Nicht alle praktischen Fragen lassen sich in der Satzung klären. Beispielsweise, unter welchen Umständen der Versammlungsleiter bei einer Mitgliederversammlung das Wort entziehen darf oder wie Versammlungen abgehalten werden. Die Geschäftsordnung ergänzt die Satzung und regelt solche praktischen Details, darf aber natürlich nicht im Widerspruch zur Satzung stehen. Im Zweifelsfall hat die Satzung Vorrang! In der Regel wird die Geschäftsordnung für ein bestimmtes Vereinsorgan festgelegt, ohne die Mitgliedsrechte zu betreffen. Die Satzung muss jedoch auf die Geschäftsordnung verweisen, und es sollte festgelegt werden, welches Organ die Geschäftsordnung erlässt.
Beispielhafte Regelungen einer Geschäftsordnung
- Ablauf von Abstimmungen in Versammlungen
- Regelungen zu Beschlussgegenständen in Versammlungen
- Ablauf der Mitgliederversammlung, z. B. Bestimmung des Versammlungsleiters oder der technischen Durchführung
- Regeln für Vorstandssitzungen, etwa Zulassung von externen Personen oder Festlegung von Turnus und Teilnahmepflichten
- Regelungen zu Sitzungsprotokollen und Stimmrechtsübertragung
- Zuständigkeiten der Beiräte
Was die Geschäftsordnung nicht regeln kann
Die Geschäftsordnung darf nicht gegen die Satzung verstoßen. Sollte sie dies tun, sind die Regelungen ungültig. Zum Beispiel, wenn die Satzung bereits Vorgaben für Vorstandssitzungen macht (z. B. Mindestanzahl der Vorstandsmitglieder oder Zeitpunkt), kann die Geschäftsordnung diese nicht ändern. Auch die Einführung neuer Pflichten oder Rechte für Mitglieder ist der Satzung vorbehalten, nicht der Geschäftsordnung.
Die Geschäftsordnung kann jedoch den Ablauf für die Übertragung von Stimmrechten regeln, wenn dies in der Satzung nur allgemein festgelegt ist. Sie kann auch den Umfang des Wahlausschusses konkretisieren oder festlegen, wie die Kandidaten zur Wahl gefragt werden. Sie ergänzt die Satzung, indem sie konkrete Details zur Durchführung von Vereinsgeschäften wie der Zuständigkeit des Vorstands oder des Kassenwarts definiert.
Vorteil einer Geschäftsordnung
Der Vorteil der Geschäftsordnung liegt darin, dass Änderungen durch einen einfachen Beschluss vorgenommen werden können. Das ermöglicht eine schnelle Anpassung an sich verändernde Umstände im Verein, ohne dass die Änderung im Handelsregister eingetragen werden muss.
Wer eine Geschäftsordnung erstellt
Jedes Vereinsorgan (z. B. die Mitgliederversammlung, der Beirat oder der Vorstand) kann eine Geschäftsordnung für seinen Bereich erlassen. Die Satzung kann jedoch festlegen, welches Organ die Geschäftsordnung aufstellen und ändern darf. Zudem können auch Mitgliederanträge zur Änderung der Geschäftsordnung in späteren Mitgliederversammlungen gestellt werden.