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Sport ist längst mehr als nur eine Leidenschaft – er ist auch Beruf, Markt und Verantwortung. Damit die Beziehung zwischen Verein und Spieler fair, transparent und rechtssicher bleibt, kommt dem Spielervertrag eine entscheidende Bedeutung zu. Dieser regelt nicht nur die Leistungen und die Vergütung, sondern auch Pflichten, Laufzeiten, Transferrechte und mögliche Vertragsauflösungen.
Ich als erfahrener Rechtsanwalt im Sportrecht sorge dafür, dass die Vereinbarungen den rechtlichen Anforderungen entsprechen und die Interessen aller Beteiligten, ob im Profi- oder Amateurbereich, gewahrt bleiben. Eine fundierte sportrechtliche Beratung kann Konflikte vermeiden und klare Strukturen sowohl auf als auch neben dem Spielfeld schaffen.
Ein Spielervertrag stellt die vertragliche Basis zwischen einem Sportler und einem Verein dar. Er legt die wechselseitigen Rechte und Pflichten fest und sorgt für rechtliche Klarheit – vom ersten Training bis zur Beendigung des Vertrags. Damit der Vertrag sowohl im Sportrecht als auch im Arbeitsrecht Bestand hat, sollte ich ihn als Rechtsanwalt für Sportrecht prüfen oder aufsetzen.
Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Spielervertrags zählen unter anderem:
Juristische Einordnung von Spielerverträgen:
Der Sport ist längst mehr als nur eine Leidenschaft – er ist Beruf, Markt und Verantwortung zugleich. Damit zwischen Verein und Spieler alles fair, transparent und rechtssicher bleibt, spielt der Spielervertrag eine entscheidende Rolle. Dieser regelt nicht nur Leistungen und Vergütung, sondern auch Pflichten, Laufzeiten, Transferrechte und mögliche Vertragsauflösungen.
Ich als erfahrener Rechtsanwalt für Sportrecht stelle sicher, dass Vereinbarungen den rechtlichen Anforderungen entsprechen und die Interessen aller Beteiligten gewahrt bleiben, sei es im Profi- oder Amateurbereich. Eine fundierte sportrechtliche Beratung kann Konflikte vermeiden und klare Strukturen auf und neben dem Spielfeld schaffen.
Vertragsspieler sind insbesondere in Sportarten wie Fußball, Handball, Eishockey oder Basketball verbreitet. Solche Verträge unterliegen speziellen arbeits- und sportrechtlichen Vorschriften, die sowohl die rechtliche als auch die praktische Ausgestaltung beeinflussen.
Grundsätzlich kann jede Person Vertragsspieler werden, die die erforderliche sportliche Qualifikation und körperliche Eignung besitzt. Ein weiterer zentraler Aspekt ist die rechtliche Geschäftsfähigkeit: Volljährige Spieler können ihren Vertrag eigenständig unterzeichnen, während Minderjährige die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter – in der Regel der Eltern – benötigen.
Auch aufenthalts- und arbeitsrechtliche Gesichtspunkte sind von Bedeutung, insbesondere für Sportler aus Nicht-EU-Staaten, die in der Europäischen Union aktiv werden möchten. In diesen Fällen sind in der Regel Arbeitsgenehmigungen und Aufenthaltstitel nötig, bevor der Vertrag wirksam abgeschlossen werden kann.
Da die rechtlichen Anforderungen je nach Land, Liga und Sportart unterschiedlich sind, empfehle ich dringend eine sorgfältige Prüfung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt für Sportrecht. Er stellt sicher, dass alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und der Vertrag sowohl nationalen als auch internationalen Regularien entspricht.
Sie möchten einen Spielervertrag abschließen oder überprüfen lassen? Ich unterstütze Vereine, Spieler und Agenturen bei sämtlichen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Abschluss, dem Transfer und der Beschäftigung im Sport.
Vereine tragen eine besondere Verantwortung gegenüber ihren Spielern. Sie sind verpflichtet, die Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine sichere, faire und professionelle Ausübung des Sports ermöglichen.
Zu den zentralen Pflichten eines Vereins gehören:
Vergütung: Pünktliche und vollständige Auszahlung des vereinbarten Gehalts einschließlich Prämien, Boni und weiterer Vergütungsbestandteile.
Versicherungsschutz: Absicherung der Spieler gegen Verletzungen, Unfälle und berufliche Risiken – insbesondere im Profisportbereich.
Trainings- und Spielbetrieb: Bereitstellung geeigneter Trainingsstätten, Ausstattung und Organisation der sportlichen Einsätze.
Medizinische Versorgung: Sicherstellung einer angemessenen medizinischen Betreuung bei Verletzungen oder Erkrankungen.
Fürsorge und Schutz: Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Spieler sowie Schutz vor Diskriminierung, Belästigung oder unzumutbaren Belastungen.
Hinweis für Vereine: Ein rechtssicherer Spielervertrag schützt nicht nur vor Konflikten, sondern stärkt auch das Vertrauen der Athleten in die Vereinsführung.
Sie möchten Ihre Verträge rechtlich überprüfen oder neu gestalten lassen? Ein erfahrener Rechtsanwalt im Sportrecht stellt sicher, dass Ihr Verein sämtliche gesetzliche und verbandsrechtliche Anforderungen erfüllt. Jetzt Beratung für Vereine anfordern.
Pflichten des Spielers
Der Spieler hat ebenfalls klare Pflichten gegenüber dem Verein. Diese gewährleisten einen reibungslosen Trainings- und Spielbetrieb und sind Ausdruck der professionellen Verantwortung im modernen Leistungssport.
Wesentliche Verpflichtungen des Spielers sind:
Sportliche Leistung: Aktive Teilnahme am Training und Wettkampf mit bestmöglichem Einsatz und Leistungsbereitschaft.
Disziplin und Regelkonformität: Befolgung der Vereinsregeln, Trainingsvorgaben und Anweisungen des Trainerteams.
Professionelles Verhalten: Vorbildliches Auftreten in der Öffentlichkeit sowie im privaten Bereich und Achtung des Vereinsrufs.
Gesundheit und Prävention: Verantwortungsbewusster Umgang mit der eigenen körperlichen Fitness, Teilnahme an Untersuchungen und Vermeidung vermeidbarer Risiken.
Meldepflicht: Unverzügliche Information an den Verein bei Verletzungen, Erkrankungen oder sonstigen Einschränkungen der Einsatzfähigkeit.
Sie möchten Ihren Spielervertrag überprüfen oder neu verhandeln? Ich als Rechtsanwalt für Sportrecht unterstütze Sie bei der Vertragsgestaltung, Transfers und allen rechtlichen Fragen, die Ihre Laufbahn betreffen. Sichern Sie sich jetzt meine individuelle Beratung als Spieler.
Ein Vereinswechsel im Profisport – insbesondere im Fußball – stellt weit mehr dar als nur eine sportliche Entscheidung. Hinter jedem Transfer steckt ein komplexer rechtlicher und finanzieller Prozess, bei dem zahlreiche Vertragsbestimmungen, wirtschaftliche Interessen und sportrechtliche Regelungen berücksichtigt werden müssen.
Wenn ein Verein Interesse an einem Spieler hat, der noch vertraglich gebunden ist, wird in der Regel eine Ablösesumme festgelegt. Diese dient als Ausgleichszahlung für den abgebenden Klub und orientiert sich an verschiedenen Faktoren – wie dem Marktwert des Spielers, der restlichen Vertragslaufzeit, den bisherigen sportlichen Erfolgen sowie möglichen Vermarktungs- und Imagewerten.
Das eigentliche Transferverfahren beginnt meist mit den Verhandlungen über die Ablösesumme zwischen den beteiligten Vereinen. Kommt es zu einer Einigung, wird ein Transfervertrag abgeschlossen, der die Modalitäten des Wechsels regelt. Zeitgleich führt der aufnehmende Verein Gespräche mit dem Spieler, um die Bedingungen des neuen Spielervertrags – einschließlich Vergütung, Laufzeit und weiterer Vertragsinhalte – zu verhandeln.
Ein Transfer ist somit ein vielschichtiger Vorgang, bei dem sportliche Ziele, wirtschaftliche Interessen und rechtliche Rahmenbedingungen in Einklang gebracht werden müssen.
Planen Sie einen Vereinswechsel oder möchten Sie die rechtlichen Aspekte eines Transfers überprüfen lassen? Ich, als erfahrener Rechtsanwalt für Sportrecht, unterstütze Spieler, Vereine und Berater bei Transferverhandlungen, Ablösevereinbarungen und der Gestaltung von Verträgen – sowohl national als auch international.
Im Profisport kommt es häufig vor, dass Vereine oder Spieler einen bestehenden Spielervertrag vorzeitig beenden möchten. Die Gründe dafür sind vielfältig – von fehlender sportlicher Perspektive über finanzielle Überlegungen bis hin zu persönlichen Differenzen oder disziplinarischen Verstößen.
Rechtlich betrachtet ist eine Vertragsauflösung im Profisport jedoch ein sensibles Thema, das klaren Regelungen unterliegt und oft intensive Verhandlungen erfordert. Grundsätzlich gilt: Ein Vertrag ist verbindlich und kann nicht einseitig beendet werden, es sei denn, es liegen entsprechende Kündigungsklauseln oder wichtige Gründe vor.
Ein solcher wichtiger Grund kann beispielsweise sein:
Schwerwiegende Vertragsverletzungen wie Trainingsverweigerung oder wiederholte Disziplinlosigkeit,
Ausbleibende Gehaltszahlungen oder andere Pflichtverletzungen durch den Verein,
Vertragswidriges Verhalten, das das Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien nachhaltig zerstört.
Liegt kein wichtiger Grund vor, bleibt meist nur die Möglichkeit einer einvernehmlichen Vertragsauflösung. Diese erfolgt in Form einer Aufhebungsvereinbarung, in der die Bedingungen der Trennung – etwa Abfindungen, Restlaufzeiten oder Entschädigungszahlungen – verbindlich geregelt werden.
Gerade bei hochdotierten Profiverträgen ist es entscheidend, dass eine solche Vereinbarung rechtlich einwandfrei formuliert ist. Fehler können andernfalls erhebliche finanzielle Nachteile, Sperren oder langwierige sportgerichtliche Auseinandersetzungen nach sich ziehen.
Laufzeit von Spielerverträgen:
Im Profifußball liegen die Vertragslaufzeiten in der Regel zwischen ein und fünf Jahren. Nachwuchsspieler erhalten meist kürzere Verträge, während bei Spitzenspielern längere Bindungen – häufig ergänzt durch Ausstiegsklauseln – üblich sind. Diese Regelungen sollen sowohl Planungssicherheit als auch Flexibilität für zukünftige Entwicklungen bieten.
Planen Sie, einen Spielervertrag vorzeitig zu beenden oder eine Aufhebungsvereinbarung prüfen zu lassen? Ich, als Rechtsanwalt für Sportrecht, unterstütze Vereine, Spieler und Berater bei der rechtssicheren Vertragsauflösung – von der Verhandlung bis zur endgültigen Umsetzung.
In Spielerverträgen sind häufig Vertragsstrafen und Sanktionsklauseln verankert. Sie dienen dazu, die Einhaltung der vertraglichen Pflichten sicherzustellen und gleichzeitig sowohl Spieler als auch Vereine finanziell abzusichern, falls es zu Pflichtverletzungen kommt.
Vertragsstrafen im Sportrecht
Eine Vertragsstrafe ist ein im Vertrag festgelegter Geldbetrag, der fällig wird, wenn eine Partei gegen ihre Pflichten verstößt. Typische Beispiele sind unentschuldigtes Fernbleiben vom Training, öffentliche Pflichtverletzungen oder die Weitergabe vertraulicher Informationen.
Damit eine solche Klausel rechtlich wirksam ist, muss sie klar, transparent und verhältnismäßig formuliert sein. Nach § 307 BGB dürfen Vertragsstrafen keine unangemessene Benachteiligung darstellen. Das bedeutet:
Die Höhe der Strafe muss im Verhältnis zur Schwere des Verstoßes stehen.
Der betroffene Spieler oder Verein muss Umfang und Folgen der Klausel eindeutig nachvollziehen können.
Pauschale oder überhöhte Strafbeträge werden von Gerichten häufig als unwirksam eingestuft. Daher ist eine juristisch präzise Formulierung solcher Klauseln unerlässlich – insbesondere im Profisport, wo es um erhebliche Summen und mitunter öffentlichkeitswirksame Auseinandersetzungen geht.
Sportliche Sanktionen
Neben finanziellen Strafen können auch sportliche Maßnahmen verhängt werden. Dazu zählen unter anderem:
Suspendierungen vom Trainings- oder Spielbetrieb,
Ausschluss aus dem Kader,
Verwarnungen oder sonstige Disziplinarmaßnahmen durch den Verein oder Verband.
Solche Sanktionen müssen stets mit den Statuten des zuständigen Sportverbands und den arbeitsrechtlichen Vorgaben im Einklang stehen. Eine sorgfältige rechtliche Prüfung ist daher unverzichtbar, um Konflikte und mögliche Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.
Sie möchten eine Vertragsstrafen- oder Sanktionsklausel überprüfen oder rechtssicher gestalten lassen? Als erfahrener Rechtsanwalt für Sportrecht sorge ich dafür, dass Ihre Verträge den rechtlichen Anforderungen entsprechen – fair, wirksam und gerichtsfest.
Ein Spielervertrag stellt weit mehr dar als nur eine Vereinbarung über sportliche Leistungen – er bildet die rechtliche Basis für das gesamte Beschäftigungsverhältnis zwischen Spieler und Verein. Neben den Rechten und Pflichten regelt er auch Aspekte wie Vergütung, Laufzeit, Transferbedingungen und oft sogar Persönlichkeitsrechte des Spielers. Aus diesem Grund ist eine gründliche rechtliche Prüfung durch einen Rechtsanwalt für Sportrecht unerlässlich, um finanzielle und rechtliche Risiken von Anfang an auszuschließen.
Ich biete umfassende rechtliche Beratung und Vertretung für Spieler, Vereine, Spielerberater und Agenturen – von der ersten Vertragsgestaltung bis hin zur Vertragsauflösung. Ich entwerfe, prüfe und optimiere Spielerverträge unter Berücksichtigung aller arbeits- und sportrechtlichen Vorgaben. Dabei lege ich Wert auf faire Vertragsbedingungen, transparente Vergütungsregelungen sowie rechtssichere Klauseln zu Laufzeiten, Transfers, Prämien und Kündigungen.
Ich vertrete Ihre Interessen in Gesprächen mit Vereinen oder Beratern – zielorientiert, strategisch und mit dem notwendigen Fingerspitzengefühl. So können Sie sich auf Ihren sportlichen Erfolg konzentrieren, während ich Ihre rechtliche Position absichere.
Ob Vertragsverlängerung, Vereinswechsel oder vorzeitige Beendigung – ich begleite Sie bei allen Anpassungen und prüfe Risiken, Abfindungsregelungen und Transfermodalitäten, damit Ihre Rechte jederzeit gewahrt bleiben.
Kommt es zu Konflikten – beispielsweise wegen Gehaltszahlungen, Vertragsverletzungen oder Disziplinarmaßnahmen – vertrete ich Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch vor Sport- und Arbeitsgerichten. Mein Ziel ist stets eine schnelle, faire und rechtssichere Lösung.
Ein Spielervertrag stellt einen rechtlichen Vertrag zwischen einem Sportler und einem Verein dar, in dem die wechselseitigen Rechte und Pflichten festgelegt werden. Er regelt unter anderem die Vergütung, die Laufzeit, das Training, die Einsatzpflichten und das Verhalten. Spielerverträge bilden die Basis für eine rechtssichere Zusammenarbeit im Profi- und Amateursport.
Ein Spielervertrag sollte Bestimmungen zur Vertragslaufzeit, Vergütung, Boni, Transferrechten, Werbe- und Bildrechten, Kündigung, Versicherungen und Streitbeilegung umfassen. Ich als Rechtsanwalt für Sportrecht stelle sicher, dass alle Klauseln wirksam, fair und rechtssicher formuliert sind.
Ein Spielervertrag wird zwischen dem Verein und dem Spieler abgeschlossen. In einigen Fällen kann auch ein Spielerberater oder Agent involviert sein. Bei minderjährigen Spielern ist zudem die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich.
Nein. Wird ein Spielervertrag vor der Volljährigkeit abgeschlossen, behält die vereinbarte Laufzeit auch nach dem 18. Geburtstag ihre Gültigkeit, sofern im Vertrag keine abweichenden Regelungen getroffen wurden. In bestimmten Fällen könnte dem Sportler nach Erreichen der Volljährigkeit jedoch ein Sonderkündigungsrecht zustehen.
Ja. Spielerverträge stellen in der Regel befristete Dienstverträge dar, die meist eine Laufzeit von ein bis fünf Jahren haben. Nach Ablauf des Vertrags endet das Vertragsverhältnis automatisch, es sei denn, es wird eine Verlängerung vereinbart.
Eine frühzeitige Beendigung des Vertrages ist lediglich dann möglich, wenn erhebliche Gründe vorliegen – wie beispielsweise Vertragsverletzungen oder einvernehmliche Aufhebungsvereinbarungen. Als Rechtsanwalt für Sportrecht unterstütze ich Sie dabei, rechtssichere Lösungen zu erarbeiten und finanzielle Nachteile zu vermeiden.
Ja, jedoch nur mit der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter. In Deutschland sind Minderjährige beschränkt geschäftsfähig. Deshalb müssen die Eltern oder Erziehungsberechtigten den Vertrag mitunterzeichnen, um dessen Rechtsgültigkeit zu gewährleisten.
Ja. Auch im Amateursport ist es möglich, Spielerverträge zu schließen – insbesondere, wenn Aufwandsentschädigungen oder Prämien gezahlt werden. Diese Verträge sind in der Regel einfacher strukturiert, müssen jedoch dennoch den arbeits- und sportrechtlichen Vorgaben genügen.
Ein Wechsel eines Vereins ist ausschließlich innerhalb der im Vertrag festgelegten Fristen oder nach einer einvernehmlichen Freigabe möglich. Bei bestehenden Verträgen wird oft eine Ablösesumme verlangt. Ich als Rechtsanwalt für Sportrecht überprüfe die Wechselbedingungen und Transferrechte.
Das Bosman-Urteil ermöglicht es Spielern, nach dem Ende ihres Vertrags ohne Ablöse zu einem anderen Verein zu wechseln. Es fördert die Vertragsfreiheit der Spieler und zwingt die Vereine, rechtzeitig über die Verlängerung der Verträge zu verhandeln. (C-415/93 – Union royale belge des sociétés de football association u.a. / Bosman u.a.)
Mo. – Fr. 08:00 – 17:00
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