Meyer Rechtsanwälte - Ihre erfahrene Kanzlei im Verwaltungs-, Gewerbe- und Sportrecht

Hochschulstart.de - Fristen und Fomalitäten

Fachbeitrag im Schulrecht

Erfolgreich bewerben für Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie

Für Studiengänge mit örtlicher Zulassungsbeschränkung wie Lehramt oder Masterprogramme erfolgt die Bewerbung entweder direkt bei der betreffenden Hochschule oder über hochschulstart.de, sofern das Dialogorientierte Serviceverfahren (z. B. für Psychologie, Betriebswirtschaftslehre etc.) zur Anwendung kommt. In diesem Fall ist eine Registrierung auf hochschulstart.de im Bewerbungsportal erforderlich, woraufhin die dortigen Anweisungen zu befolgen sind. Wenn ein Studiengang einer Hochschule nicht am Dialogorientierten Serviceverfahren teilnimmt, sind die entsprechenden Bewerbungsinformationen auf den Webseiten der jeweiligen Hochschule zu finden.

Bewerbungsverfahren bei Hochschulstart.de

  1. Online-Antragsstellung bei Hochschulstart.de

  • Sie können Ihren Zulassungsantrag auf www.hochschulstart.de online ausfüllen und einreichen. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Daten rechtzeitig an Hochschulstart übermitteln. Die Frist für das Sommersemester endet am 15. Januar und für das Wintersemester am 31. Mai für Bewerber, die bereits ihr Abitur haben (Altabiturienten), oder am 15. Juli für diejenigen, die ihr Abitur im laufenden Jahr erwerben (Neuabiturienten). Altabiturienten sind diejenigen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung vor dem 16. Januar des Bewerbungsjahres erhalten haben. Alle anderen gelten als Neuabiturienten. Die angegebenen Fristen sind Ausschlussfristen, die um 24:00 Uhr an den genannten Tagen enden. Sollte der Fristablauf auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag fallen, wird die Frist nicht auf den nächsten Werktag verlängert. Der vollständige Datensatz muss bei Hochschulstart spätestens zu diesem Zeitpunkt eingegangen sein. Dabei ist der Zeitpunkt der Datenspeicherung bei Hochschulstart entscheidend. Eine Änderung des Studiengangs und der gewählten Studienorte ist bis zum jeweiligen Fristende möglich.

  1. Nachdem Sie Ihre Daten elektronisch an Hochschulstart übermittelt haben, drucken Sie das Antragsformular aus, unterschreiben es und senden es zusammen mit den angeforderten Unterlagen per Post an Hochschulstart. Die Frist für die Einsendung der Unterlagen endet für das Sommersemester am 20. Januar und für das Wintersemester am 15. Juni für Altabiturienten bzw. am 20. Juli für Neuabiturienten. Bis zu diesem Stichtag müssen die Unterlagen bei Hochschulstart eingetroffen sein. Auch hierbei handelt es sich um absolute Fristen, die sich nicht auf den nächsten Werktag verschieben, wenn sie auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fallen. Stellen Sie sicher, dass Sie das Antragsformular persönlich unterschrieben haben. Ihr Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Ihr Abiturzeugnis) sowie im Allgemeinen alle weiteren Belege müssen in amtlich beglaubigter Kopie beigefügt werden. Offizielle Bescheinigungen werden nur mit Unterschrift oder dem Abdruck eines Dienstsiegels anerkannt. Alle nachgereichten Belege sollten mit Ihrer Bewerbernummer versehen sein. Um eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Unterlagen bei Hochschulstart zu erhalten, legen Sie eine ausreichend frankierte Postkarte mit Ihrer eigenen Adresse bei. Diese wird bei Hochschulstart mit einer Eingangsbestätigung versehen und an Sie zurückgesendet.

Hochschulstart in den örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen

Viele Hochschulen bedienen sich des Dialogorientierten Serviceverfahrens der Stiftung für Hochschulzulassung, um ihre Studienplätze in Studiengängen mit örtlicher Zulassungsbeschränkung zu vergeben. Welche Hochschulen und welche Studiengänge genau in diesen Bereich fallen, kann man auf den Websites der jeweiligen Hochschulen und auf hochschulstart.de nachlesen. Ist Ihr angestrebter Studiengang in diesem Serviceverfahren vertreten, erfolgt der Bewerbungsprozess in folgenden Schritten:


  1. Registrierung auf hochschulstart.de


  • Zunächst registrieren Sie sich auf dem Bewerbungsportal für Studiengänge mit örtlicher Zulassungsbeschränkung auf hochschulstart.de und erstellen ein Benutzerkonto. Nachdem Sie Ihr Konto aktiviert haben, erhalten Sie eine Bewerber-Identifikationsnummer (Bewerber-ID) und eine Bewerber-Authentifizierungsnummer (BAN). Diese benötigen Sie für die nachfolgenden Bewerbungen.

  •  

  1. Einreichung der Bewerbungen


  • Innerhalb des Bewerbungszeitraumes, der für das Sommersemester bis zum 15. Januar und für das Wintersemester bis zum 15. Juli läuft, können Sie sich für unterschiedliche Studienangebote bewerben und insgesamt bis zu 12 Bewerbungen abgeben. Beachten Sie, dass es keine Nachsendefrist für Unterlagen gibt, die per Post übermittelt werden müssen. Diese müssen spätestens am Tag des Fristendes, um 24.00 Uhr, bei Hochschulstart eingegangen sein, selbst wenn dieser Tag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt. Das Ende der Bewerbungsfrist wird in diesem Fall nicht auf den nächsten Werktag verschoben.

Wenn dies erforderlich ist, registrieren Sie sich zusätzlich auf dem Bewerbungsportal der jeweiligen Hochschule und bewerben sich dort. Dabei werden Ihre Bewerber-ID und BAN abgefragt. Stellen Sie sicher, dass Sie genau recherchieren und überprüfen, ob Ihre ausgewählten Hochschulen eine zusätzliche Bewerbung auf ihrem eigenen Bewerbungsportal verlangen und ob Unterlagen an die Hochschule oder an Hochschulstart geschickt oder hochgeladen werden müssen.

Termine für das Wintersemester 2023/24 laut Hochschulstart.de

  • Start der Bewerbungsphase: 24.04.2023

Zentrales Verfahren (Human-, Tier-, Zahnmedizin und Pharmazie) für Alt-Abiturient*innen:

  • Ende der Bewerbungsphase: 31.05.2023

  • Fristende zum Nachreichen von Unterlagen: 15.06.2023

  • Nachweise für nach dem 15.06.2023 erworbene Bewerbungskriterien können bis zum 20.07.2023 nachgereicht werden

Ende der Bewerbungsphase für alle Bewerber*innen: 15.07.2023

  • Start der Koordinierungsphase: 16.07.2023

  • Fristende zum Nachreichen von Unterlagen für Neu-Abiturient*innen: 20.07.2023

  • Beginn der Anwendung der Koordinierungsregeln: 23.07.2023

  • Bereitstellung der ersten Zulassungsangebote für Abiturbestenquote, Landärzte & ÖGD, Zweitstudium: 28.07.2023

  • Bereitstellung der ersten Zulassungsangebote für AdH und ZEQ: 04.08.2023

  • Bereitstellung der ersten Zulassungsangebote für Härtefälle: 18.08.2023

  • Beginn der Portalsperre: 22.08.2023

  • Ende der Portalsperre: 24.08.2023

  • Ende der Koordinierungsphase: 25.08.2023

  • Bereitstellung der restlichen Zulassungsbescheide sowie der Ablehnungsbescheide: 25.08.2023

  • Beginn der Anmeldephase für das koordinierte Nachrücken: 25.08.2023

  • Ende der Anmeldephase für das koordinierte Nachrücken: 27.08.2023

  • Start des koordinierten Nachrückens: 28.08.2023

  • Ende des koordinierten Nachrückens: 30.09.2023

Zulassungsbescheide werden in der Regel montags und donnerstags nachmittags bereitgestellt, für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge vom 31.07. bis 25.08. (Koordinierungsphase) und vom 28.08. bis 21.09. und schließlich am 02.10. (koordiniertes Nachrücken). Für örtlich zulassungsbeschränkte und zulassungsfreie Studienangebote, die durch Hochschulstart erstellt werden, werden die Bescheide vom 20.07. bis 25.08. (für die Koordinierungsphase) bzw. vom 28.08. bis 02.10. (für das koordinierte Nachrücken) bereitgestellt

Rechtsgebiet

RG_Schulrecht-Mobile

Jederzeit für Sie erreichbar

Kontakt

Ihre Kanzlei Meyer Rechtsanwälte. Immer für Sie da

Adresse

Berliner Allee 38
13088 Berlin

Öffnungszeiten

Mo. – Fr. 08:00 – 17:00

Kontakt