beim zuständigen Registergericht.

  • Vereinsordnung: Erstellung der Vereinsordnung, insbesondere für die Beitrags-, Wahl- und Geschäftsordnung.

  • Fördermittelberatung: Beratung zu öffentlichen Geldern von Bund, Ländern und Kommunen sowie zu echten und unechten Zuschüssen.

  • Finanzberatung: Unterstützung bei der Festlegung von Mitgliedsbeiträgen und Aufnahmegebühren sowie der finanziellen Organisation des Vereins.

  • Anstellungsverträge: Erstellung von Anstellungsverträgen für hauptamtliche Vorstandsmitglieder und Beratung zu Vergütungen für ehrenamtlich Tätige.

  • Mitgliederversammlung: Aktive Unterstützung bei der Durchführung von Mitgliederversammlungen, insbesondere bei Wahlen und Beschlussfassungen.

  • Virtuelle Mitgliederversammlungen: Beratung und Durchführung von Online-Mitgliederversammlungen.

  • Interne Abläufe: Optimierung der internen Prozesse, insbesondere bei Buchhaltung und Rechnungslegung.

  • Nachhaltige Vereinsführung: Entwicklung von Leitlinien für eine langfristige und nachhaltige Vereinsführung.

  • Gemeinnützigkeit: Sicherstellung des steuerbegünstigten Status des Vereins und Überprüfung der Geschäftsführung nach Anerkennung der Gemeinnützigkeit.

  • Spendenberatung: Beratung zu den Anforderungen für Spendensiegel und den steuerlichen Aspekten von Spenden.

  • Rechtliche Expertise: Umfassendes Wissen zu allen relevanten Vereinsrechtsthemen, um den Vorstand bestmöglich abzusichern.

Warum ein Anwalt für Vereinsrecht für Ihren Verein unverzichtbar ist

Bereits bei der Vereinsgründung gibt es viele Anforderungen, bei denen leicht Fehler passieren können – und selbst scheinbar unbedeutende Details, wie der Name oder der Sitz des Vereins, sind von großer Bedeutung. Ein Anwalt für Vereinsrecht kann Sie bereits bei der Gründungsversammlung unterstützen und das Gründungsprotokoll überprüfen, sodass Sie von Beginn an rechtlich auf der sicheren Seite sind.

Dieses umfassende Wissen bringt Ihnen auch über die Vereinsgründung hinaus einen erheblichen Mehrwert. Der Rechtsanwalt steht Ihnen in allen Belangen des Vereinsrechts zur Seite und vertritt Sie im Bedarfsfall auch vor Gericht. Besonders wichtig ist die Unterstützung eines Anwalts im Hinblick auf steuerrechtliche Fragen, die Anerkennung als gemeinnütziger Verein, die Haftung des Vorstands sowie die Regelungen zu Spendenbegünstigungen.

Ein Anwalt für Vereinsrecht weiß genau, welche rechtlichen Anforderungen zu beachten sind, und hilft Ihnen dabei, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Er ist zudem Ihr verlässlicher Ansprechpartner, wenn es darum geht, die Satzung nach den Vorgaben des Finanzamts und des BGB korrekt zu gestalten.

Unterschied zwischen einem Verein und einem Verband

Der Verein ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert, und die §§ 21 ff. des BGB gelten als das „Vereinsgesetz“. Üblicherweise wird ein Verein im Vereinsregister eingetragen und erhält den Zusatz „e.V.“ für „eingetragener Verein“. Durch diese Eintragung wird der Verein rechtsfähig und ist somit Träger von Rechten und Pflichten, wie etwa der Möglichkeit, Verträge im eigenen Namen abzuschließen.

Auch ein Verband ist meist ein eingetragener Verein (e.V.), weshalb er denselben rechtlichen Regelungen und steuerlichen Vorschriften unterliegt wie ein gewöhnlicher Verein. Der Begriff „Verband“ deutet jedoch darauf hin, dass der Verein eine größere Struktur aufweist und häufig bundesweit oder landesweit tätig ist.

In einem Verband sind die Mitglieder meistens selbst Vereine. So können beispielsweise mehrere Landesverbände Mitglied eines Bundesverbandes sein, oder zahlreiche Ortsvereine können einem Landesverband angehören. Diese Struktur macht den Verband rechtlich komplexer als einen normalen Verein und birgt dadurch ein höheres Fehlerpotenzial. In der Regel erfordert die Anpassung der Verbandsstruktur umfangreichen rechtlichen und organisatorischen Aufwand. Daher sollte die optimale Struktur eines Verbandes bereits in der Gründungsphase sorgfältig und vorausschauend geplant werden.

Arten von Vereinen und Verbänden

Vereine und Verbände gibt es in vielen verschiedenen Formen. Der Großteil der Vereine ist dabei gemeinnützig. Gemeinnützige Vereine genießen im Vereinssteuerrecht zahlreiche Steuerprivilegien. Es existieren jedoch auch viele bedeutende, nicht gemeinnützige Vereine, insbesondere Berufsverbände, Wirtschaftsverbände und Industrieverbände. Diese vertreten die wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder und können daher nicht als gemeinnützig anerkannt werden. Sie nehmen eine wichtige Rolle im Markt ein und haben einen erheblichen Einfluss auf die öffentliche Meinungsbildung. Als Lobbyvertreter pflegen sie ständig den Dialog mit der Politik.

Innerhalb der beiden Kategorien „gemeinnützig“ und „nicht gemeinnützig“ gibt es viele weitere Unterscheidungen. Gemeinnützige Vereine und Verbände fördern eine Vielzahl von Zwecken, wie beispielsweise gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Aktivitäten gemäß der Abgabenordnung. Auf der anderen Seite gibt es in der Gruppe der nicht gemeinnützigen Verbände mindestens genauso viele unterschiedliche Typen, wie es Wirtschaftsbranchen gibt. In fast jedem Wirtschaftszweig ist eine verbandsmäßige Organisation unerlässlich.

Was den räumlichen Wirkungskreis betrifft, lassen sich lokale oder regionale Vereine und Verbände von solchen unterscheiden, die landesweit, bundesweit oder sogar europa- bzw. weltweit tätig sind. Vereine oder Verbände, die über die Grenzen Deutschlands hinaus aktiv sind, unterliegen anderen rechtlichen Bedingungen als lokal tätige Organisationen. Falls Sie für Ihren Verein eine Sitzverlegung ins Ausland planen, stehen wir Ihnen gerne mit einer Beratung zur Seite.

Haftungsrisiken für Vereinsvorstände und Vereinsverantwortliche

Wenn sich Personen zu gemeinsamen Aktivitäten zusammenschließen, geschieht dies meist in der rechtlichen Form eines Vereins oder Verbands. Diese Rechtsform wird häufig gewählt, weil sie es ermöglicht, die Haftung auf das Vereins- oder Verbandsvermögen zu begrenzen. Das bedeutet jedoch nicht, dass Vereinsvorstände und andere Verantwortliche von Haftungsrisiken völlig befreit sind.

Im Gegenteil: Im täglichen Vereins- oder Verbandsgeschäft müssen zahlreiche rechtliche Bestimmungen beachtet werden, die sowohl das Vereins- und Verbandsrecht als auch viele andere Rechtsgebiete betreffen. Wenn ein Verein oder Verband beispielsweise den Status der Gemeinnützigkeit anstrebt oder bereits als gemeinnützig anerkannt ist, unterliegt er zusätzlich zum Vereinsrecht den komplexen Anforderungen des Gemeinnützigkeitsrechts und Vereinssteuerrechts.

Berufsverbände sind in ähnlicher Weise von bestimmten steuerlichen Privilegien betroffen, müssen jedoch auch bestimmte Bedingungen erfüllen, um diese Privilegien zu behalten. Haftungsrisiken bestehen auch im Bereich des Kartellrechts sowie des Arbeitsrechts, insbesondere bei rechtlich nicht korrekt gestalteten Arbeitnehmerüberlassungen. Je größer ein Verein oder Verband ist, desto größer können die Haftungsrisiken für die Verantwortlichen werden. Um zu vermeiden, dass sich Vorstandsmitglieder oder andere Verantwortliche eines Tages persönlich vor Gericht gegen Schadensersatzforderungen verteidigen müssen, ist es ratsam, rechtzeitig entsprechende Vorkehrungen zu treffen.

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