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Rechtsanwalt Verwaltungsrecht Berlin

Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Rechtsanwalt im Verwaltungsrecht – Ihr Partner für die Durchsetzung Ihrer Rechte

Das Verwaltungsrecht ist ein umfassendes und komplexes Rechtsgebiet, das für viele Bürger und Unternehmen von großer Bedeutung ist. Vom Schutz vor ungerechtfertigten Verwaltungsakten bis hin zur Durchsetzung von Leistungsansprüchen bietet das Verwaltungsrecht eine Vielzahl von rechtlichen Instrumenten. Wenn Sie sich mit belastenden Verwaltungsakten, Verordnungen oder Leistungsansprüchen auseinandersetzen müssen, ist es wichtig, auf die Expertise eines erfahrenen Rechtsanwalts zu setzen.

Abwehransprüche im Verwaltungsrecht – Ihre Rechte schützen

Im Verwaltungsrecht stehen Ihnen verschiedene Abwehransprüche zur Verfügung, um sich gegen ungerechtfertigte Eingriffe des Staates zu wehren. Diese Ansprüche umfassen unter anderem:

  • Abwehranspruch gegen Rechtsetzungsakte: Hierbei handelt es sich um die Möglichkeit, gegen Verordnungen, Satzungen, Verwaltungsakte oder zweiseitig öffentlich-rechtliche Verträge vorzugehen.

  • Schlichter Abwehr- und Unterlassungsanspruch: Dies ermöglicht es, Maßnahmen zu verhindern, die Ihre Rechte in unzulässiger Weise beeinträchtigen könnten.

  • Vorbeugender Unterlassungsanspruch: Wenn Sie befürchten, dass eine Handlung in der Zukunft Ihre Rechte verletzen könnte, kann dieser Anspruch verhindern, dass diese Handlung überhaupt ausgeführt wird.

  • Folgenbeseitigungsanspruch: Wenn durch eine Maßnahme bereits Schäden entstanden sind, können diese unter bestimmten Voraussetzungen beseitigt werden.

Die Durchsetzung dieser Abwehransprüche kann sowohl im Hauptsacheverfahren als auch im Eilverfahren erfolgen, je nachdem, welche Dringlichkeit besteht. Ein erfahrener Anwalt für Verwaltungsrecht unterstützt Sie dabei, den richtigen Weg zu wählen.

Verwaltungsakte und Widerspruchsverfahren – Ihr Weg zur Anfechtung

Verwaltungsakte, wie Bescheide, können erhebliche Auswirkungen auf Ihr Leben oder Ihr Unternehmen haben. Wenn ein Verwaltungsakt zu Ihrem Nachteil ergeht, stehen Ihnen verschiedene rechtliche Mittel zur Verfügung:

Widerspruchsverfahren

Bevor Sie vor Gericht gehen, müssen in vielen Fällen zunächst Widersprüche gegen den Verwaltungsakt eingelegt werden. Ein Widerspruchsverfahren nach den §§ 68 ff. VwGO ist der erste Schritt, um gegen eine unrechtmäßige Entscheidung der Behörde vorzugehen. Dabei müssen spezifische Fristen beachtet werden, die unter Umständen auch verlängert werden können, wenn die Behörde fehlerhafte Belehrungen erteilt hat.

Klageverfahren vor den Verwaltungsgerichten

Wenn der Widerspruch nicht erfolgreich ist, können Sie eine Anfechtungsklage erheben, um den Verwaltungsakt durch das Gericht überprüfen zu lassen. Diese Klage muss innerhalb einer festgelegten Frist eingereicht werden, in der Regel innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids. Wenn der Verwaltungsakt bereits erledigt ist, kann eine Fortsetzungsfeststellungsklage erhoben werden, um festzustellen, ob die Handlung der Behörde rechtswidrig war.

Verordnungen und Satzungen im Verwaltungsrecht – Ihre Möglichkeit zur Überprüfung

Verordnungen und Satzungen sind untergesetzliche Vorschriften, die von der Exekutive erlassen werden und weitreichende Außenwirkung haben können. Wenn Sie von einer solchen Vorschrift betroffen sind, haben Sie die Möglichkeit, gegen sie vorzugehen.

Verordnungen angreifen

Verordnungen können sowohl im Hauptsacheverfahren als auch im Eilverfahren angegriffen werden. In bestimmten Fällen ist eine Normenkontrolle durch das Gericht möglich, insbesondere wenn eine Verordnung fehlerhaft ist oder die Rechtsgrundlage fehlt. Besonders im Baurecht oder anderen speziellen Bereichen können Sie gegen rechtswidrige Verordnungen vorgehen, um Ihre Rechte zu schützen.

Satzungen anfechten

Satzungen haben meist eine geringere Außenwirkung als Verordnungen, da sie der Selbstverwaltung dienen. Dennoch können auch Satzungen in bestimmten Fällen angefochten werden, wenn sie Ihre Rechte beeinträchtigen. Insbesondere im Baurecht sind viele Vorschriften als Satzungen erlassen, die mit einer Anfechtungsklage überprüft werden können.

Leistungsansprüche im Verwaltungsrecht – Ihre Ansprüche durchsetzen

Neben Abwehransprüchen gibt es im Verwaltungsrecht auch Leistungsansprüche, die vor Gericht durchgesetzt werden können. Diese Ansprüche ergeben sich aus spezifischen Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und der Verwaltung und betreffen beispielsweise den Anspruch auf eine bestimmte Leistung oder eine fehlerfreie Neubescheidung.

Ansprüche aus Sonderrechtsbeziehungen

Sonderrechtsbeziehungen entstehen oft durch Verwaltungsakte oder öffentlich-rechtliche Verträge. Wenn die Behörde eine zugesicherte Leistung verweigert, kann dieser Anspruch durchgesetzt werden. In vielen Fällen ist zunächst ein Widerspruchsverfahren erforderlich, bevor Klage erhoben werden kann.

Ansprüche aus einfachen Gesetzen

Leistungsansprüche können auch aus einfachen Gesetzen, wie dem Beamtenrecht oder anderen spezialgesetzlichen Regelungen, hervorgehen. In diesen Fällen muss die Behörde eine bestimmte Leistung erbringen, z. B. die Ausstellung eines Bescheids oder die Gewährung eines Rechtsanspruchs. Auch hier ist es oft erforderlich, zunächst Widerspruch einzulegen, bevor eine Klage eingereicht wird.

Leistungsansprüche aus dem Grundgesetz

In besonderen Fällen können Leistungsansprüche auch direkt aus dem Grundgesetz oder der jeweiligen Landesverfassung abgeleitet werden. Diese Ansprüche betreffen häufig Grundrechte, die unter bestimmten Umständen auch als Leistungsrechte gelten können, z. B. bei der Festsetzung von Sozialleistungen oder anderen behördlichen Leistungen.

Eilverfahren im Verwaltungsrecht – Schnelle Hilfe bei dringenden Fällen

In vielen verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten ist schnelles Handeln erforderlich. Wenn es um die Abwehr oder Durchsetzung von Ansprüchen geht, können Eilverfahren eine schnelle Lösung bieten. Hierbei wird durch den Verwaltungsgerichtshof oder das Verwaltungsgericht ein einstweiliger Rechtsschutz gewährt, um schnell eine Entscheidung zu erzielen und Schaden abzuwenden.

Eilverfahren bei belastenden Verwaltungsakten

Wenn ein Verwaltungsakt droht oder bereits ergangen ist, der Ihnen erheblichen Schaden zufügt, kann ein Eilverfahren nach § 80 VwGO eingeleitet werden. Dieses Verfahren ermöglicht eine schnelle gerichtliche Entscheidung, um die Folgen des Verwaltungsaktes abzuwenden oder zu mildern.

Eilverfahren für Leistungsansprüche

Auch bei Leistungsansprüchen, wie der Gewährung von Sozialleistungen oder der Erteilung eines Bescheids, kann ein Eilverfahren eingeleitet werden, um eine schnelle Entscheidung zu erhalten. Hierbei wird entweder eine Sicherungsanordnung oder eine Regelungsanordnung erlassen, um die Behörde zu einer schnelleren Entscheidung zu bewegen.

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