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Ihre Kanzlei Meyer Rechtsanwälte.
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Kindergeld und ergänzende Bestimmungen
Das Kindergeld bleibt auch in der neuen Tabelle ein wesentlicher Faktor. In der Regel erhält der Elternteil, bei dem das Kind überwiegend lebt, das Kindergeld. Der barunterhaltspflichtige Elternteil muss den Unterhaltsbetrag dementsprechend reduzieren:
Des Weiteren können Einkünfte des Kindes, wie beispielsweise ein Lehrlingsgehalt, zur Hälfte auf den Unterhalt angerechnet werden, nachdem ein pauschaler Ausbildungsmehrbedarf von 100 Euro abgezogen wurde. Ab dem volljährigen Alter sind beide Elternteile verpflichtet, Unterhalt zu zahlen.
Hier finden Sie die genauen Beträge der neuen Düsseldorfer Tabelle 2025:
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