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Schwangerschaft: Darf der Arbeitgeber das Team informieren?

Fachbeitrag im Arbeitsrecht

Schwangerschaft: Darf ich als Arbeitgeber das Team darüber informieren?

Nach dem Mutterschutzgesetz sind Arbeitnehmerinnen dazu verpflichtet, ihren Arbeitgeber über eine Schwangerschaft sowie den voraussichtlichen Entbindungstermin zu informieren, sobald sie Kenntnis darüber erlangen.

Bei Verstößen gegen diese Regelung sind jedoch keine Konsequenzen zu erwarten.

Viele werdende Mütter, die ihren Arbeitgeber frühzeitig in Kenntnis setzen, wünschen sich oft, dass diese Information nicht sofort im Unternehmen weitergegeben wird. Ist es dem Arbeitgeber jedoch erlaubt, die Schwangerschaft ohne Zustimmung weiterzugeben? Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten in einem solchen Fall?

Schwangerschaft: Der Arbeitgeber ist nicht befugt, Informationen ohne Zustimmung weiterzugeben.

Gemäß dem Mutterschutzgesetz ist es einem Arbeitgeber untersagt, Informationen über eine Schwangerschaft ohne Zustimmung an Dritte weiterzugeben.

  • Dies schließt alle Personen ein, die nicht unmittelbar an der Umsetzung von Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz der schwangeren Mitarbeiterin beteiligt sind.

  • Ich bin als Arbeitgeber verpflichtet, für alle Arbeitsplätze eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, um zu ermitteln, welche Maßnahmen erforderlich sind, wenn eine Mitarbeiterin schwanger wird.

    • Die daraus resultierenden Schutzmaßnahmen müssen dann in die Praxis umgesetzt werden.

    • So ist es beispielsweise schwangeren Arbeitnehmerinnen ab dem fünften Monat untersagt, länger als vier Stunden täglich in stehender Position zu arbeiten.

    • Darüber hinaus sind Tätigkeiten wie häufiges Bücken, das Heben schwerer Lasten oder Arbeiten in lauten, staubigen oder schadstoffbelasteten Umgebungen für werdende Mütter nicht gestattet.

  • Damit ich diese Schutzmaßnahmen umsetzen kann, darf ich Vorgesetzte und Personen im Arbeitsschutz, wie Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit, über die Schwangerschaft informieren.

Als Rechtsanwalt im Bereich Arbeitsrecht stehe ich schwangeren Arbeitnehmerinnen zur Seite, um ihre Rechte durchzusetzen. Sei es die Mitteilungspflicht, der Mutterschutz oder die unbefugte Weitergabe sensibler Informationen – ich biete Ihnen umfassende und rechtlich fundierte Beratung.

Bußgeld bei unzulässiger Weitergabe von Schwangerschaftsinformationen möglich.

Wenn ich als Führungskraft die Schwangerschaft einer Mitarbeiterin ohne deren Zustimmung im Team bekannt gebe, kann dies für mich rechtliche Konsequenzen haben. In solchen Fällen droht mir unter Umständen sogar ein Bußgeld.

Wurde Ihre Schwangerschaft ohne Ihr Einverständnis an Dritte weitergegeben? Ich unterstütze Sie rechtlich und sorge dafür, dass Ihre Rechte gewahrt werden und mögliche Bußgelder gegen den Arbeitgeber geprüft werden.

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