Obwohl grundsätzlich jede Prüfung, unabhängig vom Studiengang, angefochten werden kann, ist ein solcher Einspruch ein heikler Vorgang. Für Jura-Studenten, die ihre Prüfungsergebnisse verbessern möchten, ist es ratsam, sich an einen Experten zu wenden. Es gibt Anwälte, die sich auf genau solche Fälle spezialisieren. Diese Rechtsanwälte vertreten ihre Mandanten bei Einsprüchen gegen das erste und zweite juristische Staatsexamen sowie gegen Prüfungsergebnisse während des Studiums. Die Inanspruchnahme professioneller Hilfe bietet unter anderem folgende Vorteile:
-
Umfassende Beratung zum Ablauf und zur Methodik des Einspruchs
-
Professionelle Bewertung der individuellen Situation
-
Korrekte Vorbereitung und Einreichung aller erforderlichen Dokumente
Es kann zusätzlichen Stress verursachen, auf eigene Faust gegen ein schlechtes Prüfungsergebnis vorzugehen. Während des laufenden Studiums kann es eine Herausforderung sein, Zeit und Energie in einen Einspruch zu investieren. Daher kann es psychisch entlastend sein, einen Anwalt zu beauftragen. Dieser weiß genau, welche Unterlagen und potenziell relevanten Beweise gesammelt werden müssen, um erfolgreich Einspruch einzulegen. Aufgrund seiner Erfahrung und Fachkenntnisse kann er die individuelle Situation bestmöglich beurteilen und entsprechend handeln.
Ein Anwalt übernimmt die komplexe Bürokratie und kann komplexe Sachverhalte für Laien verständlich erklären. Zudem kann er in der Regel bereits zu Beginn abschätzen, ob ein Einspruch erfolgversprechend ist oder nicht. Während des gesamten Prozesses steht er beratend zur Seite, erledigt den Papierkram und entwickelt die bestmögliche Strategie für den jeweiligen Fall.
Sobald alle Formalitäten geklärt sind, wird der Einspruch schriftlich bei der zuständigen Prüfungsbehörde eingereicht. Wenn dort nicht der gewünschte Erfolg erzielt wird, ist das Verwaltungsgericht Hamburg die nächste Anlaufstelle. Damit dieser Prozess reibungslos verläuft und die Ansprüche nicht verfallen, ist eine schnelle und organisierte Vorgehensweise erforderlich. Innerhalb eines Monats nach der Prüfung und nach der Ablehnung durch die Prüfungsbehörde muss das Verwaltungsgericht die Dokumente fristgerecht erhalten. Nur dann wird der Einspruch tatsächlich bearbeitet.