Meyer Rechtsanwälte - Ihre erfahrene Kanzlei im Verwaltungs-, Gewerbe- und Sportrecht

Rechtsanwalt Rechtssichere Personalprozesse für Unternehmen Berlin

Dienstleistung im Arbeitsrecht

Rechtlich einwandfreie Personalprozesse für Ihr Unternehmen.

Unsicher bei der Stellenausschreibung? Welche Fragen dürfen beim Bewerbungsgespräch gestellt werden? Welche Anforderungen sind an ein Arbeitszeugnis zu stellen?

Effiziente und rechtssichere Personalprozesse sind entscheidend für den Erfolg eines Unternehmens. Schnell können Verstöße gegen die DSGVO oder das AGG zu hohen Bußgeldern führen.

Ich biete Ihnen umfassende Unterstützung bei der Gestaltung und Umsetzung von Personalprozessen.

Von der Stellenausschreibung über das Bewerbungsgespräch und den Arbeitsvertrag bis hin zu Kündigungen und der Ausstellung von Arbeitszeugnissen – ich bin Ihr Experte für rechtssichere Personalprozesse.

Mit meiner langjährigen Erfahrung und meinem fundierten Wissen im Arbeitsrecht sorge ich dafür, dass Ihr Unternehmen stets auf der sicheren Seite ist. Vertrauen Sie auf meine maßgeschneiderten Lösungen und professionelle Beratung, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden und Ihre Personalprozesse optimal zu gestalten.

Kontaktieren Sie mich für eine unverbindliche Erstberatung und profitieren Sie von meiner Expertise.

Stellenanzeige

Eine Stellenausschreibung informiert Mitarbeiter (intern) sowie interessierte Dritte (extern) über eine zu besetzende Arbeitsstelle. Sie beinhaltet ein kurzes Anforderungsprofil und eine Stellenbeschreibung.

  • Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet Diskriminierung bei Stellenanzeigen (§§ 11, 7, 1 AGG).

    • Ich muss sicherstellen, dass meine Stellenausschreibungen keine diskriminierenden Inhalte enthalten.

    • Dies schließt Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Alter, ethnischer Herkunft, Religion oder sexueller Orientierung ein.

    • Ich achte darauf, Formulierungen zu vermeiden, die auf eine Benachteiligung hinsichtlich Alter oder Geschlecht hinweisen könnten.

  • Mindestinhalte einer Stellenausschreibung

Obwohl es keine gesetzliche Vorgabe für den Inhalt von Stellenausschreibungen gibt, sollten bestimmte Mindestinhalte berücksichtigt werden, um potenzielle Bewerber umfassend zu informieren. Wichtige Angaben sind:

  • Abteilung

  • Arbeitsplatzbezeichnung

  • Fachliche und persönliche Voraussetzungen

  • Lohn- und Gehaltsgruppe

  • Es gibt keine gesetzliche Mindestdauer für Bewerbungsfristen; zwei Wochen sind jedoch üblich.

  • Eine Erhöhung der Wochenarbeitszeit ist ausschreibungspflichtig, wenn sie mehr als geringfügig ist (mindestens 10 Stunden wöchentlich für einen Monat).

Sie sind unsicher, welche Informationen Sie in Ihrer Stellenausschreibung angeben sollten? Besuchen Sie meine Kanzlei für Arbeitsrecht und lassen Sie sich beraten! Denn vermeidbare Fehler können rasch kostspielig werden.

Interne Stellenausschreibung und Mitwirkung des Betriebsrats

Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) regelt die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei Stellenausschreibungen.

  • Ich kann gemäß § 93 BetrVG verlangen, dass Arbeitsplätze vor ihrer Besetzung intern ausgeschrieben werden.

    • Dieses Recht gilt nicht für leitende Angestellte, jedoch für Leiharbeitnehmer und freie Mitarbeiter, sofern es sich um eine mitbestimmungspflichtige Einstellung handelt.

    • Ich kann die Zustimmung zur Einstellung nach § 99 Abs. 2 Nr. 5 BetrVG verweigern, wenn der Arbeitgeber frei werdende Stellen nicht intern ausschreibt, trotz meines entsprechenden Verlangens.

  • Bei einer Übereinstimmung von inner- und außerbetrieblicher Stellenausschreibung kann der Arbeitgeber externe Bewerber in Betracht ziehen.

Pflichten des Arbeitgebers bei der Bewerbung

  • Aufklärungspflichten gegenüber Bewerbern

Als Arbeitgeber bin ich verpflichtet, Bewerber umfassend über besondere Anforderungen und potenzielle Belastungen des Arbeitsplatzes zu informieren. Dazu gehören:

  • Überdurchschnittliche Anforderungen an die Tätigkeit

  • Außergewöhnliche gesundheitliche Belastungen

  • Eventuelle Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens

  • Möglicher Wegfall des Arbeitsplatzes aufgrund von organisatorischen Umstrukturierungen

  • Erwartungen an den Arbeitsvertragsabschluss

    • Ich darf keine falschen Erwartungen hinsichtlich eines erfolgreichen Arbeitsvertragsabschlusses wecken.

    • Es ist unzulässig, Bewerber zu ermutigen, ihr aktuelles Arbeitsverhältnis vorzeitig zu kündigen, ohne eine verbindliche Zusage zu geben.

    • Kommt es unerwartet nicht zum Vertragsabschluss, kann ich haftbar gemacht werden, wenn der Bewerber im Vertrauen auf den neuen Job seine alte Stelle gekündigt hat.

  • Umgang mit Bewerbungsunterlagen

    • Bewerbungsunterlagen müssen vertraulich behandelt werden.

    • Sollte kein Arbeitsverhältnis zustande kommen oder die Unterlagen nach Vertragsabschluss nicht mehr relevant sein, bin ich verpflichtet, diese zurückzugeben oder zu vernichten.

  • Erstattung von Bewerbungskosten

Ich kann verpflichtet sein, die Kosten für Vorstellungsgespräche zu übernehmen, sofern dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen:

  • Fahrtkosten

  • Übernachtungskosten

  • Verdienstausfall

  • Wenn ich in der Einladung zum Vorstellungsgespräch explizit mitteile, dass keine Kosten erstattet werden, trägt der Bewerber diese selbst. Dies gilt unabhängig davon, ob ein Arbeitsverhältnis zustande kommt oder nicht.

  • In Unternehmen mit mehr als 20 Arbeitnehmern bin ich verpflichtet, den Betriebsrat vor jeder Einstellung zu informieren und dessen Zustimmung einzuholen.

Unzulässige und zulässige Fragen in einem Vorstellungsgespräch

Unsicher bei der Stellenausschreibung? Welche Fragen dürfen beim Bewerbungsgespräch gestellt werden? Welche Anforderungen sind an ein Arbeitszeugnis zu stellen?

Effiziente und rechtssichere Personalprozesse sind entscheidend für den Erfolg eines Unternehmens. Schnell können Verstöße gegen die DSGVO oder das AGG zu hohen Bußgeldern führen.

Ich biete Ihnen umfassende Unterstützung bei der Gestaltung und Umsetzung von Personalprozessen.

Von der Stellenausschreibung über das Bewerbungsgespräch und den Arbeitsvertrag bis hin zu Kündigungen und der Ausstellung von Arbeitszeugnissen – ich bin Ihr Experte für rechtssichere Personalprozesse.

Mit meiner langjährigen Erfahrung und meinem fundierten Wissen im Arbeitsrecht sorge ich dafür, dass Ihr Unternehmen stets auf der sicheren Seite ist. Vertrauen Sie auf meine maßgeschneiderten Lösungen und professionelle Beratung, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden und Ihre Personalprozesse optimal zu gestalten.

Kontaktieren Sie mich für eine unverbindliche Erstberatung und profitieren Sie von meiner Expertise.

Unklar, welche Fragen ich bei der Bewerbung stellen darf? Lassen Sie sich in meiner Kanzlei für Arbeitsrecht zu diesen und weiteren Themen beraten! Ich helfe Ihnen dabei, rechtssichere Personalprozesse zu gestalten!

Pflichten und Rechte des Arbeitnehmers während des Vorstellungsgesprächs.

  • Pflichten des Arbeitnehmers

    • Wahrheitsgemäße Beantwortung zulässiger Fragen: Ich bin verpflichtet, zulässige Fragen im Vorstellungsgespräch wahrheitsgemäß zu beantworten.

    • Mitteilung von Leistungseinschränkungen: Ich muss den Arbeitgeber informieren, wenn ich bestimmte im Arbeitsvertrag geforderte Leistungen nicht erbringen kann.

  • Rechte des Arbeitnehmers

    • Keine Offenlegungspflicht bei Behinderungen: Ich muss eine Behinderung nicht von mir aus angeben, solange diese meine Arbeitsleistung nicht beeinträchtigt. Eine Ausnahme besteht bei Schwerbehinderungen, die die Tätigkeit beeinflussen könnten.

    • Keine Angabe des aktuellen Verdienstes: Ich bin nicht verpflichtet, mein derzeitiges Gehalt offenzulegen.

    • Keine Mitteilungspflicht bei Schwangerschaft: Ich muss eine bestehende Schwangerschaft nicht mitteilen, sofern diese keine negativen Auswirkungen auf meine Arbeitsleistung hat.

Hat Ihr Arbeitnehmer Sie während des Vorstellungsgesprächs belogen? Ich als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht informiere Sie gerne über die rechtlichen Konsequenzen!

Kündigung im Arbeitsrecht - Was ich Ihnen mitteilen möchte

  • Kündigungsgründe

    • Verhaltensbedingte Kündigung: Eine verhaltensbedingte Kündigung wird ausgesprochen, wenn arbeitsvertragliche Pflichten verletzt werden. Dazu zählen häufig wiederholtes unentschuldigtes Fehlen, Arbeitsverweigerung oder Fehlverhalten am Arbeitsplatz.

    • Personenbedingte Kündigung: Eine personenbedingte Kündigung erfolgt, wenn ein Arbeitnehmer aufgrund persönlicher Eigenschaften oder Fähigkeiten die arbeitsvertraglichen Pflichten nicht mehr erfüllen kann. Beispiele hierfür sind langfristige Krankheiten oder der Verlust der erforderlichen beruflichen Qualifikationen.

    • Betriebsbedingte Kündigung: Eine betriebsbedingte Kündigung wird ausgesprochen, wenn betriebliche Erfordernisse die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers am bisherigen Arbeitsplatz unmöglich machen. Gründe können Rationalisierungsmaßnahmen, Auftragsrückgang oder Standortschließungen sein.

  • Bestimmte Arbeitnehmergruppen genießen besonderen Kündigungsschutz. Hierzu zählen:

    • Schwangere

    • Eltern in Elternzeit

    • Betriebsratsmitglieder

    • Schwerbehinderte

    • Die Kündigung dieser Personengruppen ist nur unter sehr strengen Bedingungen und oft nur mit Zustimmung der zuständigen Behörden möglich.

  • Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG)

    • Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) findet nur in Unternehmen Anwendung, die regelmäßig mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigen. 

    • In kleineren Unternehmen greift dieses Gesetz nicht, wodurch dort weniger strenge Kündigungsschutzregelungen gelten.

Rechtssichere Kündigungen? Binden Sie mich als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in den Kündigungsprozess ein! Ich helfe Ihnen gerne.

Erstellung eines Arbeitszeugnisses – ein Leitfaden aus meiner Sicht.

  • Definition eines Arbeitszeugnisses

    • Ein Arbeitszeugnis stellt eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers über die Dauer, den Inhalt und den Verlauf eines Arbeitsverhältnisses dar.

    • Es bewertet die Leistung, das Verhalten und die Zusammenarbeit des Mitarbeiters mit seinen Vorgesetzten und Kollegen.

  • Inhaltliche Unterscheidung:

    • Ein einfaches Zeugnis: Es beschreibt die Art und Dauer der Beschäftigung.

    • Ein qualifiziertes Zeugnis: Es enthält zusätzlich eine Bewertung von Leistung und Verhalten.

  • Zeitliche Unterscheidung:

    • Ein Zwischenzeugnis: Es wird während eines fortbestehenden Arbeitsverhältnisses ausgestellt.

    • Ein vorläufiges Zeugnis: Es wird kurz vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses ausgestellt.

    • Ein Endzeugnis: Es wird am Ende des Arbeitsverhältnisses erstellt.

  • Gesetzliche Grundlagen für Arbeitszeugnisse

    • Für Beschäftigte: § 109 GewO; Beschäftigte haben bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein Endzeugnis, das auch ihre Leistung und ihr Verhalten bewerten kann.

    • Für Auszubildende: § 16 BBiG; Auszubildende haben nach Abschluss der Prüfung Anspruch auf ein Zeugnis über Art, Dauer und Ziel der Ausbildung sowie erworbene Fähigkeiten und Kenntnisse.

    • Für sonstige Mitarbeitende: § 630 BGB; Mitarbeitende, die nicht zu den Arbeitnehmern zählen, aber Dienstleistungen erbracht haben, haben ebenfalls Anspruch auf ein Zeugnis.

  • Einheitliches Zeugnisrecht

    • Die gesetzlichen Bestimmungen sind weitgehend einheitlich, weshalb ein einheitliches Zeugnisrecht gilt, unabhängig von der Beschäftigtengruppe.

    • Die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte, insbesondere des Bundesarbeitsgerichts (BAG), ist auf alle Arten von Arbeitszeugnissen übertragbar.

  • Formvorschriften für Arbeitszeugnisse

    • Ein Arbeitszeugnis muss schriftlich verfasst und unterschrieben sein. Elektronische Formate sind nicht zulässig.

    • Das Zeugnis muss sauber, ordentlich und auf hochwertigem Papier mit aktuellem Firmenbriefkopf erstellt werden.

    • Unsaubere Zeugnisse, Korrekturen oder geheime Zeichen sind nicht erlaubt, da sie Rückschlüsse auf den Aussteller zulassen könnten.

  • Unterzeichnung des Arbeitszeugnisses

    • Der Arbeitgeber ist zur Ausstellung und Unterzeichnung des Zeugnisses verpflichtet.

    • In Vertretung können auch leitende Angestellte unterschreiben, die höher gestellt sind als der beurteilte Mitarbeiter.

    • Bei leitenden Angestellten muss ein Mitglied der Geschäftsführung unterzeichnen und auf seine Position hinweisen.

  • Ablehnung eines Zeugnisses durch Arbeitnehmer

    • Arbeitnehmer können ein neues Zeugnis verlangen, wenn es falsche Tatsachen oder unrichtige Beurteilungen enthält, die ihr berufliches Fortkommen beeinträchtigen könnten.

    • Arbeitsgerichte können das Zeugnis überprüfen und neu formulieren lassen.

    • Der Arbeitgeber darf dabei nicht auf das Gerichtsurteil oder einen Vergleich verweisen.

Benötigen Sie in Ihrem Unternehmen rechtliche Unterstützung bei der Erstellung von Arbeitszeugnissen? Kontaktieren Sie meine Kanzlei für Arbeitsrecht! Ich stehe Ihnen gerne zur Seite, um rechtssichere Arbeitszeugnisse zu erstellen.

Rechtssichere Personalprozesse für Unternehmen: Ihr Rechtsanwalt im Arbeitsrecht

Ich habe mich auf die rechtliche Beratung und Unterstützung von Unternehmen spezialisiert, um rechtssichere Personalprozesse zu gestalten und umzusetzen. Ich biete Ihnen individuelle Lösungen, um Ihre Personalprozesse effizient und rechtlich einwandfrei zu gestalten.

Meine Dienstleistungen im Überblick

  • Stellenausschreibung:

    • Rechtssichere Gestaltung: Ich unterstütze Sie bei der Formulierung von Stellenausschreibungen, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und Diskriminierung vermeiden.

    • Beratung zu AGG: Ich stelle die Einhaltung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sicher.

  • Bewerbung:

    • Optimierung des Bewerbungsprozesses: Ich berate Sie zu zulässigen und unzulässigen Fragen im Vorstellungsgespräch.

    • Datenschutzkonforme Handhabung: Ich unterstütze Sie bei der rechtskonformen Verarbeitung von Bewerberdaten gemäß DSGVO.

  • Arbeitsvertrag:

    • Individuelle Vertragsgestaltung: Ich erstelle und prüfe Arbeitsverträge, die auf die spezifischen Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnitten sind.

    • Rechtliche Absicherung: Ich stelle die Einhaltung aller arbeitsrechtlichen Vorschriften sicher und schütze Sie vor rechtlichen Fallstricken.

  • Kündigung:

    • Beratung und Durchführung: Ich unterstütze Sie bei ordentlichen und außerordentlichen Kündigungen und achte auf die Einhaltung der formalen Anforderungen.

    • Kündigungsschutz: Ich vertrete Sie bei Kündigungsschutzklagen und helfe, Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

  • Zeugnisausstellung:

    • Rechtssichere Zeugnisse: Ich erstelle einfache und qualifizierte Arbeitszeugnisse gemäß den gesetzlichen Vorgaben.

    • Beratung bei Streitfällen: Ich unterstütze Sie bei Auseinandersetzungen über den Inhalt von Arbeitszeugnissen.

  • Warum meine Kanzlei?

    • Erfahrung und Kompetenz: Ich verfüge über langjährige Erfahrung und fundiertes Wissen im Arbeitsrecht.

    • Individuelle Lösungen: Ich biete maßgeschneiderte Beratung und Umsetzung, die auf die spezifischen Anforderungen Ihres Unternehmens abgestimmt sind.

    • Verlässlichkeit und Professionalität: Vertrauen Sie auf meine professionelle und diskrete Arbeitsweise.

Profitieren Sie von meiner Expertise im Arbeitsrecht und sichern Sie Ihre Personalprozesse rechtlich ab. Kontaktieren Sie mich für eine unverbindliche Erstberatung. Ich bin Ihr kompetenter Partner für rechtssichere Personalprozesse.

In einer Stellenausschreibung sollte die Berufsbezeichnung, die Abteilung, die Aufgabenbeschreibung, die Anforderungen, die Gehaltsstufe sowie die Frist für Bewerbungen (in der Regel zwei Wochen) aufgeführt sein.

Fragen, die unzulässig sind, beziehen sich auf Schwangerschaft, Familienplanung, Religionszugehörigkeit, sexuelle Orientierung und politische Ansichten. Je nach Beruf kann ich hierbei auch Ausnahmen treffen, beispielsweise bei einer Bewerbung für eine politische Zeitung oder Organisation. 

Ich als Rechtsanwalt empfehle Arbeitnehmern, im Bewerbungsgespräch wahrheitsgemäß zu antworten und Leistungseinschränkungen offen zu kommunizieren. Persönliche Informationen, wie etwa Behinderungen oder das Gehalt, sollten hingegen nur dann preisgegeben werden, wenn sie relevant sind.

Die Gründe für eine Kündigung setzen sich aus verhaltensbedingten (Vertragsverletzungen), personenbedingten (persönliche Eigenschaften/Fähigkeiten) und betriebsbedingten (betriebliche Erfordernisse) Ursachen zusammen. 

In kleinen Unternehmen gilt das Kündigungsschutzgesetz nicht, weshalb die Angestellten dort keinen Kündigungsschutz haben. Allerdings ist nicht jede Kündigung automatisch rechtlich wirksam.

Ein besonderer Kündigungsschutz besteht für Schwangere, schwerbehinderte Personen, Arbeitnehmervertreter, Schutzbeauftragte, Auszubildende, Wehrdienstleistende sowie Mitarbeiter in Pflege- oder Elternzeit. Ihre Kündigung ist entweder nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen durchführbar.

Wenn ich als Arbeitgeber nach der Einstellung entdecke, dass der Mitarbeiter in seinem Lebenslauf unrichtige Angaben gemacht hat, kann dies zu einer fristlosen Kündigung führen. In bestimmten Fällen könnte ich außerdem mit einer Schadensersatzklage wegen Betrugs konfrontiert werden.

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ist ein Dokument, in dem ich als Rechtsanwalt die Tätigkeiten und Leistungen meiner Mandanten beschreibe und bewerte. Nach geltendem Recht haben Angestellte Anspruch auf ein solches Zeugnis, entweder am Ende des Beschäftigungsverhältnisses oder in bestimmten Fällen bereits währenddessen.

Das Arbeitszeugnis ist vom Arbeitgeber oder einem verantwortlichen Vertreter zu unterzeichnen. Bei Führungskräften ist es erforderlich, dass ein Mitglied der Geschäftsführung die Unterschrift leistet und seine Position angibt.

Ein Arbeitszeugnis muss in schriftlicher Form und mit Unterschrift vorliegen. Es sollte auf hochwertigem Papier mit einem Firmenbriefkopf gedruckt werden und darf keine Flecken, Radierungen oder Streichungen aufweisen. Unordentliche Zeugnisse oder geheime Zeichen sind unzulässig, um eine klare und professionelle Beurteilung zu gewährleisten.

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