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Berliner Allee 38
13088 Berlin
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Mo. – Fr. 08:00 – 17:00
Meyer Rechtsanwälte Ihre Kanzlei in Berlin
Damit Sie sich gegen den Entzug des Führerscheins erfolgreich wehren oder ihn zurückbekommen, gilt es Folgendes zu beachten:
Gründe und Dauer für den Entzug der Fahrerlaubnis:
Gefährdung des Straßenverkehrs gemäß Strafgesetzbuch (StGB) durch Rotlichtverstöße oder Geschwindigkeitsüberschreitungen:
Mehr als 21 km/h innerorts oder 26 km/h außerorts: 1 Monat Fahrverbot
Mehr als 70 km/h außerorts: bis zu 3 Monate Fahrverbot
Tatbestand der Trunkenheit im Verkehr bei Fahren unter Einfluss von Alkohol (mehr als 1,1 Promille) oder sonstigen Drogen
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort beziehungsweise Fahrerflucht: Die Länge ist abhängig von der Schwere der Tat
Ungeeignetheit zum Führen eines Fahrzeugs wird auch bei einer bestimmter Anzahl von Punkten in Flensburg angenommen (maximal 8 Punkte dürfen gesammelt werden)
Während der Probezeit gelten verschärfte Bedingungen, wie:
Nach der Verwarnung ein drittes Mal gegen Probezeitauflagen verstoßen
Ein Seminar zum Abbau von Punkten kann in der Probezeit nicht besucht werden.
Unterschied Fahrverbot und Führerscheinentzug
Fahrverbot – das mildere Übel
Fahrverbote gelten nach § 44 I StGB als Nebenstrafe in einem verkehrsrechtlichen Strafverfahren oder werden von der Verwaltungsbehörde im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens verhängt.
Das Fahrverbot ist stets zeitlich begrenzt (ca. 1–3 Monate)
Bei leichten Vergehen (Rotlichtverstöße, leichten Geschwindigkeitsüberschreitungen)
Abgabe des Führerscheins und der automatische Erhalt nach Ablauf erfolgt bei der ansässigen Polizeidienststelle
Führerscheinentzug (dauerhafter Führerscheinverlust)
Bei schwerwiegenden Vergehen mit hohem Gefahrenpotenzial (insbesondere Alkohol oder Drogen am Steuer, auf dem Fahrrad oder E-Scooter)
Bei Verbindung zu einer Straftat
Abgabe sofort nach Begehen der Straftat
Sperrfrist für Wiedererlangung der Fahrerlaubnis (Dauer: 6 Monate bis 5 Jahre)
Wiederbeantragung des Führerscheins:
Frühestens 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist kann ein neuer Führerschein beantragt werden
Die geforderten Bedingungen müssen erfüllt sein (zum Beispiel MPU oder Abstinenznachweis)
Je nach Fall: erneute Fahrerlaubnisprüfung mit theoretischer und praktischer Prüfung
Rechtliches Vorgehen
Sie können Widerspruch gegen die behördliche Entscheidung einlegen
Eine Beantragung zur Verkürzung der Sperrfrist ist möglich
Dies ist einzelfallabhängig und kann bei besonderen persönlichen oder beruflichen Umständen zum Beispiel bei Berufsfahrern und Außendienstlern entscheidend sein
Mit Schulungsmaßnahmen können Sie Ihre veränderte Einstellung zum regelkonformen Verhalten im Straßenverkehr deutlich machen.
Wenn Ihre Fahrerlaubnis entzogen wurde oder der Verlust des Führerscheins droht, sind wir an Ihrer Seite. Kein Auto zu fahren, kann schwere private und berufliche Folgen haben. Wehren Sie sich daher gegen rechtswidriger oder unangemessen Strafen. Mit uns als Rechtsanwälten für Verkehrsrecht haben Sie das Recht an Ihrer Seite. Wir beraten und vertreten Sie beim Führerscheinentzug. Dazu prüfen wir Ihren Sachverhalt und beraten Sie zum weiteren Vorgehen. Mit Rücksicht auf Ihre persönlichen Umstände und richten wir unsere Tätigkeit aus. Dazu legen wir Widerspruch bei der Behörde ein oder beantragen die Verkürzung der Sperrfrist. Zudem bereiten wir Sie rechtlich auf die erneute Beantragung der Fahrerlaubnis vor. Durch unsere langjährige Praxiserfahrung wissen wir, wie wir Sie am besten gegen Fahrverbote und Führerscheinentzug verteidigen.
Wehren Sie sich jetzt und informieren Sie sich mit unserer kostenlosen Erstberatung!
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