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Online-Antragsstellung bei Hochschulstart.de
Sie können Ihren Zulassungsantrag auf www.hochschulstart.de online ausfüllen und einreichen. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Daten rechtzeitig an Hochschulstart übermitteln. Die Frist für das Sommersemester endet am 15. Januar und für das Wintersemester am 31. Mai für Bewerber, die bereits ihr Abitur haben (Altabiturienten), oder am 15. Juli für diejenigen, die ihr Abitur im laufenden Jahr erwerben (Neuabiturienten). Altabiturienten sind diejenigen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung vor dem 16. Januar des Bewerbungsjahres erhalten haben. Alle anderen gelten als Neuabiturienten. Die angegebenen Fristen sind Ausschlussfristen, die um 24:00 Uhr an den genannten Tagen enden. Sollte der Fristablauf auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag fallen, wird die Frist nicht auf den nächsten Werktag verlängert. Der vollständige Datensatz muss bei Hochschulstart spätestens zu diesem Zeitpunkt eingegangen sein. Dabei ist der Zeitpunkt der Datenspeicherung bei Hochschulstart entscheidend. Eine Änderung des Studiengangs und der gewählten Studienorte ist bis zum jeweiligen Fristende möglich.
Nachdem Sie Ihre Daten elektronisch an Hochschulstart übermittelt haben, drucken Sie das Antragsformular aus, unterschreiben es und senden es zusammen mit den angeforderten Unterlagen per Post an Hochschulstart. Die Frist für die Einsendung der Unterlagen endet für das Sommersemester am 20. Januar und für das Wintersemester am 15. Juni für Altabiturienten bzw. am 20. Juli für Neuabiturienten. Bis zu diesem Stichtag müssen die Unterlagen bei Hochschulstart eingetroffen sein. Auch hierbei handelt es sich um absolute Fristen, die sich nicht auf den nächsten Werktag verschieben, wenn sie auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fallen. Stellen Sie sicher, dass Sie das Antragsformular persönlich unterschrieben haben. Ihr Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Ihr Abiturzeugnis) sowie im Allgemeinen alle weiteren Belege müssen in amtlich beglaubigter Kopie beigefügt werden. Offizielle Bescheinigungen werden nur mit Unterschrift oder dem Abdruck eines Dienstsiegels anerkannt. Alle nachgereichten Belege sollten mit Ihrer Bewerbernummer versehen sein. Um eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Unterlagen bei Hochschulstart zu erhalten, legen Sie eine ausreichend frankierte Postkarte mit Ihrer eigenen Adresse bei. Diese wird bei Hochschulstart mit einer Eingangsbestätigung versehen und an Sie zurückgesendet.
Viele Hochschulen bedienen sich des Dialogorientierten Serviceverfahrens der Stiftung für Hochschulzulassung, um ihre Studienplätze in Studiengängen mit örtlicher Zulassungsbeschränkung zu vergeben. Welche Hochschulen und welche Studiengänge genau in diesen Bereich fallen, kann man auf den Websites der jeweiligen Hochschulen und auf hochschulstart.de nachlesen. Ist Ihr angestrebter Studiengang in diesem Serviceverfahren vertreten, erfolgt der Bewerbungsprozess in folgenden Schritten:
Registrierung auf hochschulstart.de
Zunächst registrieren Sie sich auf dem Bewerbungsportal für Studiengänge mit örtlicher Zulassungsbeschränkung auf hochschulstart.de und erstellen ein Benutzerkonto. Nachdem Sie Ihr Konto aktiviert haben, erhalten Sie eine Bewerber-Identifikationsnummer (Bewerber-ID) und eine Bewerber-Authentifizierungsnummer (BAN). Diese benötigen Sie für die nachfolgenden Bewerbungen.
Einreichung der Bewerbungen
Innerhalb des Bewerbungszeitraumes, der für das Sommersemester bis zum 15. Januar und für das Wintersemester bis zum 15. Juli läuft, können Sie sich für unterschiedliche Studienangebote bewerben und insgesamt bis zu 12 Bewerbungen abgeben. Beachten Sie, dass es keine Nachsendefrist für Unterlagen gibt, die per Post übermittelt werden müssen. Diese müssen spätestens am Tag des Fristendes, um 24.00 Uhr, bei Hochschulstart eingegangen sein, selbst wenn dieser Tag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt. Das Ende der Bewerbungsfrist wird in diesem Fall nicht auf den nächsten Werktag verschoben.
Wenn dies erforderlich ist, registrieren Sie sich zusätzlich auf dem Bewerbungsportal der jeweiligen Hochschule und bewerben sich dort. Dabei werden Ihre Bewerber-ID und BAN abgefragt. Stellen Sie sicher, dass Sie genau recherchieren und überprüfen, ob Ihre ausgewählten Hochschulen eine zusätzliche Bewerbung auf ihrem eigenen Bewerbungsportal verlangen und ob Unterlagen an die Hochschule oder an Hochschulstart geschickt oder hochgeladen werden müssen.
Start der Bewerbungsphase: 24.04.2023
Zentrales Verfahren (Human-, Tier-, Zahnmedizin und Pharmazie) für Alt-Abiturient*innen:
Ende der Bewerbungsphase: 31.05.2023
Fristende zum Nachreichen von Unterlagen: 15.06.2023
Nachweise für nach dem 15.06.2023 erworbene Bewerbungskriterien können bis zum 20.07.2023 nachgereicht werden
Ende der Bewerbungsphase für alle Bewerber*innen: 15.07.2023
Start der Koordinierungsphase: 16.07.2023
Fristende zum Nachreichen von Unterlagen für Neu-Abiturient*innen: 20.07.2023
Beginn der Anwendung der Koordinierungsregeln: 23.07.2023
Bereitstellung der ersten Zulassungsangebote für Abiturbestenquote, Landärzte & ÖGD, Zweitstudium: 28.07.2023
Bereitstellung der ersten Zulassungsangebote für AdH und ZEQ: 04.08.2023
Bereitstellung der ersten Zulassungsangebote für Härtefälle: 18.08.2023
Beginn der Portalsperre: 22.08.2023
Ende der Portalsperre: 24.08.2023
Ende der Koordinierungsphase: 25.08.2023
Bereitstellung der restlichen Zulassungsbescheide sowie der Ablehnungsbescheide: 25.08.2023
Beginn der Anmeldephase für das koordinierte Nachrücken: 25.08.2023
Ende der Anmeldephase für das koordinierte Nachrücken: 27.08.2023
Start des koordinierten Nachrückens: 28.08.2023
Ende des koordinierten Nachrückens: 30.09.2023
Zulassungsbescheide werden in der Regel montags und donnerstags nachmittags bereitgestellt, für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge vom 31.07. bis 25.08. (Koordinierungsphase) und vom 28.08. bis 21.09. und schließlich am 02.10. (koordiniertes Nachrücken). Für örtlich zulassungsbeschränkte und zulassungsfreie Studienangebote, die durch Hochschulstart erstellt werden, werden die Bescheide vom 20.07. bis 25.08. (für die Koordinierungsphase) bzw. vom 28.08. bis 02.10. (für das koordinierte Nachrücken) bereitgestellt
Mo. – Fr. 08:00 – 17:00
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