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Ihre Kanzlei Meyer Rechtsanwälte.
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Berliner Allee 38
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Mo. – Fr. 08:00 – 17:00
Das Arbeitszeugnis: Ein wesentlicher Schlüssel zum Erfolg
Arbeitszeugnis: Schlüssel zum Erfolg oder Karrierehindernis – es kann beides sein. Heutzutage ist ein gutes und korrektes Arbeitszeugnis in der Regel entscheidend für den beruflichen Erfolg. Daher empfehle ich Ihnen dringend, sich bei unvollständigen oder fehlerhaften Arbeitszeugnissen oder wenn der Arbeitgeber die Ausstellung verweigert, an einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zu wenden und sich individuell beraten zu lassen. Ich verstehe die Zeugnissprache und erkenne verborgene Codes.
Um sicherzustellen, dass Ihr Zeugnis Ihren tatsächlichen Leistungen entspricht, überprüfe ich es für Sie und setze gegebenenfalls einen Anspruch auf Nachbesserung durch. Wenn kein Arbeitszeugnis ausgestellt wird, kann ich eine Klage auf Ausstellung einreichen.
Sind Sie Arbeitgeber und unsicher bei der Erstellung eines Arbeitszeugnisses? Ich helfe Ihnen gerne dabei und schaffe so Rechtssicherheit.
Es gibt einen Unterschied zwischen einem Zwischenzeugnis und einem Endzeugnis.
Zwischenzeugnis:
Ein einfaches Arbeitszeugnis im Vergleich zu einem qualifizierten Zeugnis:
Bewertungssystem
Das übliche Benotungssystem für Arbeitszeugnisse ist wie folgt festgelegt:
Die Beweislast für die Bewertung ist abhängig von der jeweiligen Note:
Zusätzlich zur Leistungsbeurteilung sollten auch Einschätzungen zur Leistungsbereitschaft und zum Sozialverhalten angemessen Berücksichtigung finden.
Tipp: Bei der Beendigung eines Aufhebungsvertrags mit dem Arbeitgeber ist es empfehlenswert, sich auf eine spezifische Bewertung oder Zeugnisnote zu einigen. Dies kann auch im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs im Zuge eines Kündigungsschutzprozesses vereinbart werden.
In der Praxis hat sich eine spezifische Zeugnissprache entwickelt, die negative Bewertungen von Mitarbeitern hinter scheinbar neutralen Formulierungen oder dem bewussten Weglassen üblicher Bestandteile verbirgt. Arbeitnehmer sollten diesen “Code” kennen.
Es ist wichtig zu wissen, dass nicht alles im Arbeitszeugnis akzeptiert werden muss!
Ein Arbeitszeugnis muss gemäß den Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), der Gewerbeordnung (GewO) und der relevanten Rechtsprechung bestimmten Grundsätzen entsprechen:
Klarheit
Wahrheit
Wohlwollen
Vollständigkeit
Individuelle Beurteilung
Besonders sollten Arbeitnehmer auf folgende Aspekte achten:
Wie werden die Leistungen bewertet?
Das Zeugnis sollte wohlwollend formuliert sein und keine Hindernisse für eine berufliche Neuorientierung schaffen.
Konflikte mit dem Arbeitgeber sollten beispielsweise nicht im Zeugnis erwähnt werden.
Die Nutzung spezifischer Formulierungen kann ebenfalls versteckte Hinweise enthalten.
So könnte der Satz “Herr Meier zeigte auch Einsatzbereitschaft” darauf hinweisen, dass dies nur gelegentlich zutraf.
Die Formulierung “Herrn Meiers Verhalten gegenüber Kollegen und Vorgesetzten war ohne Beanstandung” deutet darauf hin, dass es weder vorbildlich noch immer korrekt war.
Die Schlussformel des Zeugnisses ist von Bedeutung:
Positiv zu bewerten ist, wenn Ihnen für Ihre Leistungen gedankt wird, Ihr Ausscheiden bedauert wird und zusätzlich gute Wünsche ausgesprochen werden.
Diese sollten sowohl persönlich als auch beruflich sein und den Zusatz “weiterhin viel Erfolg” enthalten.
Wenn Ihnen lediglich “für die Zukunft viel Erfolg” gewünscht wird, könnte dies ein Hinweis darauf sein, dass es in der Vergangenheit nicht optimal lief.
Fehlt die Schlussformel vollständig, kann der Arbeitnehmer in der Regel nicht darauf bestehen, dass sie hinzugefügt wird, wie es die überwiegende Rechtsprechung belegt.
Der Grund für das Ausscheiden darf nur im Zeugnis erwähnt werden, wenn der Mitarbeiter damit einverstanden ist.
Der Arbeitgeber darf nicht eigenmächtig verhaltensbedingte Kündigungen oder ähnliches hinzufügen.
Bei der formalen Ausgestaltung von Arbeitszeugnissen existieren feste Standards, von denen ich als Arbeitgeber in der Regel nicht abweichen sollte.
Normalerweise verwende ich das A4-Format auf ungelochtem und unbeschädigtem Firmenpapier, das weder zerknittert noch verschmutzt sein sollte.
Das Zeugnis sollte gedruckt und nicht lediglich in digitaler Form vorhanden sein. Es sollte in Maschinenschrift verfasst sein und nicht ausschließlich handschriftlich.
Die Länge des Zeugnisses sollte angemessen sein und der Dauer der Zusammenarbeit Rechnung tragen.
Das Ausstellungsdatum sollte dem letzten Arbeitstag entsprechen. Sollte das Arbeitszeugnis später ausgestellt werden, kann es in der Regel nicht rückdatiert werden.
Die Unterschrift sollte vom Geschäftsführer, einem direkten Vorgesetzten des Mitarbeiters oder dem Personalchef stammen.
Eine Unterzeichnung durch einen Kollegen oder die Assistentin der Geschäftsleitung ist in der Regel nicht ausreichend.
Wenn Sie Ihr Arbeitszeugnis überprüfen lassen möchten, sollten Sie gegebenenfalls die folgenden Schritte unternehmen.
Es ist ratsam, Änderungen möglichst zeitnah einzufordern. Überprüfen Sie dazu Ihren Arbeits- oder Tarifvertrag, um Fristen für die Anforderung und mögliche Änderungen des Arbeitszeugnisses zu finden.
Die gesetzliche Frist für die Anforderung eines Arbeitszeugnisses beträgt drei Jahre, während für die Anfechtung eine Frist von sechs Monaten gilt.
Es wird angenommen, dass Arbeitgeber zu einem späteren Zeitpunkt Leistungen nicht mehr angemessen bewerten können.
Gespräch mit dem Vorgesetzten suchen:
Bei Problemen mit Ihrem Arbeitszeugnis sollten Sie zuerst Ihren Vorgesetzten ansprechen.
Bereiten Sie dazu eine Argumentation und mögliche Änderungsvorschläge vor.
Arbeitszeugnis prüfen lassen:
Wenn Sie einen Widerspruch gegen Ihr Arbeitszeugnis erwägen, sollten Sie es von mir prüfen lassen.
Nicht alle Aussagen im Arbeitszeugnis, die Ihnen möglicherweise missfallen, können rechtlich beanstandet werden.
Ein Klageverfahren könnte erfolglos sein.
Rechtsanwalt einschalten:
Wenn Sie sich für die Einschaltung eines Rechtsanwalts entscheiden, sollte dieser Kontakt mit Ihrem Arbeitgeber aufnehmen.
In einem weiteren Gespräch können Sie Ihre Forderungen mit Unterstützung des Rechtsanwalts vorbringen, während Ihr Arbeitgeber seine Sicht der Dinge darlegt.
Eine Einigung wäre für beide Seiten vorteilhaft, um ein kostspieliges und zeitaufwendiges Klageverfahren zu vermeiden.
Klageverfahren vor dem Arbeitsgericht:
Wenn keine Einigung erzielt wird, besteht die Möglichkeit, eine Klage vor dem zuständigen Arbeitsgericht einzureichen.
In Abhängigkeit von der Ausgangssituation liegt die Beweispflicht entweder bei Ihnen oder beim Arbeitgeber.
Benötigen Sie rechtliche Unterstützung bei der Überprüfung von Arbeitszeugnissen oder bei Angelegenheiten im Arbeitsrecht? Ich biete Ihnen umfassende Beratung und Vertretung.
Meine Dienstleistungen umfassen:
Überprüfung von Arbeitszeugnissen:
Erstellung von Arbeitszeugnissen für Arbeitgeber:
Gerichtliche Auseinandersetzung bei Arbeitszeugnissen:
Für weitere Informationen zu meinen Dienstleistungen oder zur Vereinbarung eines Beratungstermins stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Ich verfüge über umfangreiche Erfahrung im Arbeitsrecht und stehe Ihnen mit professionellem Rat und engagierter Unterstützung zur Seite. Kontaktieren Sie mich noch heute, um einen Beratungstermin zu vereinbaren und mehr über meine Dienstleistungen zu erfahren.
Das einfache Zeugnis bescheinigt die Tatsache der Anstellung. Im Gegensatz dazu bietet das qualifizierte Zeugnis detaillierte Informationen über die Leistung und das Verhalten des Mitarbeiters. Ein Zwischenzeugnis wird während der Anstellung ausgestellt und dient häufig dazu, die Leistung und das Verhalten eines Mitarbeiters festzuhalten.
Das Arbeitszeugnis muss von mir als Rechtsanwalt innerhalb von zwei Wochen ausgestellt werden. Arbeitnehmer sollten ihre Ansprüche rechtzeitig geltend machen. Bei Verzögerungen seitens des Arbeitgebers ist es ratsam, um eine angemessene Fristverlängerung zu bitten, da sonst Schadensersatzansprüche entstehen können.
Im Arbeitszeugnis ist es von Bedeutung, auf einschränkende Aussagen und doppelte Verneinungen zu verzichten. Klare und präzise Formulierungen sind entscheidend. Ich sollte nicht nur die Aufgaben hervorheben, sondern auch das Verhalten gegenüber dem Kunden angemessen bewerten.
Die Möglichkeit, dagegen vorzugehen, besteht. Wenn das Zeugnis inhaltliche oder formale Fehler enthält oder ich mit der Leistungsbeurteilung nicht einverstanden bin, kann ich entsprechende Maßnahmen ergreifen. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben steht mir nach jeder Kündigung ein wohlwollendes und wahrheitsgemäßes Arbeitszeugnis zu.
Mo. – Fr. 08:00 – 17:00
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