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Die Geschäftsordnung im Verein

Fachbeitrag im Sportrecht

Die Geschäftsordnung im Verein

Eine Geschäftsordnung kann als Ergänzung zur Satzung dienen, ebenso wie andere Ordnungen. Sie legt spezifische Regelungen für ein Vereinsorgan fest und gilt daher nicht für alle Mitglieder. Beispielsweise kann sie Vorgaben für die Arbeit des Vorstands enthalten. Im Vergleich zur Satzung ist die Geschäftsordnung praxisorientierter. Wenn detaillierte und umfangreiche Praxisregeln benötigt werden, sollte neben der Satzung auch eine Geschäftsordnung erstellt werden. Benötigen Sie eine maßgeschneiderte, rechtssichere Beratung durch Fachanwälte zu Ihrer Geschäftsordnung oder möchten Sie diese auf ihre rechtliche Wirksamkeit hin überprüfen lassen? Wir bieten diese Dienstleistungen im Rahmen unseres Vereins-Schutzbriefs an.

Rechtssicherheit für den Verein

Eine Geschäftsordnung gewährleistet Rechtssicherheit, da sie häufig Fragen regelt, die in der Satzung nicht behandelt werden – meist weil sie zu spezifisch sind. Während die Satzung allgemeine Regelungen für den Verein und seine Mitglieder festlegt, bietet die Geschäftsordnung konkrete, praxistaugliche Vorschriften, beispielsweise für die Arbeit eines Organs. Bei Unsicherheiten kann die Geschäftsordnung daher oft eine klare Orientierung bieten und so für Sicherheit und Transparenz sorgen. Häufig wird sie zudem im Laufe der Zeit an neue Gegebenheiten angepasst.

Interne und externe Geschäftsordnung

Interne Geschäftsordnung
Eine interne Geschäftsordnung legt für ein Vereinsorgan spezifische Regeln fest, die nur für dieses Organ gelten. Die Mitgliederversammlung oder einzelne Vereinsmitglieder sind nicht betroffen und haben keinen Einfluss auf diese Regelungen oder etwaige Verstöße. Änderungen der internen Geschäftsordnung können vom Vereinsorgan vorgenommen werden, jedoch sollten dafür nachvollziehbare Gründe vorliegen. Sie bietet den Mitgliedern des Organs eine klare Struktur und hilfreiche Orientierung.

Externe Geschäftsordnung
Die externe Geschäftsordnung wird von der Mitgliederversammlung für das Vereinsorgan oder den Vorstand aufgestellt. Diese Regeln werden in der Geschäftsordnung festgehalten, und Verstöße können von der Mitgliederversammlung sanktioniert werden. Das Vereinsorgan ist nicht befugt, diese Regeln eigenmächtig zu ändern. Solange sie nicht im Widerspruch zur Satzung stehen, sind sie verbindlich.

Was die Satzung regelt

Einige Punkte müssen in der Satzung festgelegt werden. Dazu gehören unter anderem die „Mindesterfordernisse an die Vereinssatzung“ gemäß § 57 BGB, wie etwa der „Zweck“, der „Name“ und der „Sitz des Vereins“. Ebenso umfasst die Satzung den Sollinhalt gemäß § 58, der unter anderem Regelungen über den „Ein- und Austritt der Mitglieder“, die Mitgliedsbeiträge, die Zugehörigkeit der Mitglieder zum Vorstand sowie Bestimmungen zur „Einberufung der Mitgliederversammlung“, ihrer Form und der Dokumentation der Beschlüsse festlegt.

Was die Geschäftsordnung regelt

Nicht alle praktischen Fragen lassen sich in der Satzung klären. Beispielsweise, unter welchen Umständen der Versammlungsleiter bei einer Mitgliederversammlung das Wort entziehen darf oder wie Versammlungen abgehalten werden. Die Geschäftsordnung ergänzt die Satzung und regelt solche praktischen Details, darf aber natürlich nicht im Widerspruch zur Satzung stehen. Im Zweifelsfall hat die Satzung Vorrang! In der Regel wird die Geschäftsordnung für ein bestimmtes Vereinsorgan festgelegt, ohne die Mitgliedsrechte zu betreffen. Die Satzung muss jedoch auf die Geschäftsordnung verweisen, und es sollte festgelegt werden, welches Organ die Geschäftsordnung erlässt.

Beispielhafte Regelungen einer Geschäftsordnung

  • Ablauf von Abstimmungen in Versammlungen
  • Regelungen zu Beschlussgegenständen in Versammlungen
  • Ablauf der Mitgliederversammlung, z. B. Bestimmung des Versammlungsleiters oder der technischen Durchführung
  • Regeln für Vorstandssitzungen, etwa Zulassung von externen Personen oder Festlegung von Turnus und Teilnahmepflichten
  • Regelungen zu Sitzungsprotokollen und Stimmrechtsübertragung
  • Zuständigkeiten der Beiräte

Was die Geschäftsordnung nicht regeln kann
Die Geschäftsordnung darf nicht gegen die Satzung verstoßen. Sollte sie dies tun, sind die Regelungen ungültig. Zum Beispiel, wenn die Satzung bereits Vorgaben für Vorstandssitzungen macht (z. B. Mindestanzahl der Vorstandsmitglieder oder Zeitpunkt), kann die Geschäftsordnung diese nicht ändern. Auch die Einführung neuer Pflichten oder Rechte für Mitglieder ist der Satzung vorbehalten, nicht der Geschäftsordnung.

Die Geschäftsordnung kann jedoch den Ablauf für die Übertragung von Stimmrechten regeln, wenn dies in der Satzung nur allgemein festgelegt ist. Sie kann auch den Umfang des Wahlausschusses konkretisieren oder festlegen, wie die Kandidaten zur Wahl gefragt werden. Sie ergänzt die Satzung, indem sie konkrete Details zur Durchführung von Vereinsgeschäften wie der Zuständigkeit des Vorstands oder des Kassenwarts definiert.

Vorteil einer Geschäftsordnung
Der Vorteil der Geschäftsordnung liegt darin, dass Änderungen durch einen einfachen Beschluss vorgenommen werden können. Das ermöglicht eine schnelle Anpassung an sich verändernde Umstände im Verein, ohne dass die Änderung im Handelsregister eingetragen werden muss.

Wer eine Geschäftsordnung erstellt
Jedes Vereinsorgan (z. B. die Mitgliederversammlung, der Beirat oder der Vorstand) kann eine Geschäftsordnung für seinen Bereich erlassen. Die Satzung kann jedoch festlegen, welches Organ die Geschäftsordnung aufstellen und ändern darf. Zudem können auch Mitgliederanträge zur Änderung der Geschäftsordnung in späteren Mitgliederversammlungen gestellt werden.

Beschlussfassung

Für die Verabschiedung der externen Geschäftsordnung ist eine einfache Mehrheit in der Mitgliederversammlung erforderlich. Sobald sie beschlossen wurde, tritt sie sofort in Kraft. Innerhalb der Geschäftsordnung können verschiedene Regelungen festgelegt werden, wie beispielsweise:

Beispiele:

  • Alle Vorstandsmitglieder wirken durch einen gemeinsamen Beschluss an der Geschäftsführung mit, was bedeutet, dass sie im Bereich der Geschäftsführung gemeinsam Entscheidungen treffen.
  • Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden; ist dieser nicht anwesend, übernimmt der stellvertretende Vorsitzende.
  • Scheidet ein Vorstandsmitglied aus, wird ein neues Vorstandsmitglied in der nächsten Mitgliederversammlung gewählt.
  • Einzelne Vorstandsmitglieder können bestimmte Aufgabenbereiche zugewiesen bekommen.
  • Die Beschlüsse des Vorstands müssen dokumentiert werden.

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